Pflichten des AN und des AG Flashcards
Arbeitspflicht
= vorrangige Hauptpflicht des AN §611 BGB
- ergibt sich aus Arbeitsvertrag
- wird konkretisiert durch Direktionsrecht des AG
Voraussetzungen für ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsleistung
Erfüllung
- in der richtigen Art und Weise
- am richtigen Ort
- zur richtigen Zeit
=> Anspruch auf Zahlung des Arbeitsentgelts
Grenzen des Direktionsrechtes
- Arbeitsvertrag
- Gesetz “nach billigem Ermessen”
- Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung
- gesetzl. Vorschriften z.B Mitbestimmungsrechte
Arbeitszeit
Beginn bis Ende ohne Ruhepausen
grds. in Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt
grds. max 8h täglich
Ruhepausen
Ruhezeiten
Sonn- und Feiertagsruhe
Nebenpflichten des Arbeitnehmers
- Allg. Treuepflicht (§§241ff BGB)
- Verschwiegenheitspflicht
- Unterlassung von Wettbewerbstätigkeiten
- Mitteilungspflicht
- Rechenschaftspflicht
- Herausgabepflicht
Höhe der Vergütung
- Mindestlohn
- Tarifverträge
- Betriebsvereinbarungen
- Arbeitsvertrag
- “übliche Vergütung” §612BGB
Formen der Vergütung
Normallohn = Geldlohn (§107 GewO)
- Zeitlohn (z.B. Stundenlohn)
- Leistungslohn (z.B. Akkordlohn)
Ausnahme: Naturallohn
= geldwerter Vorteil
Sonderformen der Vergütung
zusätzlich zum Grundlohn
- Lohnzuschläge bei Überstunden oder Erschwernissen - Tantiemen (Beteilugungen am Gewinn) - Provisionen für Abschluss oder Vermittlung - Gratifikationen z.B. Weihnachtsgeld
Lohn ohne Arbeit?
- nicht zu vertretende Unmöglichkeit §275BGB
- vom AG zu vertretende Unmöglichkeit §326IIBGB
- Krankheitsfall
- Urlaub
- Bildungsurlaub
- Schwangerschaft
- Betriebsstörungen §615BGB
- Annahmeverzug des AG
- vorüberg. Verhinderung §616BGB
Arbeit und Lohn weiterhin geschuldet?
Bsp. Stau durch Demonstration
AN hat das nicht zu vertreten, also keine Arbeitspflicht
AG hat das nicht zu vertreten, deshalb keine Lohnzahlungspflicht
Voraussetzungen für Anspruch auf Entgeltfortzahlung
3§ EntgeltFG
- Arbeitsverhältnis
mind. 4 Wochen schon - Arbeitsunfähigkeit
- kein (grobes) verschulden
Erholungsurlaubsanspruch
- min. 24 Werktage (BUrlG)
- 25-30 (§19 JArbSchG)
- +5 für Schwerbehinderte
- ggf. Tarifverträge
Schwangerschaft und Mutterschutzlohn
Krankheit während der Schwangerschaft
6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung
Schwangerschaft und Mutterschutzlohn
Krankheit während der Schwangerschaft
6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung
Nebenpflichten des Arbeitgebers
- Beschäftigungspflicht
- Urlaubsgewährung
- AGG
- Gleichbehandlung
- ggü. Schwangeren
- Verschwiegenheitspflicht
- allg. Fürsorgepflicht