Beendigung des Arbeitsverhältnisses Flashcards
Beendigungsgründe eines Arbeitsverhältnisses
- Kündigung
- Befristung
- Aufhebungsvertrag
- Anfechtung des Arbeitsvertrages 119BG
Kündigung
allg. Definition
einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung mit Gestaltungswirkung
Kündigungsarten
ordentliche Kündigung (620BGB)
außerordentliche Kündigung (626BGB)
Änderungskündigung (2KSchG)
Wirksamkeit einer Kündigung
Voraussetzungen
- Kündigungserklärung
Schriftform
Zugang - Einhaltung Kündigungsfrist
622BGB - Anhörung des Betriebsrats
Anwendbarkeit des KSchG
allg. Kündigungsschutz
- AV besteht länger als 6 Monate (§1)
- Klageerhebung innerhalb von 3 Wochen (§4)
- Kleinbetriebsklausel
10 oder weniger AN und AV nach 31.12.2003
Soziale Rechtfertigung der Kündigung
- personenbedingt oder
- verhaltensbedingt oder
- betriebsbedingt
und keine absolute Sozialwidridkeit
Personenbedingte Kündigung
Prüfungskriterien /Voraussetzungen
- negative Zukunftsprognose
- fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
- Interessenabwägung
- erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen
Personenbedingte Kündigung
Definition
Ein personenbedingter Kündigungsgrund liegt vor, wenn der AN nicht mehr in der Lage ist, künftig die geschuldete Arbeitsleistung vertragsgerecht zu erbringen, weil seine persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften dazu (unverschuldet) nicht mehr ausreichen.
Personenbedingte Kündigung
Hauptfall
Krankheitsbedingte Kündigung
- häufige Kurzerkrankungen
- langandauernde AU infolge Langzeiterkrankung
- dauerhafte AU bzw. Leistungsunfähigkeit
- erhebliche krankheitsbedingte Leistungsminderung
Verhaltensbedingte Kündigung
Voraussetzungen
- Verletzung vertraglicher Haupt- oder Nebenpflichten
- Verschulden
- einschlägige Abmahnung
- Fortsetzung des abgemahnten Fehlverhaltens
- fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
- Interessenabwägung
Betriebsbedingte Kündigung
Voraussetzungen für soziale Rechtfertigung:
- Grund im Betrieb (Arbeitsplatzwegfall)
- fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
- Sozialauswahl
Betriebsbedingte Kündigung
Prüfung der Sozialauswahl
Vergleichbarkeit der AN?
- horizontal
- Austauschbarkeit?
- Qualifikation
Sozialkriterien
- Betriebszugehörigkeit
- Lebensalter
- Unterhaltspflichten
- Schwerbehinderung
Leistungsträgerklausel
- Sicherung ausgewogene Personalstruktur
- besondere Kenntnisse, Fähigkeiten, Leistungen
Betriebsbedingte Kündigung
Abfindungsanspruch
Voraussetzungen
- betriebsbedingte Kündigung des AG
- Hinweis des AG in Kündigungserklärung
- Vertreichenlassen der 3-wöchigen Klagefrist (§4) durch AN
=> 0,5 Monatsgehalt pro Jahr Arbeitsverhältnis
Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (626BGB)
Voraussetzungen
- Kündigungserklärung
- wichtiger Kündigungsgrund
- Kündigungserklärungsfrist innerhalb von 2 Wochen
Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung des AG
- Verschulden bei Vertragsschluss
- schwerwiegende Arbeitspflichtverletzungen
- strafbare Handlungen mit Arbeitsbezug
- vorsätzliche Nebenpflichtverletzungen
- Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Verdacht schwerer Verfehlungen
Personengruppen mit besonderem Schutz vor Kündigungen:
- Mutterschutz und Elternzeit
- Betriebsratsmitglieder
- Schwerbehinderte
- Auszubildende nach der Probezeit
Anbahnung von Personalabbau über Aufhebungsverträge (623BGB)
Checkliste
- AN verzichtet automatisch auf Kündigungsschutz und Klage
- kein Beteiligungsrecht des BR
- Anfechtung wegen Inhaltsirrtum oder Täuschung möglich
- 12wöchige Sperrzeit für ALG möglich
AN droht bei Auflösung seines AV das Ruhen seines Anspruchs auf Arbeitslosengeld für eine 12wöchige Sperrzeit außer…
- die einvernehmliche Beendigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgt,
- der AN nicht auf Sonderkündigungsschutz verzichtet
- der Aufhebungsvertrag klarstellt, dass der AG ansonsten dem AN betriebsbedingt
zum selben Zeitpunkt gekündigt hätte und - eine Abfindung zwischen 0,25 und 0,5 Bruttomonatsgehältern pro
Beschäftigungsjahr gezahlt wird
Abfindungszahlungen sind
steuer- aber nicht sozialversicherungspflichtig