Grundlagen und AGG Flashcards
Arbeitsrecht
Begriff
Gesamtheit aller Rechtsregeln, die für die in persönlicher Abhängigkeit geleistete unselbstständige Arbeit gelten
Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen
- AG und AN
- AG und AN-Vertretung
- Gewerkschaften und einzelnen AG
- Gewerkschaften und AG-Verbänden
Arbeitgeber
Definition
alle natürlichen oder juristischen Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages unselbständige, weisungsabhängige Dienstleistungen von einem AN fordern können
Arbeitnehmer
Definiton
ist aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags zur Leistung von Arbeit in persönlicher Abhängigkeit vom AG verpflichtet
Individuelles Arbeitsrecht
Mittelpunkt ist Person des AN
- Arbeitsvertragsrecht
- Arbeitnehmerschutzrecht
Kollektives Arbeitsrecht
AN als Mitglied eines Kollektivs
- Koalitionsrecht
- Tarifrecht
- Arbeitskampfrecht
- Mitbestimmungsrecht
- Betriebsverfassungsrecht
Richterrecht
Mangels einer einheitlichen Regelung gerade im AR von besonderer Bedeutung.
rechtsschöpferisch tätig
Rangverhältnis arbeitsrechtlicher Rechtsquellen
- EU-Recht
- Grundgesetz (über 242BGB)
- Gesetz
- Rechtsverordnung
- Tarifverträge
- Betriebsvereinbarung
- Arbeitsverträge und betriebliche Übung
- Einzelweisung
betriebliche Übung
Entstehen einer rechtlichen Bindung durch regelmäßiges Wiederholen bestimmter Verhaltensweisen
erst ab 3 Jahren oder von Anfang an Erklärung zur Freiwilligkeit nutzen
“wiederruflich” “kein Rechtsanspruch”
auch Naturalien etc. möglich
Günstigkeitsprinzip
Regeln verschiedene Rechtsquellen eine Frage des Arbeitsverhältnisses eines AN unterschiedlich, so richtet sich der Anspruch des AN nach der günstigeren Regelung
Wichtige Normen des GG
- Art. 2: Allg. Beschäftigungsanspruch
- Art. 3: Gleichbehandlungsgrundsatz
- Art. 9: Koalitionsfreiheit
- Art. 12: Berufsfreiheit
Prüfungsschema AGG
§15 Abs.1 oder Abs.2? §11 Ausschreibung Verstoß gegen §7 iVm §1? §2 Anwendungsbereich §6 auch Bewerber §3 unmittelbar?
-> Zwischenfazit
Rechtsfertigungsgründe?
§§8,9,10,5