Einstellung neuer Mitarbeiter Flashcards

1
Q

Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Vorfeld der Einstellung

A
  • §92 Personalplanung
  • §93 innerbetriebl. Stellenausschreibung
  • §94 Personalfragebogen
  • §95 Auswahlrichtlinien
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Q

Vorstellungsgespräche sind

Verhalten des Interviewers

A
  • standardisiert
  • strukturiert
  • frei

direkt
kooperativ
Stress erzeugend

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3
Q

Vorstellungsgespräch

Ablauf

A
  • Kontaktphase
  • berufl. Erfahrungen (Erwartungen)
  • Fachphase (Unternehmensinformationen)
  • persönlicher/sozialer Hintergrund (Wünsche/Interessen)
  • Vertragskonditionen
  • Gesprächsabschluss
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4
Q

Vorstellungsgespräch

Auskunftspflichten

A
  • Haftstrafe / Kur
    am Dienstantritt gehindert?
  • Wettbewerbsverbote
    steht Vertragserfüllung entgegen?
  • Vorstrafen / laufendes Verfahren
    nur bei evidenter Ungeeignetheit für Tätigkeit
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5
Q

Vorstellungsgespräch

unzulässige Fragen

A
  • Frage nach Schwangerschaft
  • Frage nach Religion (außer Kirchen)
  • nach Behinderung (außer tätigkeitsbezogen oder Schwerbehinderung, da Pflichten entstehen)
  • nach früherem Gehalt (außer durch Arbeitgeber bedingend erwähnt)
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6
Q

Beschäftigungsverbote

A
  • Kinder
  • Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung
  • Schwangere
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7
Q

Beschäftigungsgebote

A
  • Azubi der Jugend- und Auszubildendenvertretung bei Übernahme
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8
Q

Zustimmung des Betriebsrates

A
§99 BetrVG 
ab 20 Wahlberechtigten
muss BR zustimmen bei:
- Einstellung
- Versetzung
- Eingruppierung
- Umgruppierung
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9
Q

Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates nach §99 BetrVG

A
  • Zustimmung -> Einstellung zulässig
  • Zustimmungsverweigerung
    schriftliche Mitteilung an AG
    Angabe der Gründe
    innerhalb 1 Woche
    nach vollständiger Unterrichtung
    -> Keine Einstellung oder
    -> Antrag des AG auf Ersetzung der
    Zustimmung beim ArbG
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10
Q

Einstellung eines Mitarbeiters durch Arbeitgeber unter Missachtung des §99 BetrVG

A
  • Arbeitsvertrag bleibt wirksam
    aber Beschäftigungsverbot
    ggf. Schadensersatzanspruch des AN
    (besser: Vorbehalt im Arbeitsvertrag)
  • BR kann Aufhebung sowie Zwangsgeld beantragen
  • Arbeitgeber kann Einstellung als vorläufige personelle Maßnahme durchführen
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11
Q

Versetzungsbegriff

A
§95 Abs 3 BetrVG
Zuwendung eines anderen Arbeitsbereiches
länger als 1 Monat
oder
mit erheblichen Änderungen der Umstände

außer “Versetzung” ist üblich

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12
Q

Arbeitnehmer

Charakteristika

A
  • Einbindung in fremdbestimmte Arbeitsorganisation
  • Weisungsgebundenheit
  • Unterordnung
  • Arbeitsvertragstypische Vereinbarungen
  • Steuerabführung
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13
Q

Selbstständiger

Charakteristika

A
  • Keine Eingliederung in fremde Arbeitsorganisaton
  • freie Arbeitsgestaltung
  • eigene Arbeitsmittel
  • Unternehmerisches Risiko
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14
Q

Scheinselbstständigkeit

rechtliche Relevanz

A
  • Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche
  • auch des AN auf nachträgliche Beiträge
  • Rückforderung bei AN nur im laufenden Arbeitsvertrag und nur für drei Monate
  • evtl. Strafbarkeit des AG
  • Steuerrechtliche Ansprüche
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15
Q

Scheinselbstständigkeit

Maßnahmen

A
  • Statusfeststellungsverfahren bei Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Vertragliche Regelungen
  • Tatsächliche Ausgestaltung der Beschäftigung beachten
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16
Q

Befristete Arbeitsverträge

A
mit Sachgrund
ohne Sachgrund
- max. 2 Jahre
- max. 3 Mal
- außer innerhalb der letzten 3 Jahre schonmal
17
Q

eine sachgrundlose Befristung nach einer Befristung mit Sachgrund
bei demselben Arbeitgeber
in den letzten 3 Jahren ist

A

unzulässig

18
Q

eine innerhalb von 3 Jahren erneute sachgrundlose Befristung
bei demselben Arbeitgeber ist

A

unzulässig

Verlängerung wäre möglich aber keine NEUE

19
Q

eine Befristung mit Sachgrund im Anschluss an eine sachgrundlose Befristung ist

20
Q

eine Aneinanderreihung von Befristungen mit Sachgrund ist

21
Q

Teilzeitarbeitnehmer

A

§2 TzBfG

ein AN, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten AN

22
Q

wichtigste Regelungen zum Teilzeitanspruch

A
  • Ausschreibungs und Informationspflicht §7
  • Anspruch auf TZ §8
  • Verlängerung §9
  • Benachteiligungsverbot §§4,5
23
Q

Teilzeitanspruch

Vorraussetzungen

A
  • länger als 6 Monate beschäftigt
  • i.d.R > 15 AN
  • Geltendmachung 3 Monate vorher
  • Entscheidung min. 1 Monat vorher sonst autom. Genehmigung
24
Q

Leiharbeit Vertragsverhältnisse

A
Verleiher
-> Direktionsrecht
-> Gehalt
-> Arbeitsvertrag
Arbeitnehmer
-> Arbeitskraft
 Arbeitnehmer-
überlassungsvertrag
-> Honorar
25
Leiharbeit Vertragsverhältnisse
``` Verleiher -> Direktionsrecht -> Gehalt -> Arbeitsvertrag Arbeitnehmer -> Arbeitskraft Honorar ```
26
Leiharbeit | Vorteile
- kurzfristige Engpassüberbrückung - vorübergehende Spezialisten - bedarfsgerecht / flexibel - Entlastung Personal- beschaffungs- und verwaltungskosten - geringeres Risiko
27
Leiharbeit | Nachteile
- Einarbeitungsaufwand - Kundenbindung erschwert - Teambilding erschwert - Identifikation mit Unternehmen fehlt
28
Allgemeine Geschäftsbedingungen | Legaldefinition
Arbeitsvertragliche Abreden in Formulararbeitsverträgen, wenn sie: - für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind und - vom Verwender der anderen Vertragspartei gestellt sind. - > auch bei Formulierung durch Dritten - > auch bei Textbausteinen
29
individuell vereinbarte Arbeitsbedingungen | Voraussetzungen
- Vertragsinhalt gemeinsam besprochen | - auch AN hatte Möglichkeit Einfluss auf Vertragsinhalt zu nehmen
30
AGB Prüfungsschema grob
1. Vorliegen von AGB (§305) 2. Einbeziehung in den Vertrag 3. Auslegung der Vertragsbedingungen? 4. Inhaltskontrolle
31
AGB Kontrolle | Vorliegen von AGB
a vorformulierte Vertragsbedingungen b vom Verwender gestellt c für eine Vielzahl von Verträgen
32
AGB-Kontrolle | Einbeziehung in den Vertrag
a §305 Abs. 2+3 nicht anzuwenden b Vorrang der Individualabrede c keine überraschenden Klauseln
33
AGB-Kontrolle | Auslegung der Vertragsbedingungen
a allgemeine Auslegungsregeln | b Unklarsheitenregeln
34
AGB-Kontrolle | Inhaltskontrolle
a Anwendbarkeit gemäß §§307, 310 b Klauselverbote ohne Wertungsm. §309 c Klauselverbote mit Wertungsm. §308 d Gebneralklausel §307
35
Verbot der geltungserhaltenden Reduktion
Klausel wird komplett unwirksam und nicht nur auf korrektes Maß reduziert