Einstellung neuer Mitarbeiter Flashcards

1
Q

Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Vorfeld der Einstellung

A
  • §92 Personalplanung
  • §93 innerbetriebl. Stellenausschreibung
  • §94 Personalfragebogen
  • §95 Auswahlrichtlinien
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2
Q

Vorstellungsgespräche sind

Verhalten des Interviewers

A
  • standardisiert
  • strukturiert
  • frei

direkt
kooperativ
Stress erzeugend

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3
Q

Vorstellungsgespräch

Ablauf

A
  • Kontaktphase
  • berufl. Erfahrungen (Erwartungen)
  • Fachphase (Unternehmensinformationen)
  • persönlicher/sozialer Hintergrund (Wünsche/Interessen)
  • Vertragskonditionen
  • Gesprächsabschluss
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4
Q

Vorstellungsgespräch

Auskunftspflichten

A
  • Haftstrafe / Kur
    am Dienstantritt gehindert?
  • Wettbewerbsverbote
    steht Vertragserfüllung entgegen?
  • Vorstrafen / laufendes Verfahren
    nur bei evidenter Ungeeignetheit für Tätigkeit
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5
Q

Vorstellungsgespräch

unzulässige Fragen

A
  • Frage nach Schwangerschaft
  • Frage nach Religion (außer Kirchen)
  • nach Behinderung (außer tätigkeitsbezogen oder Schwerbehinderung, da Pflichten entstehen)
  • nach früherem Gehalt (außer durch Arbeitgeber bedingend erwähnt)
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6
Q

Beschäftigungsverbote

A
  • Kinder
  • Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung
  • Schwangere
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7
Q

Beschäftigungsgebote

A
  • Azubi der Jugend- und Auszubildendenvertretung bei Übernahme
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8
Q

Zustimmung des Betriebsrates

A
§99 BetrVG 
ab 20 Wahlberechtigten
muss BR zustimmen bei:
- Einstellung
- Versetzung
- Eingruppierung
- Umgruppierung
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9
Q

Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates nach §99 BetrVG

A
  • Zustimmung -> Einstellung zulässig
  • Zustimmungsverweigerung
    schriftliche Mitteilung an AG
    Angabe der Gründe
    innerhalb 1 Woche
    nach vollständiger Unterrichtung
    -> Keine Einstellung oder
    -> Antrag des AG auf Ersetzung der
    Zustimmung beim ArbG
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10
Q

Einstellung eines Mitarbeiters durch Arbeitgeber unter Missachtung des §99 BetrVG

A
  • Arbeitsvertrag bleibt wirksam
    aber Beschäftigungsverbot
    ggf. Schadensersatzanspruch des AN
    (besser: Vorbehalt im Arbeitsvertrag)
  • BR kann Aufhebung sowie Zwangsgeld beantragen
  • Arbeitgeber kann Einstellung als vorläufige personelle Maßnahme durchführen
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11
Q

Versetzungsbegriff

A
§95 Abs 3 BetrVG
Zuwendung eines anderen Arbeitsbereiches
länger als 1 Monat
oder
mit erheblichen Änderungen der Umstände

außer “Versetzung” ist üblich

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12
Q

Arbeitnehmer

Charakteristika

A
  • Einbindung in fremdbestimmte Arbeitsorganisation
  • Weisungsgebundenheit
  • Unterordnung
  • Arbeitsvertragstypische Vereinbarungen
  • Steuerabführung
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13
Q

Selbstständiger

Charakteristika

A
  • Keine Eingliederung in fremde Arbeitsorganisaton
  • freie Arbeitsgestaltung
  • eigene Arbeitsmittel
  • Unternehmerisches Risiko
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14
Q

Scheinselbstständigkeit

rechtliche Relevanz

A
  • Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche
  • auch des AN auf nachträgliche Beiträge
  • Rückforderung bei AN nur im laufenden Arbeitsvertrag und nur für drei Monate
  • evtl. Strafbarkeit des AG
  • Steuerrechtliche Ansprüche
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15
Q

Scheinselbstständigkeit

Maßnahmen

A
  • Statusfeststellungsverfahren bei Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Vertragliche Regelungen
  • Tatsächliche Ausgestaltung der Beschäftigung beachten
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16
Q

Befristete Arbeitsverträge

A
mit Sachgrund
ohne Sachgrund
- max. 2 Jahre
- max. 3 Mal
- außer innerhalb der letzten 3 Jahre schonmal
17
Q

eine sachgrundlose Befristung nach einer Befristung mit Sachgrund
bei demselben Arbeitgeber
in den letzten 3 Jahren ist

A

unzulässig

18
Q

eine innerhalb von 3 Jahren erneute sachgrundlose Befristung
bei demselben Arbeitgeber ist

A

unzulässig

Verlängerung wäre möglich aber keine NEUE

19
Q

eine Befristung mit Sachgrund im Anschluss an eine sachgrundlose Befristung ist

A

zulässig

20
Q

eine Aneinanderreihung von Befristungen mit Sachgrund ist

A

zulässig

21
Q

Teilzeitarbeitnehmer

A

§2 TzBfG

ein AN, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten AN

22
Q

wichtigste Regelungen zum Teilzeitanspruch

A
  • Ausschreibungs und Informationspflicht §7
  • Anspruch auf TZ §8
  • Verlängerung §9
  • Benachteiligungsverbot §§4,5
23
Q

Teilzeitanspruch

Vorraussetzungen

A
  • länger als 6 Monate beschäftigt
  • i.d.R > 15 AN
  • Geltendmachung 3 Monate vorher
  • Entscheidung min. 1 Monat vorher sonst autom. Genehmigung
24
Q

Leiharbeit Vertragsverhältnisse

A
Verleiher
-> Direktionsrecht
-> Gehalt
-> Arbeitsvertrag
Arbeitnehmer
-> Arbeitskraft
 Arbeitnehmer-
überlassungsvertrag
-> Honorar
25
Q

Leiharbeit Vertragsverhältnisse

A
Verleiher
-> Direktionsrecht
-> Gehalt
-> Arbeitsvertrag
Arbeitnehmer
-> Arbeitskraft
 Honorar
26
Q

Leiharbeit

Vorteile

A
  • kurzfristige Engpassüberbrückung
  • vorübergehende Spezialisten
  • bedarfsgerecht / flexibel
  • Entlastung Personal- beschaffungs- und verwaltungskosten
  • geringeres Risiko
27
Q

Leiharbeit

Nachteile

A
  • Einarbeitungsaufwand
  • Kundenbindung erschwert
  • Teambilding erschwert
  • Identifikation mit Unternehmen fehlt
28
Q

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Legaldefinition

A

Arbeitsvertragliche Abreden in Formulararbeitsverträgen, wenn sie:
- für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind
und
- vom Verwender der anderen Vertragspartei gestellt sind.

  • > auch bei Formulierung durch Dritten
  • > auch bei Textbausteinen
29
Q

individuell vereinbarte Arbeitsbedingungen

Voraussetzungen

A
  • Vertragsinhalt gemeinsam besprochen

- auch AN hatte Möglichkeit Einfluss auf Vertragsinhalt zu nehmen

30
Q

AGB Prüfungsschema grob

A
  1. Vorliegen von AGB (§305)
  2. Einbeziehung in den Vertrag
  3. Auslegung der Vertragsbedingungen?
  4. Inhaltskontrolle
31
Q

AGB Kontrolle

Vorliegen von AGB

A

a vorformulierte Vertragsbedingungen
b vom Verwender gestellt
c für eine Vielzahl von Verträgen

32
Q

AGB-Kontrolle

Einbeziehung in den Vertrag

A

a §305 Abs. 2+3 nicht anzuwenden
b Vorrang der Individualabrede
c keine überraschenden Klauseln

33
Q

AGB-Kontrolle

Auslegung der Vertragsbedingungen

A

a allgemeine Auslegungsregeln

b Unklarsheitenregeln

34
Q

AGB-Kontrolle

Inhaltskontrolle

A

a Anwendbarkeit gemäß §§307, 310
b Klauselverbote ohne Wertungsm. §309
c Klauselverbote mit Wertungsm. §308
d Gebneralklausel §307

35
Q

Verbot der geltungserhaltenden Reduktion

A

Klausel wird komplett unwirksam und nicht nur auf korrektes Maß reduziert