Einstellung neuer Mitarbeiter Flashcards
Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Vorfeld der Einstellung
- §92 Personalplanung
- §93 innerbetriebl. Stellenausschreibung
- §94 Personalfragebogen
- §95 Auswahlrichtlinien
Vorstellungsgespräche sind
Verhalten des Interviewers
- standardisiert
- strukturiert
- frei
direkt
kooperativ
Stress erzeugend
Vorstellungsgespräch
Ablauf
- Kontaktphase
- berufl. Erfahrungen (Erwartungen)
- Fachphase (Unternehmensinformationen)
- persönlicher/sozialer Hintergrund (Wünsche/Interessen)
- Vertragskonditionen
- Gesprächsabschluss
Vorstellungsgespräch
Auskunftspflichten
- Haftstrafe / Kur
am Dienstantritt gehindert? - Wettbewerbsverbote
steht Vertragserfüllung entgegen? - Vorstrafen / laufendes Verfahren
nur bei evidenter Ungeeignetheit für Tätigkeit
Vorstellungsgespräch
unzulässige Fragen
- Frage nach Schwangerschaft
- Frage nach Religion (außer Kirchen)
- nach Behinderung (außer tätigkeitsbezogen oder Schwerbehinderung, da Pflichten entstehen)
- nach früherem Gehalt (außer durch Arbeitgeber bedingend erwähnt)
Beschäftigungsverbote
- Kinder
- Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung
- Schwangere
Beschäftigungsgebote
- Azubi der Jugend- und Auszubildendenvertretung bei Übernahme
Zustimmung des Betriebsrates
§99 BetrVG ab 20 Wahlberechtigten muss BR zustimmen bei: - Einstellung - Versetzung - Eingruppierung - Umgruppierung
Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrates nach §99 BetrVG
- Zustimmung -> Einstellung zulässig
- Zustimmungsverweigerung
schriftliche Mitteilung an AG
Angabe der Gründe
innerhalb 1 Woche
nach vollständiger Unterrichtung
-> Keine Einstellung oder
-> Antrag des AG auf Ersetzung der
Zustimmung beim ArbG
Einstellung eines Mitarbeiters durch Arbeitgeber unter Missachtung des §99 BetrVG
- Arbeitsvertrag bleibt wirksam
aber Beschäftigungsverbot
ggf. Schadensersatzanspruch des AN
(besser: Vorbehalt im Arbeitsvertrag) - BR kann Aufhebung sowie Zwangsgeld beantragen
- Arbeitgeber kann Einstellung als vorläufige personelle Maßnahme durchführen
Versetzungsbegriff
§95 Abs 3 BetrVG Zuwendung eines anderen Arbeitsbereiches länger als 1 Monat oder mit erheblichen Änderungen der Umstände
außer “Versetzung” ist üblich
Arbeitnehmer
Charakteristika
- Einbindung in fremdbestimmte Arbeitsorganisation
- Weisungsgebundenheit
- Unterordnung
- Arbeitsvertragstypische Vereinbarungen
- Steuerabführung
Selbstständiger
Charakteristika
- Keine Eingliederung in fremde Arbeitsorganisaton
- freie Arbeitsgestaltung
- eigene Arbeitsmittel
- Unternehmerisches Risiko
Scheinselbstständigkeit
rechtliche Relevanz
- Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche
- auch des AN auf nachträgliche Beiträge
- Rückforderung bei AN nur im laufenden Arbeitsvertrag und nur für drei Monate
- evtl. Strafbarkeit des AG
- Steuerrechtliche Ansprüche
Scheinselbstständigkeit
Maßnahmen
- Statusfeststellungsverfahren bei Deutsche Rentenversicherung Bund
- Vertragliche Regelungen
- Tatsächliche Ausgestaltung der Beschäftigung beachten
Befristete Arbeitsverträge
mit Sachgrund ohne Sachgrund - max. 2 Jahre - max. 3 Mal - außer innerhalb der letzten 3 Jahre schonmal
eine sachgrundlose Befristung nach einer Befristung mit Sachgrund
bei demselben Arbeitgeber
in den letzten 3 Jahren ist
unzulässig
eine innerhalb von 3 Jahren erneute sachgrundlose Befristung
bei demselben Arbeitgeber ist
unzulässig
Verlängerung wäre möglich aber keine NEUE
eine Befristung mit Sachgrund im Anschluss an eine sachgrundlose Befristung ist
zulässig
eine Aneinanderreihung von Befristungen mit Sachgrund ist
zulässig
Teilzeitarbeitnehmer
§2 TzBfG
ein AN, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten AN
wichtigste Regelungen zum Teilzeitanspruch
- Ausschreibungs und Informationspflicht §7
- Anspruch auf TZ §8
- Verlängerung §9
- Benachteiligungsverbot §§4,5
Teilzeitanspruch
Vorraussetzungen
- länger als 6 Monate beschäftigt
- i.d.R > 15 AN
- Geltendmachung 3 Monate vorher
- Entscheidung min. 1 Monat vorher sonst autom. Genehmigung
Leiharbeit Vertragsverhältnisse
Verleiher -> Direktionsrecht -> Gehalt -> Arbeitsvertrag Arbeitnehmer -> Arbeitskraft Arbeitnehmer- überlassungsvertrag -> Honorar
Leiharbeit Vertragsverhältnisse
Verleiher -> Direktionsrecht -> Gehalt -> Arbeitsvertrag Arbeitnehmer -> Arbeitskraft Honorar
Leiharbeit
Vorteile
- kurzfristige Engpassüberbrückung
- vorübergehende Spezialisten
- bedarfsgerecht / flexibel
- Entlastung Personal- beschaffungs- und verwaltungskosten
- geringeres Risiko
Leiharbeit
Nachteile
- Einarbeitungsaufwand
- Kundenbindung erschwert
- Teambilding erschwert
- Identifikation mit Unternehmen fehlt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Legaldefinition
Arbeitsvertragliche Abreden in Formulararbeitsverträgen, wenn sie:
- für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind
und
- vom Verwender der anderen Vertragspartei gestellt sind.
- > auch bei Formulierung durch Dritten
- > auch bei Textbausteinen
individuell vereinbarte Arbeitsbedingungen
Voraussetzungen
- Vertragsinhalt gemeinsam besprochen
- auch AN hatte Möglichkeit Einfluss auf Vertragsinhalt zu nehmen
AGB Prüfungsschema grob
- Vorliegen von AGB (§305)
- Einbeziehung in den Vertrag
- Auslegung der Vertragsbedingungen?
- Inhaltskontrolle
AGB Kontrolle
Vorliegen von AGB
a vorformulierte Vertragsbedingungen
b vom Verwender gestellt
c für eine Vielzahl von Verträgen
AGB-Kontrolle
Einbeziehung in den Vertrag
a §305 Abs. 2+3 nicht anzuwenden
b Vorrang der Individualabrede
c keine überraschenden Klauseln
AGB-Kontrolle
Auslegung der Vertragsbedingungen
a allgemeine Auslegungsregeln
b Unklarsheitenregeln
AGB-Kontrolle
Inhaltskontrolle
a Anwendbarkeit gemäß §§307, 310
b Klauselverbote ohne Wertungsm. §309
c Klauselverbote mit Wertungsm. §308
d Gebneralklausel §307
Verbot der geltungserhaltenden Reduktion
Klausel wird komplett unwirksam und nicht nur auf korrektes Maß reduziert