Personalwesen Grundlagen AHV, IV, ALV, EO, MSE Flashcards

1
Q

Wann begann die Entwicklung der sozialen Sicherheit in der Schweiz?

A

Ende 19. bzw. Beginn 20. Jahrhundert

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2
Q

Was ist die Aufgabe / Eigenschaft der Sozialversicherung

A

Sie deckt ein Risiko ab - Schutz gegen wirtschaftliche Folgen, die sich bei Eintritt eines sozialen Risikos verwirklichen

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3
Q

Zählen Sie soziale Risiken auf

A

Alter, Tod, Invalidität, Unfall, Krankheit, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit

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4
Q

Welche rechtliche Grundlage für die Ausarbeitung der Sozialversicherungen musste erst geschaffen werden?

A

Bundesverfassung, 1848

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5
Q

Welches Gesetz bestimmt, welche Betriebe der SUVA unterstellt sind und welche durch die Privatassekuranz, öffentliche Unfall- oder Krankenkassen versichert werden dürfen?

A

Unfallversicherungsgesetz (UVG)

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6
Q

Hauptfunktion der Sozialversicherung?

A

Garantieren der Existenzsicherung

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7
Q

Hauptfunktion der Privatversicherung?

A

Ergänzt die Leistungen der Sozialversicherung

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8
Q

Unterschied der Versicherungsleistungen:

  1. Sozialversicherung?
  2. Privatversicherung?
A
  1. Soz.Vers: Versicherungsleistungen gesetzlich festgelegt
  2. Priv. Vers. Leistungen sind in der Regel frei vereinbart
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9
Q

Rechtsverhältnis Sozialversicherung und Privatversicherung

A
  • Soz.Vers. öffentlich-rechtliches
  • Privatvers. Privatrechtliches
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10
Q

Was ist die zentrale Idee des Drei-Säulen-Prinzips?

A
  • Existenzsicherung mit erster Säule
  • Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung mit zweiter Säule
  • Selbstvorsorge mit dritter Säule
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11
Q

Erkläre das Drei-Säulen-Prinzip:

A

Konzept, welches die staatliche, die berufliche und die individuelle Vorsorge zusammenfasst zu einem umfassenden Vorsorgeschutz des einzelnen Versicherten und ihren Hinterlassenen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall

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12
Q

Wann tauchte erstmals die Frage nach einer eidg. Alters- und Hinterlassenenversicherung auf und was war der Auslöser?

A

Um 1880 er Jahre, Auslöser war die Massenarmut der Fabrikarbeiterfamilien. Diese mussten mit so tiefen Löhnen auskommen, dass sie keine Reserven anlegen konnten.

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13
Q

Wann wurde die Institution AHV ins Leben gerufen?

A

1948

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14
Q

Welche schweizerische Stiftung kümmerte sich vor der AHV um bedürftige alte Leute?

A

Pro Senectute, erhielt seit den 30er Jahren vom Bund einen jährlichen Beitrag zur Unterstützung bedürftiger Alter.

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15
Q

Gesetzliche Grundlagen für die AHV

A
  • Bundesverfassung, Art. 112 neue Verfassung
  • Bundesgesetz AHVG, seit 1.1.1948
  • Verordnung zum AHVG die AHVV
  • Verordnung über freiwillige Vers. für Auslandschweizer (VFV)
  • Verordnung über die Verwaltung des AHV-Augleichfonds.

Diverse Reglemente und Wegleitungen der eidg. Departemente

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16
Q

Wer ist obligatorisch AHV-Versichert?

A
  • Alle natürlichen Personen mit zivilrechtl. Wohnsitz in der Schweiz.
  • Alle Grenzgänger
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17
Q

“Was bedeutet zivilrechtlicher Wohnsitz”

A

Der Ort, wo sich eine Person mit der Absicht dauernden Verbleibes aufhält.

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18
Q

Wer kann sich freiwillig AHV versichern?

A

Personen mit CH Bürgerrecht, Angehörige EU/EFTA, die in einem Staat ausserhalb der EU/EFTA wohnen, sofern sie unmittelbar vorher mindest. 5 Jahre versichert waren

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19
Q

Wer ist obligatorisch AHV-Beitragspflichtig?

A

Erwerbstätig: ab 1.1. des 18. Altersjahres

Nicht erwerbstätig:
1. Jan. des 21. Altersjahres bis letzter Tag des Monats, an dem der Beitragspflichtige das 64, resp. 65. Altersjahr erreicht hat.

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20
Q

Ist eine Person, die im Rentenalter arbeitet, AHV/IV pflichtig?

A

Erwerbseinkommen über dem Freibetrag von 1400.– ist pflichtig.

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21
Q

AHV/IV/EO Beiträge, von unselbständig Erwerbstätige

A

Arbeitnehmer 5.15%
plus
Arbeitgeber 5,15%

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22
Q

AHV/IV/EO Beiträge von selbständig Erwerbstätige

A

9.7% (ab Verdienst über 55 700)

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23
Q

AHV/IV/EO Beiträge von Nichterwerbstätigen

A

Beiträge aufgrund des Vermögens,

mind. Fr. 475 p.a.
max. Fr. 10300 p.a.

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24
Q

Wie wird eine Rente berechnet?

A

Durchschnittliches Jahreseinkommen, Beitragsdauer einer Person. Wenn Beitragsdauer vollständig, (44 Jahre), gibt es eine Vollrente, falls Beitragsdauer unvollständig, gibt es eine Teilrente.

  • Beitragsjahre
  • aufgewertetes Erwerbseinkommen
  • Erziehungs- bzw. Betreuungsgutschriften
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25
Q

Was müssen Sie beim Stellenantritt eines Arbeitnehmers bezüglich AHV beachten?

A
  • AN AHV-Nummer an AG angeben.
  • AN online bei der AHV-Stelle anmelden.
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26
Q

Was sind Erziehungs- bzw. Betreuungsgutschriften?

Welchem Renteneinkommen entspricht diese?

A

Für jedes Jahr, in welchem eine versicherte Person Kinder unter 16 Jahren sowie deren elterliche Gewalt hat, wird ihr eine Erziehungsgutschrift angerechnet.

Der dreifachen jährlichen AHV-Minimalrente zum Zeitpunkt des Rentenanspruchs

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27
Q

Wie werden Erziehungsgutschriften angerechnet?

Wie werden Betreuungsgutschriften angerechnet?

A
Pro Erziehungsjahr (nicht pro Kind).
Jahr der Geburt 1. Kind wird nicht angerechnet.

Für jedes Jahr, in welchem eine versicherte Person pflegebedürftige Verwandte betreut.

28
Q

Was bedeutet Einkommenssplitting?

A

Das durchschnittliche während der Ehejahre erzielte Jahreseinkommen einer verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Person wird geteilt und jedem Ehepartner zu je 50% auf dem individuellen Konto gutgeschrieben.
Geteilt werden auch während der Ehejahre erworbene Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.

29
Q

Wann wird das Einkommenssplitting vorgenommen?

A
  • beide Ehepartner rentenberechtigt sind (solange ein Ehepartner rentenberechtig ist, wird seine Rente ohne Einkommenssplitting berechnet).
  • eine verwitwete Person Anspruch auf eine AHV oder IV Rente hat.
  • Scheidung (Splitting bei Antrag der Ehepartner zum Zeitpunkt der Scheidung oder bei Eintritt des Rentenfalles von Amtes wegen
30
Q

Wann beginnt der Anspruch auf die Altersrente?

A

Erster Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenalters folgt.

31
Q

Wann werden gesplittete Altersrenten der Ehepartner gekürzt (plafoniert)?

A

Wenn ihre Summe 150% der maximalen AHV/IV-Rente übersteigt.

32
Q

Wer hat Anspruch auf Kinderrenten und wie hoch sind diese?

Wann wird die Kinderrente gekürzt?

A

BezügerInnen von Altersrenten für jedes Kind unter 18, bzw. 25 Jahren. Rente 40% der Altersrente). Wenn beide Elternteile pensioniert sind, haben beide Anspruch auf je eine Kinderrente.

Kürzung, wenn Summe 60% der maximalen Altersrente übersteigt.

33
Q

Wer hat Anspruch auf eine Witwenrente und wie hoch fällt diese aus?

A

Ehefrauen, die zum Zeitpunkt der Verwitwung eines od. mehrere Kinder haben. Falls keine Kinder, muss sie das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mind. 5 Jahre verheiratet gewesen sein.

Höhe Witwenrente = 80% der Altersrente des verstorbenen Ehemannes

34
Q

Was wissen Sie über die Witwerrente?

A
  • Ist befristet, solange er Kinder unter 18 Jahren hat.
  • Höhe 80% der Altersrente der verstorbenen Ehefrau.
35
Q

Wie hoch sind Waisenrenten und wie lange werden sie entrichtet?

A

40% der entsprechenden Altersrente, bis zum 18. bzw. 25. Altersjahr.

36
Q

Rentenalter der Frauen?

A
  • Bis 31.12.2000 = 62 Jahre
  • 2001 - 2004 = 63 Jahre
  • Ab 2005 = 64 Jahre
37
Q

Wann ist der AHV Rentenvorbezug möglich?

A

1 oder 2 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter.

Gegenleistung = lebenslange Kürzung ihrer Rente, 6.8% pro Vorbezugsjahr.

38
Q

Was wissen Sie über den Rentenaufschub?

A

Rentenbezug kann um mind. 1 Jahr und höchstens 5 Jahre aufgeschoben werden.

Aufschub 1 Jahr = Zuschlag 5.2%
Aufschub 5 Jahre = Zuschlag 31.5%

39
Q

Wie viele Stellen hat die neue AHV Nummer?

Was wurde damit verbessert?

A

13

Der Datenschutz. Vorherige Nummer liess Rückschlüsse auf versicherte Person zu.

40
Q

Versicherte Personen der IV?

A

gleiche Personen, wie in der AHV: Alle natürlichen Personen, die in der CH wohnen oder arbeiten.

41
Q

Finanzierung der IV?

A
  • Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber.
  • 1.4% des Lohnes (je 0.7% AN und AG)
  • Beiträge von Bund und Kantonen, Regresseinnahmen
42
Q

Welche drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein für eine IV-Anerkennung?

A
  • Gesundheitsschaden
  • durch diesen Geschundheitsschaden verursachte bleibende oder längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit, oder die Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen.
  • Kausalzusammenhang zwischen Gesundheitsschaden und Erwerbstätigkeit.
43
Q

Wichtigster Grundsatz der Invalidenversicherung?

A

Eingliederung vor Rente!

D.h., zuerst müssen sämtliche Eingliederungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein. Falls nicht oder nur teilweise, wird Rentenanspruch geprüft.

44
Q

Welche Leistungen kennt die IV?

A
  • Massnahmen der Frühintervention (ab 1.1.08)
  • med. und berufliche Massnahmen
  • Integrationsmassnahmen (ab 1.1.08)
  • Abgabe von Hilfsmitteln
45
Q

Wann werden IV-Renten gewährt?

A

Nur, wenn eine Eingliederung nicht oder nur beschränkt möglich ist. Voraussetzung: Person muss während mind. 1 Jahres volle Beiträge geleistet haben.

  • mind. 40% bleibende Erwerbsunfähigkeit
  • während 1 Jahr ohne wesentl. Unterbruch mind 40% erwerbsunfähig.
46
Q

Wonach richtet sich der IV Rentenanspruch?

A

Ab IV Grad 40% = Viertelsrente

ab IV Grad 50% = halbe Rente

ab IV Grad 60% = Dreiviertelsrente

ab IV Grad 70% = Volle Rente

47
Q

Wozu dient die EO und wie hoch ist der Beitragssatz?

A

Vergütung des Erwerbsausfalls bei Militärdienst, Zivilschutz oder TN von J+S Leiterkursen.

Beitragssatz 0,5% der Lohnsumme,
je 50% AN und AG

48
Q

Berechnung der Leistungen für die EO.

Mindestbetrag?

Höchstbetrag?

Betriebszulage?

A

Jeder Diensttag, auch Sa und So

Mind. Fr. 62 /Tag Grundentschädigung

Max. Fr. 196/Tag

zuzüglich Kinder- oder Betreuungszulagen (ab 1.7.2005).

Fr. 67/Tag für Selbständigerwerbende

49
Q

Was ist die Betreuungskostenzulage?

A

Wenn mind. 2 aufeinander folgende Tage zusätzliche Kosten für die Kinderbetreuung entstehen, werden diese nach dem ausgewiesenen Betrag bezahlt.

Mind. 1 Kd unter 16 Jahren im gemeinsamen Haushalt.

50
Q

Was ist die Betriebszulage?

A

Für Dienstleistende, welche die Kosten eines Betriebs tragen (Geschäftsräume, usw.)
auch Familienmitglieder, wenn sie hauptsächlich im fam.eigenen Landwirtsch. Betrieb tätig sind.

51
Q

Wie wird die EO finanziert?

A

Ausschliesslich aus Lohnbeiträgen (0,5%, je 50% AN und AG).

52
Q

Weshalb ist die EO für SB Personalwesen wichtig?

A

Weil Leistungen, die Arbeitnehmende auslösen, in Form einer Erwerbsausfallentschädigung direkt an die Arbeitgebenden bezahlt werden.

53
Q

Welches sind die gesetzlichen Grundlagen für die ALV

A
  • Bundesverfassung
  • Bundesgesetz über die oblig. ALV und Insolvenzentsch. (AVIG), seit 1.1.1983/1984
  • Verordnung über die oblig. ALV und Insolvenzentsch. AVIV
54
Q

Wer ist obligatorisch Versichert bei der ALV?

A

Alle in der Schweiz unselbständig erwerbstätigen AN.

55
Q

Wann beginnt die Beitragspflicht bei der ALV und wann hört sie auf?

A

Beginn bei Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, frühestens am 1. Jan. nach Vollendung des 17. Altersjahres (analog AHV-Pflicht).

Endet spätestens beim Erreichen des AHV Rentenalters.

Pensionierte, die weiter arbeiten müssen keine ALV bezahlen, sind aber auch nicht bezugsberechtigt.

56
Q

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung?

A
  • Personen, die ganz oder teilweise Arbeitslos sind und in der Schweiz wohnen
  • einen anrechenbaren Arbeitsausfall haben (mind. 2 volle Tage)
  • in der schweiz wohnhaft sind
  • obligatorische Schulzeit beendet und nicht pens. sind.
  • Personen, Beitragszeit erfüllt haben oder davon befreit sind
  • Personen die vermittlungsfähig sind
  • Personen, die aktiv eine Stelle suchen
57
Q

Wann ist die Rahmenfrist für die Beitragszeit bei der ALV erfüllt?

A

Rahmenfrist = zwei Jahre vor Eintritt der AL während mind. zwölf Monaten eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben

58
Q

EO / Welches sind die versicherten Personen?

A
  • Alle militär- und zivilschutzpflichtige Personen inkl. Rotkreuzdienst.
  • Zivildienstleistende
  • Teilnehmende von J+S Leiterkursen
  • erwerbstätige Mütter
59
Q

EOG / Welche Entschädigung erhalten die Dienstleistenden?

A
  • Grundentschädigung 62Fr./Tag, 80% des Erwerbseinkommens, höchstens aber Fr. 196 ,plus Kinderzulagen.
  • Betriebskostenzulagen für Selbständigerwerb.
  • Betreuungskostenzulagen
60
Q

Wie wird die EO finanziert?

A

Ausschliesslich Lohnbeiträge, 0,5%, aufgeteilt AN und AG je 0,25% und Zinserträge

61
Q

Anmeldung bei der EO?

A

Rechnungsführer Dienst schickt EO Meldekarte an Diensttuenden, dieser füllt Personalien aus und unterschreibt, gibt Meldekarte an AG, AG ergänzt Lohn, Beschäftigungsdauer, Meldekarte an Ausgleichskasse. Diese setzt Entschädigung fest, zahlt an AG aus.

62
Q

MSE / Wann wurde die Mutterschaftsentschädigung eingeführt?

A

In Kraft seit 1.Juli 2005

63
Q

Wer hat Anspruch auf die Entschädigung?

A

Erwerbstätige Frau, muss mind. seit 9 Monaten vor Geburt obligatorisch versichert sein und während dieser Zeit mind. 5 Mt eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben
Selbständigerwerbende
Im Betrieb des Ehemannes mitarbeitende und Barlohn beziehende
Arbeitslose und kranke Mütter, falls Taggeld als Lohnersatz bezahlt wurde.

64
Q

MSE / Beginn und Ende des Anspruches

A

Beginn: Am Tag der Niederkunft
Ende: Am 98. Tag nach der Niederkunft oder bei vorzeitiger Aufnahme der Erwerbstätigkeit oder bei Tod der Mutter

65
Q

MSE / Wie hoch ist die Entschädigung und wie wird sie bemessen?

A

Entschädigung als Taggeld:
Durchschnittliches Jahreseinkommen, davon 80%, höchstens aber Fr. 198/Tag.

66
Q

MSE / Wie mache ich den Anspruch geltend?

A

Mittels Anmeldeformular bei der Ausgleichskasse.
Anmeldung muss vorschriftsmässig erfolgen.

67
Q
A