NR Grundlagen Soziale Sicherheit Flashcards

1
Q

Nenne das Gesetz, welches Ende des 19. Jahrhunderts (1877) der Bund schuf, welches erste sozialpolitische Anliegen regelte. So wurde die Kinderarbeit beispielsweise Verboten.

A

Fabrikgesetz

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2
Q

Zähle Grundlagen aus dem Fabrikgesetz auf, die der sozialen Sicherheit zugeordnet werden können.

A
  • Reduzierung der Arbeitszeit
  • Arbeitsverbot von Müttern nach der Geburt
  • Haftung des Arbeitgebers bei Unfällen
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3
Q

Nenne die Ziele des Drei-Säulen-Prinzips

A
  1. Säule Existenzsicherung
  2. Säule Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung
  3. Säule Individuelle Vorsorge
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4
Q

Nenne die Idee des Drei-Säulen-Prinzips

A

Wer keine Erwerbstätigkeit mehr ausführen kann, soll in seiner Existenz gesichert werden. Alle Menschen sollen mit einer Grundversicherung bei Eintritt eines sozialen Risikos rechnen können.

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5
Q

Zähle alles auf was du zur 1. 2. und 3. Säule kennst.

A
  1. Säule: Staatliche Vorsorge / Existenzsicherung / AHV, IV, EL / Umlageverfahren
  2. Säule: Berufliche Vorsorge / Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung / BV, UV / Kapitaldeckungsverfahren
  3. Säule: Individuelle Ergänzung / Selbstvorsorge / Säule 3a und 3b / Kapitaldeckungsverfahren
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6
Q

Nenne die Risiken welche in das Drei-Säulen-Konzept gehören

A

Alter / Tod / Invalidität

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7
Q

Wann wurde das Drei-Säulen-Prinzip in der Bundesverfassung verankert?

A

1972

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8
Q

Erkläre stichwortartig die zwei Produkte in der 3. Säule.

A

Säule 3a: Gebundene Vorsorge/Nur erwerbstätige Personen/Steuerlich begünstigt/Max.beiträge pro Jahr/Bezug frühestens 5 Jahre vor dem AHV-Alter möglich/Als Konto sparen oder mit Police auch Versicherung möglich

Säule 3b: Freie Selbstvorsorge/Alle Personen/Keine besondere steuerliche Begünstigung/Keine Höchstgrenze/Bezug nach vertraglicher Vereinbarung/Verschiedene Produkte möglich

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9
Q

Bei welcher Bevölkerungsgruppe funktioniert das Drei-Säulen Konzept nicht?

A

Nichterwerbstätige: Sie haben keine 2. Säule und kein Einkommen, um Produkte in der 3. Säule zu erwerben.

Erwerbstätige: Erwerbstätige mit kleinem Einkommen haben keine BVG (Jahreslohn unter der Eintrittsschwelle von CHF 21060.-), somit fehlt ein Teil der 2. Säule.

Selbstständige Erwerbende: BVG, UVG

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10
Q

36-jährige Frau, ist seit zehn Jahren Familienfrau. Vom 20. bis zum 26. Altersjahr war sie Arbeitnehmerin.
Welche Säulen würden bei dieser Frau greifen, wenn die infolge Krankheit invalid würde werden?

A
  1. Säule - Invalidenversicherung, die ganze Bevölkerung ist versichert
  2. Säule - evt. BVG Kapital auf einem Freizügigkeitskonto aufgrund der frühen Erwerbstätigkeit
  3. Säule - ein Produkt 3b möglich; 3a nicht, da die Frau nicht mehr Arbeitnehmerin ist
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11
Q

Erkläre stichwortartig, warum eine nicht erwerbstätige Person aus der Sicht des Drei-Säulen-Konzepts Nachteile hat.

A

Die 2. und 3. Säule sind nur für die Arbeitnehmenden ausgelegt. Somit fehlt der Versicherungsschutz aus der 2. Säule (UVG+BVG).

Um in der 3. Säule im 3b zu sparen, fehlt meistens das Einkommen.

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12
Q

Welches waren die Vorläufer der heutigen Sozialversicherungen?

A
  1. Zünfte
  2. Klöster / Bruderschaften
  3. Hilfsgesellschaften auf Gegenseitigkeit
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13
Q

Nenne Stichworte, die du mit Ludwig Forrer verbindest und die mit der Entwicklung der Sozialen Sicherheit in der Schweiz zu tun haben.

A
  • Auch Lex Forrer genannt
  • Nationalrat / Bundesrat
  • Gesetzesentwurf zu KUVG
  • Referendumsabstimmung von 1900
  • 1912 Einführung KUVG
  • Obligatorium Unfall- und Krankenvers.
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14
Q

Erkläre den Begriff Pauperismus?

A

Eine Situation, welche dazu führte, dass immer mehr Familien mit der Armut zu kämpfen hatten. Diese neue Form der Armut wurde zu Beginn des 19. Jahrhunderts als Pauperismus bezeichnet. Höhepunkt zwischen 1840 und 1860.

(Pauperismus=Massenarmut)

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15
Q

Im Jahr 1890 wurde in der Bundesverfassung verankert, dass eine Kranken- und Unfallversicherung einzuführen sei. Nenne die politische Persönlichkeit.

A
  • Reichskanzler Otto von Bismarck
  • Deutschland
  • Für jedes Risiko gründete er eine eigenständige, obligatorische Sozialversicherung
  • Er schuf die klassische Sozialversicherung zugunsten der Arbeiter
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16
Q

Während des 1. Weltkriegs verarmten grosse Teile der Bevölkerung. Dies schürte die allg. Unzufriedenheit. Beschreibe das Ereignis vom 12. November 1918 stichwortartig.

A

Der Generalstreik wurde ausgerufen!!!

Forderungen:

  • Neuwahl des Nationalrats im Proporzwahlverfahren
  • Frauenstimmrecht und Wahlrecht
  • Einführung einer Alters- und Invalidenversicherung
  • Einführung einer 48-Stundenwoche
  • Einführung der Arbeitspflicht
  • Sicherung der Lebensmittelversorgung
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17
Q

Nach Ende des 1. Weltkriegs (1918) litt die Schweiz erneut unter einer schweren Wirtschaftskrise.

Nenne das Soziale Risiko, welches dringend gelöst werden musste.

A

Arbeitslosigkeit

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18
Q

Welche Sozialversicherungen wurden 1925 in der Bundesverfassung verankert?

A
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
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19
Q

Der Bundesrat war sich bewusst, dass er nach dem 1. Weltkrieg die Wiederholung einer Massenarmut vermeiden muss. Was wurde in der Verfassung verankert?

A

Familienzulagen und die Mutterschaftsversicherung!

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20
Q

Welches sind / waren Hilfsgesellschaften auf Gegenseitigkeit?

A

Bruderschaft; Schwesternschaft; Zünfte; Krankenkassen

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21
Q

Nenne die Versicherung, die als letztes angenommen wurde.

A

Per 1. Juli 2005 wurde eine Entschädigung für berufstätige Mütter eingeführt.

Mutterschaftsentschädigung (MSE)

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22
Q

Welches war die erste Sozialversicherung die in Kraft trat?

A

Die Militärversicherung

(1902/1950/1994)

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23
Q

Nenne das Gesetz, welches einmalig in Europa war.

A

Fabrikgesetz von 1877

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24
Q

Was weist du über den 32. Präsident der USA

A
  • Franklin Delano Roosevelt
  • 1882-1945
  • Internationale Erklärung
  • Subventionssystem

Er prägte den Begriff & das Gedankengut der sozialen Sicherheit im “Social Security Act” von 1935.
Er integrierte die bereits bestehenden öffentlichen oder privaten Versicherungen und das neue System und ergänzte diese durch neue öffentliche-rechtlich Träger.

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25
Q

Sagt dir Vordenker des Finalprinzips etwas?

A
  • William Henry Beverdige (GB)
  • 1879-1963
  • Staatlicher Berater
  • 1942 “Beveridge Report”
  • Soziales Versogungsprinzip
  • Vorbild insbesondere auch für skandinavische Staaten

Er schuf ein umfassendes System der sozialen Sicherheit zur Deckung der Existenzgrundlagen für die gesamte Bevölkerung. Er war ein Vordenker des Finalprinzips. Dieses besagt, dass die Notwendigkeit der Einkommenssicherung entscheidend ist, die Ursache, z.B. Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit oder Unfall, spielt keine Rolle.

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26
Q

Was ist ein soziales Risiko und was deckt es ab?

A

Dies sind zukünftige Ereignisse, die , wenn sie eintreffen, Personen in ihrer wirtschaftlichen Existenz treffen können.

Alter; Tod; Invalidität; Krankheit; Unfall; Arbeitslosigkeit; Militärdienst; Mutterschaft; Hilflosigkeit; usw.

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27
Q

Erkläre Sozialversicherung

A

Sie gewährt im Rahmen der gesetzlicher Vorschrift Schutz gegen wirtschaftliche Folgen, die beim Eintritt eines sozialen Risikos entstehen.

Die Sozialversicherung bilden den wichtigsten Teil innerhalb der Sozialen Sicherheit.

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28
Q

Weise die sozialen Risiken Alter; Tod; Invalidität; Unfall; Mutterschaft; Arbeitslosigkeit den entsprechenden Sozialversicherungen zu.

A

Alter: AHV; BVG (UVG)
Tod: AHV; BVG, UVG
Invalidität: IV; BVG; UVG
Unfall: UVG; KVG
Mutterschaft: KVG; EOG
Arbeitslosigkeit: AVIG

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29
Q

Zähle wesentliche Merkmale einer Versicherung auf.

A

Gegenseitigkeit; Gefahrengemeinschaft; Entgeltlichkeit; Vermögensbedarf; Schätzbarkeit; Zufälligkeit

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30
Q

Nenne die Prinzipien zur Gestaltung der Sozialen Sicherheit.

A
  • Versicherungsprinzip (Gegenseitige Deckung. Abschluss von Versicherung schützt vor finanziellen Folgen)
  • Versorgungsprinzip (Zuweisung von Leistungen, sofern die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Finanzierung erfolgt durch die öffentliche Hand.)
  • Fürsorgeprinzip (Heute auch Sozialhilfeprinzip genannt. Jeder Bedürftige erhält Hilfeleistung im Ausmass einer individuellen Notlage. Finanzielle Mittel werden mit Hilfe der allgemeinen Besteuerung aufgebracht)
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31
Q

Nenne die Prinzipien zur Gestaltung der Sozialversicherung.

A
  • Kausalprinzip KV; UV; MV;EO;ALV
    (Leistungspflicht richtet sich nach der Ursache des Risikos)
  • Finalprinzip AHV;EL
    (Leistungspflicht knüpft an das versicherte Risiko z.B. Tod, Invalidität, unabhängig von der Ursache.)
  • Äquivalenzprinzip
    (Ist für die Privatversicherung kennzeichnend. Summe der bezahlten Prämien muss mind. gleich hoch sein wie die Summer der geleisteten Entschädigung.)
  • Solidaritätsprinzip
    (Zusammengehörigkeitsgefühl in der Gemeinschaft. Mit den Beiträgen der Mitglieder wird denjenigen geholfen, die einen “Schaden” erlitten haben.)
  • Subsidiaritätsprinzip
    (Der Grundsatz der Subsidiarität in der Sozialhilfe bedeutet, dass Hilfe nur dann gewährt wird, wenn und soweit die bedürftige Person sich nicht selber helfen kann oder wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist.)
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32
Q

Unterschied der Sozialversicherung und Privatversicherung

A
  • *Sozialversicherung**
  • Garantierte Existenzsicherung
  • VL sind gesetzlich festgelegt
  • Beiträge AG und AN
  • Solidaritätsprinzip
  • Öffentlich-rechtliches Verhältnis
  • Versicherungsgericht / Verwaltungsgericht
  • Mehrheitlich liegt die Aufsicht beim Bundesamt für Sozialversicherung, welches dem eidg. Departement des Innern untersteht. ALV-SECO / KVG;UVG- BAG
  • Trägerschaft: Institutionen des öffentlichen Rechts
  • Gesetze, Verordnungen, Weisungen
  • *Privatversicherung**
  • Ergänzung der Leistungen
  • VL sind frei vereinbart
  • Prämien der Versicherten
  • Äquivalnezprinzip (risikogerechte Prämie)
  • Privatrechtliches Verhältnis
  • Zivilgericht
  • Aufsicht: FINMA
  • Trägerschaft: Aktiengesellschaften
  • Policen, AVB (VVG)
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33
Q

Die AHV ist nach dem Solidaritätsprinzip ausgestaltet.

Nenne zwei Solidaritäten.

A
  • Die Erwerbstätigen zahlen mit ihren Lohnbeiträgen die aktuellen Renten. (Solidarität jung-alt)
  • Die Besserverdiener zahlen mehr als die weniger Verdienende. (Solidarität reich-arm)
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34
Q

Erkläre anhand der Unfallversicherung stichwortartig das Kausalprinzip.

A

Die Leistungspflicht richtet sich nach der Ursache des Risikos.

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35
Q

Nenne die Sozialversicherungszweige, in welchen das Kausalprinzip angewandt wird.

A
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Militärversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Erwersersatzordnung
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36
Q

Nenne die Sozialversicherungszweige, in welchen das Finalprinzip angewandt wird.

A

AHV und EL

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37
Q

Für was ist das Äquivalenzprinzip gekennzeichnet?

A

Für die Privatversicherung

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38
Q

Nenne den Fachbegriff des Finanzierungsverfahren der AHV.

A

Umlageverfahren

39
Q

Erkläre stichwortartig die Wirkung der demographischen Entwicklung am Beispiel der AHV.

A
  • Längere Lebenserwartung, jedoch weniger Geburten

Verhältnis der Beitragszahler zu den Bezügen stimmt nicht mehr, da die AHV im Umlageverfahren finanziert wird.

40
Q

Umlageverfahren?

A

Die Leistungen werden laufend aus den eingenommenen Beiträgen des gesamten Versicherungsbestandes finanziert.

(1.Säule AHV/IV sowie auch die oblig. Grunddeckung der KK)

41
Q

Kapitaldeckungsverfahren?

A

Für jede versicherte Person wird ein eigenes separat geführtes Altersguthaben angespart. (2. Säule und 3. Säule)

42
Q

Welche Quote drückt das Verhältnis zwischen BIP und den Sozialversicherungsausgaben aus?

A

Die Sozialleistungsquote

43
Q

Was sagt sie Sozialleistungsquote aus?

A

Die Sozialleistungsquote misst, wie viele Sozialleistungen im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt (BIP) ausbezahlt werden. Je höher die Zahl, desto mehr wendet ein Staat für sein Sozialsystem auf. Liegt die Quote beispielsweise bei 25%, bedeutet dies, dass ein Viertel der gesamten Wertschöpfung (oder jede 4. Arbeitsstunde) über den Sozialstaat umverteilt wird.

44
Q

Der Wandel innerhalb der Arbeitswelt und der Gesellschaft wirkt sich auf die Sozialversicherung aus. Zähle Beispiele auf, die Einfluss auf unsere Sozialversicherung haben.

a) Wandel innerhalb der Arbeitswelt
b) Wandel innerhalb der Gesellschaft

A
  • *a)**
  • Veränderte Einstellung zur Arbeit (Job)
  • Mehr Teilzeitarbeit / Mehr Freizeit
  • Längere Aus- und Weiterbildung, Unterbrüche in der Erwerbsarbeit
  • Neue Technologien / Neue Produkte
  • Verkürzung der Lebensarbeitszeit
  • *b)**
  • Veränderte Rolle der Frauen
  • Funktionswandel der Gesellschaft
  • Mehr Singles, Konkubinat, allein erziehende Mütter und Väter
  • Mehr Ein- und Zwei-Personenhaushalte
45
Q

Welche Faktoren gehören zu der demografischen Entwicklung?

Erkläre den Begriff demografische Entwicklung und nenne drei Faktoren.

A

Begriff:
Veränderung innerhalb der Bevölkerungsstruktur.

Faktoren:
Lebenserwartung; Geburtenrate; Migration/Emigration

46
Q

Erzähle was über die Schweiz

A

Die Schweiz ist seit 1848 ein Bundesstaat. Der staatliche Aufbau der CH ist föderalistisch und gliedert sich in drei (politische) Ebenen. Jeder Kanton und jeder Halbkanton hat eine eigene Verfassung, ein eigenes Parlament, eine eigene Regierung und eigene Gerichte.

47
Q

Zähle die Volksrechte auf

A
  • Wahlrecht
  • Stimmrecht
  • Initiativerecht
  • Referendumsrecht
  • Petitionsrecht
48
Q

Erkläre das Wahlrecht

A

Alle mündigen Schweizer ab 18 Jahren haben das aktive und passive Wahlrecht bei den Nationalratswahlen.
Sie dürfen wählen (aktiv) wie auch sich selbst zur Wahl stellen (passiv).

49
Q

Erkläre das Stimmrecht

A

Wer wählen darf, ist auch stimmberechtigt. Abgestimmt wird über Volksinitiativen und Referenden.
Eine Volksabstimmung findet statt. Es braucht das doppelte Mehr, nämlich erstens das Volksmehr und zweitens das Ständemehr

Änderungen der Verfassung: Obligatorisches Referendum

Änderungen von Gesetzen:
Fakultatives Referendum

50
Q

Erkläre das Initiativrecht

A

Bürger können einen Volksentscheid über eine von ihnen gewünschte Änderung der Verfassung verlangen.

Innerhalb von 18 Monaten muss man 100 000 Unterschriften sammeln von Stimmberechtigten.

51
Q

Erkläre das Referendumsrecht

A

Das Volk hat das Recht, über Parlamentsentscheide im Nachhinein zu befinden.
Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse sowie gewisse Staatsverträge unterliegen dem fakultativen Referendum. Das heisst, darüber kommt es zu einer Volksabstimmung, falls dies 50 000 Bürgern verlangen.

Innerhalb von 100 Tagen nach der Publikation muss man 50 000 Unterschriften sammeln.

52
Q

Erkläre das Petitionsrecht

A

Alle urteilsfähige Personen haben das Recht, schriftliche Bitten, Anregungen und Beschwerden an Behörden zu richten.

53
Q

Nenne die Grundpfeiler der menschlichen Gemeinschaft, welche das Zusammenleben jedoch nicht nachhaltig regelt, da sie nicht gesetzlich geregelt und somit nicht durchsetzbar sind.

A

Moral:
- Inneres Veralten
- Ungeschrieben
- Nicht erzwingbar
Bsp. Schlechtes Gewissen

Sitte:
- Äusseres Verhalten
- Ungeschrieben
- Erzwingbar
Bsp. Beerdigung schwarze Kleider

Recht:
- Äusseres Verhalten
- Geschrieben
- Erzwingbar
Bsp. Gefängnis

54
Q

Wie hält der Staat die Ordnungsregeln in der Verfassung, den Gesetzen, den Verordnungen und in Reglementen fest?

A
  • Grundsätzlich schriftlich fixiert,
  • für allgemein gültig erklärt,
  • für alle verbindlich und verlässlich definiert,
  • erzwingbar macht,
  • verhaltensverstösse sanktionierbar (durchsetzbar) macht
55
Q

Nenne die Rechtsquellen

A
  • Geschriebenes Recht (ZGB&OR)
  • Gewohnheitsrecht (Regeln, welche im Bewusstsein des Volkes verankert ist, jedoch nie niedergeschrieben wurden)
  • Gerichtsentscheide, auch Richterrecht genannt (Findet der Richter weder im Gesetz noch im Gewohnheitsrecht. Hier setzt der Richter nun recht.)
  • Bundesverfassung (Oberstes Gesetz)
  • Gesetze (Konkretisieren die Verfassung, führen die Grundlinien die durch die Verfassung vorgezeichnet sind näher aus)
  • Verordnung (Konkretisiert die Gesetze, enthalten detaillierte Regeln über Details )
56
Q

Zähle die Rechtsgrundsätze auf

A
  • Legalitätsprinzip (Gesetzmässigkeitsprinzip)
  • Verhältnismässigkeitsprinzip
  • Rechtsgleichheit
  • Treu und Glauben
  • Guter Glaube
  • Richterliches Ermessen
  • Beweislast
  • Keine Strafe ohne Gesetz
57
Q

Beschreibe anhand eines Beispiels den Rechtsgrundsatz “Treu und Glauben”

A
  • Wenn die Gebühr kürz nach Vertragsabschluss verdoppelt wird.
  • Im Architektenbüro lässt Herr XY eine Offerte für sein Traumhaus erstellen, obwohl er nicht beabsichtigt, in den nächsten Jahren zu bauen.
58
Q

Erkläre stichwortartig den Begriff “Rechtsgleichheit”

A

Dieser Artikel besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, niemand wegen seiner Rasse, Religion, Geschlecht, Sprache und politischer Überzeugung diskriminiert werden darf.

59
Q

Nenne den Fachbegriff für folgende Beschreibung:

Grundlagen und Schranken staatlichen Handelns ist das Recht.

A

Legalitätsprinzip oder Gesetzmässigkeitsprinzip

(Ziel: Die Verwaltungstätigkeit an ein Gesetz zu binden und den Vorrang gegenüber rangtieferen Rechtsgrundsätzen einzuhalten.)

60
Q

Erkläre das Verhältnismässigkeitsprinzip

A

Staatliche Massnahme muss geeignet, erforderlich und dem angestrebten Ziel angemessen sein.

Ziel: Rechte und Freiheiten eines Menschen nur insofern einzuschränken, als es im notwendigen Mass erforderlich ist.
So werden z.B. bei Eingliederungsmassnahmen die Fragen der Zumutbarkeit, Verhältnis Aufwand und Erfolg zuerst abgeklärt.

61
Q

Die schweizerische Rechtsordnung unterteil sich in zwei grosse Teilbereiche.
Nenne diese.

A

Privat- oder Zivilrecht (ZGB&OR)

  • Rechtsbeziehung
  • Bürger Bürger
  • Zwingende und dispositive (abänderbare) Gesetzesartikel
  • Gleichheitsstellungsverhältnis

Öffentliches Recht

  • Rechtsbeziehung
  • Staat Bürger oder Bürger Staat
  • nur zwingende Gesetzesartikel
  • Unterordnungsverhältnis
62
Q

Nenne die Merkmale einer Verfügung

A
  • Ist als Verfügung gekennzeichnet
  • Personalien der betroffener Person
  • Entscheidet über Entstehung, Bestand, Änderung und Aufhebung von Rechten und Pflichten
  • Mit einer Begründung versehen
  • Wird von der zuständigen Behörde erlassen
  • Ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen
  • Ist unterschrieben
63
Q

Die Unfallversicherung zahlt 6 Monate ein Taggeld für ein leichtes Schleudertrauma. Dann stellt sie dieses TG ein und teilt dies dem Vers. in Briefform mit. Der Versicherte ist mit diesem Entscheid nicht einverstanden.
Beschreibe stichwortartig den Rechtsweg bis zum Bundesgericht in Luzern.

A
  1. Verfügung beim UVG-Versicherer verlangen
  2. Einsprache beim Unfallversicherer
  3. Beschwerde gegen den Entscheid beim kantonalen Versicherungs- bzw. Verwaltungsgericht
  4. Beschwerde gegen das kantonale Urteil beim Bundesgericht in Luzern

PS: Immer innert 30 Tagen!!!

64
Q

Die AHV verfügt einem Rentner eine Altersrente. Dieser Rentner konnte auf der Verfügung folgendes erkennen:

  • Entscheid, wie hoch die AHV-Rente sein wird
  • Die Begründung für diesen Entscheid
  • Aussteller der Verfügung (Ausgleichskasse des Wohnkantons)
  • Unterschrift der zuständigen Person
  • Datum der Ausstellung
  • Kennzeichnung als Verfügung

Ist diese Verfügung gültig?

A

Nein, diese Verfügung ist nicht gültig.

Die Rechtsmittelbelehrung fehlt!!!!

(Wenn die Verfügung gültig ist, muss die Einsprache an die verfügende Stelle, also an die Ausgleichskasse erfolgen)

65
Q

Nenne den Sozialversicherungszweig, bei dem eine Beschwerde kostenpflichtig ist.

A

Die Invalidenversicherung.

66
Q

Bei wem ist eine Beschwerde gegen einen Einspracheentscheid einer Sozialversicherung einzureichen?

A

Verwaltungs- oder Versichrungsgericht

67
Q

Umschreibe kurz den Begriff “Offizialmaxime”

A

Die Behörde stellt einen Sachverhalt von Amtes wegen fest. Die Verwaltung und die Richter haben von sich aus für die richtige und vollständige Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts zu sorgen. Die zuständige Stelle wird von sich aus tätig und leitet die notwenige Massnahmen ein.

68
Q

Ergänze folgender Satz:
Wenn eine Soziallastquote von einem Jahr zum anderen steigt und das BIP gleichgeblieben ist, bedeutet dies, dass die Sozialversicherungen….

A

…mehr Einnahmen generiert haben.

69
Q

Soziallastquote und Sozialleistungsquote?

A

Soziallastquote
Ist ein volkswirtschaftlicher Indikator. Es ist der Quotient aus den Sozialversicherungseinnahmen und dem BIP.

Sozialleistungsquote
Ist ein volkswirtschaftlicher Indikator. Es ist der Quotient auf den Sozialversicherungsausgaben und dem BIP.

70
Q

Majorzverfahren?

A
  • Sitze werden nach dem Mehrheitsprinzip verteilt
  • Gewählt sind diejenigen, die in ihrem Kanton am meisten Stimmen erhalten haben
  • Ständeräte (kleine Kammer, 46 Mitglieder), Bundesräte, Bundeskanzler, Bundespräsident
  • Absolute Mehr; Relatives Mehr
71
Q

Nenne die 7 Mitglieder des Bundesrats

A
  • Alain Berset SP (Bundespräsident)
    Dep. des Inneren
  • Simonetta Sommaruga SP
    Justiz und Polizeidepartement
  • Doris Leuthard CVP
    Umwelt, Verkehr, Energie&Kommunikation (UVEK)
  • Ueli Maurer SVP (Vizepräsident des Bundesrates)
    Finanzdepartement
  • Guy Parmelin SVP
    Verteidigung, Bevölkerungsschutz&Sport
  • Johann N. Schneider-Ammann FDP
    Wirtschaft, Bildung & Forschung
  • Ignazio Cassis
    Departements für auswärtige Angelegenheiten

Walter Thurnherr ist seit 2016 Bundeskanzlerin

72
Q

Erkläre den Begriff “Technische Revolution” aus der Geschichte der Arbeiterbewegung in der Schweiz.

A

Ende des 19. Jahrhunderts war die Umstellung von der Hand-bzw. Heimarbeit zur mechanischen Produktion abgeschlossen. Mit der Erfindung der Dampfmaschine ging der Bau von grossen Maschinensälen einher. Durch die Zentralisierung der Produkten in Fabriken entstand eine neue Klasse, die Fabrikarbeiter/innen.

73
Q

Was sagt dir Adam Smith? Stichwortartig.

A
  • Industrielle Revolution
  • Wirtschaftsliberalismus
  • Technischer Fortschritt
  • Er verlangte, dass sich der Staat jeder Einmischung in die Wirtschaft enthalten sollen
74
Q

Nenne die drei Phasen wie sich die industrielle Revolution vollzog.

A
  • Hand zur Maschinenproduktion
  • Arbeitsrationalisierung
  • Automatisation
75
Q

Was sagt dir die französische Revolution?

Stichwortartig.

A
    1. Jahrhundert
  • Ständige Finanzkrise erforderte Reformen
  • Privilegierten Stände wollten sich in ihrer Vorrechte nicht einschränken lassen
  • 1789 berief der König die Generalstände ein
  • Sitzten zusammen bis eine Verfassung ausgearbeitet wurde
76
Q

Nenne einen demographischen Faktor.

A
  • Lebenserwartung
  • Geburtenrate (Geburtenrückgang, Geburtenzunahmen im Moment kein Thema)
  • Migration / Emigration
77
Q

Unsere soziale Sicherheit ist nach verschiedenen Prinzipien ausgestaltet. Eines davon ist das Fürsorgeprinzip. Erkläre diesen Begriff und zeige auf, wo das Fürsorgeprinzip zur Anwendung kommt.

A

Jeder Bedürftiger erhält Hilfeleistung im Ausmass einer individuellen Notlage. Die erforderlichen finanziellen Mittel werden mit Hilfe der allgemeinen Steuer aufgebracht. Vom Bedürftigen werden keine finanziellen Vorleistungen erwartet. Die Höhe der Leistung ist eine Funktion des Grades der Bedürftigkeit. Bedürftigkeitsnachweis ist zu erbringen. Das Fürsorgeprinzip, heute auch Sozialhilfeprinzip genannt, ist das älteste Prinzip der sozialen Sicherheit.

Man unterscheidet noch zwischen der öffentlichen Sozialhilfe und der privaten Fürsorge.

78
Q

Wo ist der Grundsatz “Handel nach Treu und Glauben” geregelt? Stichwortartig.

A

Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben. Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.

(BV Art. 5 Abs. 3 und BV Art. 9)

Dieser Grundsatz sagt aus, dass die Beziehung zwischen Staat und Bürger von gegenseitigem Vertrauen getragen sein soll.

79
Q

Im Zusammenhang mit der Entwicklung unserer Sozialen Sicherheit spielt der Bergriff föderalistische Struktur eine Rolle. Erkläre diesen Begriff im Zusammenhang mit unserer Sozialen Sicherheit.

A

Die föderalistische Struktur: Bund, Kantone und Gemeinden haben eigene Kompetenzen. Die zeigt sich auch bei den Sozialversicherungen. Si sind die Kinderzulagen kantonal geregelt, ebenso die Prämienverbilligung bei der Krankenkasse.

80
Q

Vervollständige den Text:

In der Schweiz, welche seit ………. strukturiert ist, wurde mit der Ausarbeitung einer …….. die rechtliche Grundlage für einen Teil der Sozialversicherung geschaffen. Neben anderen Einflüssen führte die ….. Revolution in dieser Epoche zur Verarmung und völligen Lohnabhängigkeit der Arbeiterschaft von ihren ……

A

In der Schweiz, welche seit … (1848 ALS BUNDESSTAAT) … strukturiert ist, wurde mit der Ausarbeitung einer … ( VERFASSUNG)… die rechtliche Grundlage für einen Teil der Sozialversicherung geschaffen. Neben anderen Einflüssen führte die … (INDUSTRIELLE)… Revolution in dieser Epoche zur Verarmung und völligen Lohnabhängigkeit der Arbeiterschaft von ihren … (ARBEITGEBERN)… .

81
Q

Woher kann der Anstoss zur Schaffung eines neuen Gesetzes kommen? Nenne mind. zwei Grubbern die den Anstoss geben können.

A
  1. Parlament
  2. Bundesrat
  3. Volk (allg. Volksinitiative)
  4. Kantone (Standesinitiative)
82
Q

Könne die gleichen Personen sowohl bei Sozial- als auch bei der Privatversicherung versichert sein?

A

JA

Sozialversicherung: Kreis der Versicherten und die Beitragspflicht sind durch das Gesetz geregelt. Arbeitnehmende obligatorisch “Zwangsversichert”.

Privatversicherung: Kreis der Versicherten und die Beitragspflicht sind durch den Vertrag geregelt. Versicherungsabschluss ist freiwillig . “Wahlbedarf”

83
Q

Ist diese Aussage korrekt?

Die Bundesverfassung ordnet das öffentliche Leben in groben Zügen und nicht in allen Einzelheiten.

A

JA

84
Q

Ist diese Aussage korrekt?

Im 19. Jahrhundert führte die industrielle Revolution zur Verarmung weiterer Bevölkerungsgruppen.

A

JA

85
Q

Als Folge des Generalstreiks wurde im Jahr 1919 das Proporzverfahren eingeführt. Erkläre stichwortartig diesen Begriff am Beispiel des Nationalrats.

A

Die Kandidaten werden proportional zu den eingereichten Listenstimmen gewählt.

  1. Sitz wählen
  2. Kopf wählen

(Kopf ohne Sitz= Partei los)

86
Q

Beschreibe stichwortartig die Entstehung der heutigen Mutterschaftsentschädigung.

A

1945 Verfassung für eine Mutterschaftsversicherung

2004 Annahme der Vorlage einer MSE durch das Volk

2005 Gesetz tritt in Kraft

87
Q

Im Parlament wurde 2004 beschlossen, eine Mutterschaftsentschädigung einzuführen und diese Entschädigung beim EOG als neue Leistung einzubauen. Nach diesem Parlamentsentscheid haben die stimmberechtigten Personen über eine Mutterschaftsentschädigung in der Schweiz abgestimmt; diese wurde angenommen. Erkläre stichwortartig, warum der Parlamentsentscheid nicht automatisch in Kraft trat und eine Volksabstimmung notwenig wurde.

A

Gegen den Entscheid des Parlaments wurde das Referendum ergriffen.

(50 000 Unterschriften gesammelt für ein Referendum, dies muss innert 100 Tagen nach der Publikation des Erlasses vorliegen.)

88
Q

Im Jahr 2010 hatte die Arbeitslosenversicherung keinen Einnahmenüberschuss zu verzeichnen. Zähle Massnahmen auf, die ergriffen wurden, um diesem Problem entgegenzuwirken.

A
  • Erhöhung der ALV-Lohnbeiträge
  • Wiedereinführung des Solidaritätsprinzip
  • Verkürzung der Leistungsdauer von beitragsbefreiten Personen
  • Längere Beitragszeit (Stärkung des Versicherungsprinzip)
89
Q

Erkläre aus Sicht der Familienzulagen den Begriff Anspruchskonkurrenz.

A

Anspruchskonkurrenz entsteht, wenn Mutter und Vater durch ihre Erwerbstätigkeit Anspruch auf eine Kinderzulage haben.

90
Q

Ehepaar, beide 100% erwerbstätig und wohnen im Kanton Zug. Frau hat ihren Arbeitsort im Kanton Zug und der Mann im Kanton Zürich. Wer von den beiden bezieht nun die Kinderzulage für den gemeinsamen Sohn?

A

Die Frau!!!!

91
Q

Die Wirtschaftskrise Ende des 19. Jahrhundert führte zu einem politischen und wirtschaftlichen Gesinnungswandel. Es setzte sich die Erkenntnis durch, dass die aktuelle vorherrschende grosse Not den sozialen Frieden und die Staatsordnung gefährden könnte. Die Schweiz hat, um dieser Gefahr entgegenzuwirken, ein Gesetz geschaffte, welches in dieser Zeit einmalig in Europa war.

Nenne dieses Gesetz.

A

Fabrikgesetz

92
Q

Nenne stichwortartig Arbeitssituationen, die zur Einführung des Fabrikgesetzes führten.

A
  • Miserable Arbeitsbedingungen
  • Löhne unter dem Existenzminimum
  • Kinder- und Frauenarbeit
  • Keine soziale Sicherung bei Krankheit, Unfall oder Tod
93
Q

Der Ausgangspunkt für die Entstehung unserer Sozialversicherung ist die 2. Hälfte des 19. Jahrhundert. Umschreibe diese Zeitepoche (unter Bezugnahme auf die Sozialversicherung) von 1850 bis 1900 mit Stichworten.

A
  • CH war als Bundesstaat strukturiert (1848)
  • Industrielle Evolution führte zur Verarmung und Lohnabhängigkeit
  • Kinderarbeit in den Fabriken
  • Armenfürsorge
  • Keine Sozialversicherung
94
Q
A