Ordnungswidrigkeitenrecht Notizen Vorlesungen Flashcards
Wo ist der Irrtum geregelt?
§ 11 Abs. 1 S. 1 OWiG
Wo ist Fahrlässigkeit legal definiert?
§ 276 Abs. 2 BGB
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt
Wird Fahrlässigkeit so behandelt wie Vorsatz?
Nein. Die Geldbuße bei Fahrlässigkeit ist zum Beispiel nur max. halb so hoch wie bei Vorsatz
Was ist Zweck einer Ordnungswidrigkeit?
Verwaltungspflichten sollen eingehalten werden durch Ahndung eines Bußgeldes
Wo wird die Einwilligung geprüft? Kommt diese oft vor und wenn ja wo?
Die Einwilligung wird geprüft bei der Rechtswidrigkeit, sie ist ein möglicher Rechtfertigungsgrund.
Kommt sehr selten vor. Ein Beispiel wäre aber bei § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO
Parken ist hier erlaubt, wenn man die Einwilligung der Grundstückseigentümer hat
was bedeutet Vorwerfbarkeit?
Wenn man in der Lage ist, das Unrecht einzusehen
Wie ist § 12 OWiG aufgebaut? Wo wird es relevant?
“zu jung, zu blöd, zu blau”
- unter 14
- Jugendliche 14-18 außer reif genug
- Erkrankte Abs. 2
tiefgreifende Bewusstseinsstörung –> ab 3.0 Promille
–> dann handelt man nicht mehr vorwerfbar.
bis 1.0 Promille ist es “nur” eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a StVG
ab 1,1 Promille Straftat § 316 StGB
beides ohne Ausfallerscheinungen!
Mit Ausfallerscheinungen gilt 0,3 Promille Grenze! § 316
Fahrrad ab 1,6
19 Jähriger A (sehr naiv) und B (13J) spielen Streiche. A lässt sich von B aufheizen. A trinkt sich Mut an und B feuert A an.
A hat 3,1 Promille, beide pinkeln gegen einen Elektrozaun. Liegt eine Ordnungswidrigkeit vor?
kurzfassung:
B:
§ 118 Belästigung der Allgemeinheit
Vorsatz Wissen und Wollen liegt vor
Vorwerfbarkeit liegt nicht vor: § 12 OWiG unter 14
–> B hat keine OWi begangen
A:
Vorwerfbarkeit: über 18 aber 3,1 Promille tiefgreifende Bewusstseinsstörung § 12 Abs. 2 OWiG
ABER: § 122 OWiG Vollrausch
obj. Bedingung der Ahndung
Täter
Tathandlung durch Alkohol in einen Rausch versetzt
Rechtsfolge handelt ordnungswidrig,
wenn er eine mit Geldbuße bedrohte Handlung begeht
–> es muss passiert sein, auch wenn man vorher nicht wusste, dass es passieren wird
Vorsatz ist hier nicht relevant, daher auch obj. Bedingung
Vollrausch nicht relevant für Prüfung
Wann scheidet die Vorwerfbarkeit aus, liegt sie also nicht vor?
Bei § 12 OWiG (zu jung, zu blöd, zu blau), evtl. auch bei Verbotsirrtum/Unrechtsbewusstsein § 11 Abs. 2) aber eher seltener
übrigens ein Verbotsirrtum ist eigentlich immer vermeidbar, bzw Gegenargument ist, dass der Betroffene sich hätte schlau machen müssen
Welche Normenkette muss man kennen?
§ 24 StVO i.V.m. § 49 I Nr. 3 i.V.m. § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO
Was ist, wenn ein Tatbestandsirrtum vorliegt?
Dann würde Vorsatz entfallen/Vorsatz fehlt dann
Was gibt es für Rechtfertigungsgründe auf der Ebene der Rechtswidrigkeit?
- Notwehr § 15 OWiG
1.1. Notwehrlage gegenwärtiger rechtswidriger Angriff, nur durch Menschen!
(Hund wäre eine Gefahr oder der hetzende Mensch ist Angreifer)
Angegriffen werden kann jede von der Rechtsordnung zugewiesene Rechtsposition (Leben, Leib, Freiheit, Eigentum, Besitz usw)
1.2 Notwehrhandlung erforderlich (mildestes Mittel?)
1.3 Notwehrwillen - Notstand § 16
(Notstandslage, Notstandshandlung, Notstandswillen), um jemand anderen zu schützen
§ 16 kranker Hund wäre Gefahr für Eigentum der Person, nicht gegen das Leben. Das zählt also nicht so stark wie ein Leben
A fährt mit dem Auto hupend durch die Gegend da eine Hochzeit stattfand. Er übersieht, dass er am Krankenhaus nicht hupen darf (geregelt durch Verkehrsschild)
Die Polizei hält ihn an. A dachte er dürfte hupen.
Handelt A ordnungswidrig?
A fährt mit dem Auto hupend durch die Gegend da eine Hochzeit stattfand. Er übersieht, dass er am Krankenhaus nicht hupen darf (geregelt durch Verkehrsschild)
Die Polizei hält ihn an. A dachte er dürfte hupen.
Handelt A ordnungswidrig?
Wie kann man Verfahren abschließen?
Wann kann man von Verfahren absehen?
- § 65 OwiG Bußgeldbescheid
–> 47 Bagatellvorschrift (Verfahren ganz einzustellen, wenn zu gering) Ermittlungsverfahren wird nicht
–> 56 geringfügige Owi (5-35 €) –> Verwarnung - 46 “muss” –> Verfahren ist einzustellen, weil Betroffene Tat nicht begangen hat