OR 394 ff. / Auftrag, GoA & Gefälligkeit Flashcards

1
Q

Wie können Auftrag, GoA & Gefälligkeit auseinandergehalten werden?

A
  1. Einigung oder Eigenmacht?
  • Eigenmacht = GoA
  1. Rechtsbindungswille?
  • Nein = Gefälligkeit
  • Ja = Auftrag
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2
Q

Worauf ist zu achten, FALLS der Beauftragte Dritte zur Erfüllung hinzuzieht?

A
  1. OR 398 III: Beizug erlaubt?
  2. KEINE Hilfsperson iSv OR 101
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3
Q

Was ist bei der Erlaubnis des Zuzugs eines Dritten zur Erfüllung des Auftrags zu beachten?

A
  • OR 398 III: grds. persönliche Leistungspflicht
  • ABER ≠ Verbot von Hilfspersonen!
  • diese müssten explizit ausgeschlossen werden
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4
Q

Was ist die Konsequenz, wenn der Dritte nicht hätte hinzugezogen werden dürfen?

A
  • OR 399 II: Haftung für Handlungen des Substituten wie für eigene Handlungen
  • = Schaden, Vertragsverletzung, ad. KZ, Schuld
  • str.: Vertragsverletzung bereits erfüllt durch Beizug oder separate (zB iSv OR 398 II) nötig?
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5
Q

Was ist der Unterschied zwischen der Substituten- und der HP-Haftung?

A
  • OR 399 II: Exkulpation verlangt NUR Sorgfalt in Auswahl und Instruktion
  • OR 101: KEINE Exkulpation möglich
  • p.m.: Exkulpation für HP NUR bei der GH-Haftung iSv OR 55 !!
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6
Q

Wie sind Verbindlichkeiten nach Abschluss des Auftrags zu behandeln?

A
  • OR 402 I: Aufttraggeber muss die Verpflichtungen des Beauftragten, die er in indirekter StV erworben hat, übernehmen
  • -> p.m.: zusammen mit Auslagenersatz
  • OR 401 I: umgekehrt Legalzession zG Auftraggeber für die noch dem Beauftragten zustehenden Forderungen ggü. Dritten
  • -> CAVE Retentionsvorbehalt
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7
Q

Sind Konventionalstrafen beim Auftrag erlaubt?

A

BGer: Nein

-> würde absolutes Kündigungsrecht beeinträchtigen

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8
Q

Woran ist zu denken, wenn bei einer Partei des Auftrags der Tod, der Konkurses oder die HandlungsUNfähigkeit eintritt?

A

OR 405 I:

  • grds. Beendigungsgrund
  • ABER ggf. muss Erbe oder Vertreter weiterführen!
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9
Q

Müssen medizinische Behandlungen indiziert sein?

A

Ja und zwar ex ante

-> sonst = Haftungsgrund

-> ABER wenn Behandlung ex post sich als unnütz herausstellt = egal

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10
Q

Sind Sorgfaltspflichtverletzungen des Arztes ex ante oder ex post zu berücksichtigen?

A

immer ex ante !

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11
Q

Wer trägt die Beweislast für die Aufklärung?

A

Aufklärungen im ZH mit Eingriff (Eingriffsaufklärung)
= Rechtfertigungsgrund (uninformed consent ≠ Rechtfertigung)
-> Beweislast bei Arzt

Sonst: Patient
= denn dann handelt es sich um Sorgfaltsverletzung bzw. Anspruchsvoraussetzung

-> insb. Sicherungsaufklärung
= Erklärungen wie guter Verlauf sichergestellt werden kann (zB Dosierungsangaben)

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12
Q

Was muss eine rechtsgenügliche Aufklärung umfassen?

A
  • zusammenhängende Risiken
  • alternative Behandlungsmöglichkeiten
  • weitere
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13
Q

Kann ein reiner Vermögensschaden auf Arzthaftpflicht gestützt werden?

A
  • NICHT ausservertraglich (mangels Schutznorm)
  • ggf. vertraglich / ungenügende wirtschaftliche Aufklärung
    -> zB wurde Patient nicht darüber aufgeklärt, dass Fettabsaugung erst ab 180 kg von KK bezahlt wird - von BGer gestützt
  • CAVE für wirtschaftliche Aufklärung trägt Patient die Beweislast (weil Anspruchsvoraussetzung!

<-> Eingriffsaufklärung (= Rechtfertigungsgrund)

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14
Q

Rechtsfolge, wenn Aufklärung UNgenügend?

A

Einwilligung zwingend ungültig

= Widerrechtlicher Eingriff

-> Haftung auch für Zufall !
= Haftung auch bei kunstgerechter Behandlung/ Operation
(<-> Behandlungsfehler)

-> ABER Arzt kann sich via rechtmässiges Alternativverhalten (auch bei genügender Aufklärung hätte Patient zugestimmt) befreien
–> eher schwierig, denn konkreter Patient (NICHT vernünftiger Dritter) hätte zustimmen müssen

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15
Q

Welche Formen der GoA gibt es?

A
  • Echte GoA = altruistische Absicht / Fremdgeschäftsführungswille
  • Berechtigte GoA = im Interesse des GH
  • Gutgläubige GoA = NICHT erkennbar, dass in fremdes Geschäft eingegriffen wird
  • Echte berechtigte GoA = altruistische Absicht + im Interesse des GH
  • Echte UNberechtigte GoA = altruistische Absicht + NICHT im Interesse des GH
  • UNechte gutgläubige GoA = eigennützige Geschäftsführung; ABER KEINE Kenntnis, das in fremdes Geschäft eingegriffen wird
  • UNechte bösgläubige GoA = eigennützige Geschäftsführung, OBWOHL er weiss, dass er in fremdes Geschäft eingreift
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16
Q

Wann ist die Geschäftsführung insbesondere NICHT im Interesse des GH?

A
  • KEIN obj. erkennbares Interesse
  • Einmisschungsverbot
17
Q

VSS der GoA?

A

OR 419 ff.: GoA

  1. OR 419 I: “ohne beauftragt zu sein” (“Eigenmacht”)
    = überhaupt KEIN vertraglicher Anknüpfungspunkt (auch KEIN EAV o.ä.)
  2. Fremdes Geschäft
    = in fremder Interessensphäre
  3. weitere je nach Konstellation
  • altruistische vs egoistische Absicht des GH
    -> echte vs unechte
  • im Interesse des GH (geboten + KEIN Einmisschungsverbot) ODER nachträgl. Genehmigung vs NOT
    -> echte berechtigte vs echte unberechtigte
  • Erkennbarkeit eines fremden Geschäfts vs not
    -> unechte gutgläubige vs unechte bösgläubige
18
Q

Unter welchen VSS ist die Übernahme des fremden Geschäfts geboten iSv OR 419 ff.? Welche Form der GoA liegt vor, wenn diese gegeben sind?

A

Gebotenheit der Übernahme eines fremden Geschäfts

  1. Obj. höhere Nützlichkeit für GF (> blosse Gefälligkeit)
  2. GH kann Geschäft NICHT selbst besorgen

2.1. sachliche Hilfsbedürftigkeit

2.2. zeitliche Dringlichkeit
= unmöglich / unzumutbar, GH vorher zu kontaktieren

  • = echte berechtigte GoA, FALLS zzgl.
  • a) altruistische Geschäftsführungsabsicht
  • b) KEIN sittliches und rechtmässiges Einmischungsverbot
  • p.m. Terminologie: Gebotenheit + KEIN Einmischungsverbot = Geschäfsführung im Interesse des GH
19
Q

Unter welchen VSS liegt eine echte berechtigte GoA vor?

A

OR 422 I: echte berechtigte GoA

  1. OR 419: Eigenmacht / KEIN Auftrag o.ä. (zB Arbeitsvertrag)
  2. OR 419: fremdes Geschäft
  3. OR 419: altruisitsche Absicht / Fremdgeschäftsführungswille
    = Wissen + Willen
  4. Alternativ

4.1. OR 422 I: Geboten + dem Willen des GH entsprechend (insb. KEIN Einmischungsverbot)

4.2. OR 424: nachträgl. Genehmigung

20
Q

Wann ist eine altruistische Absicht gegeben iSd GoA? Für welche Art der GoA ist das VSS?

A

Altruistsiche GF = Echte GoA

  • -> echte berechtigte ODER unberechtigte, je nachdem, ob im Interesse des GH
  • wissentlich UND willentlich im Interesse eines andern
  • = inkl. Willen, die Früchte aus der GF dem GH abzuliefern
21
Q

Wie grenzt sich die GoA von der StV ab?

A
  • OR 32 ff.: Aussenverhältnis
  • OR 419 ff.: ggf. Innenverhältnis
22
Q

Kann die direkte Vertretung per GoA geregelt sein?

A

Nein -> vorhergehende Vollmacht UND Geschäftsführung aus Eigenmacht schliessen sich gegenseitig aus

23
Q

Nach welchen Regeln werden die verschiedenen Formen der GoA abgewickelt?

A
  • Echte berechtigte GoA: quasi-vertragliche Regeln von insb. OR 419 ff.
  • die anderen: extra-kontraktuelle Regeln
  • AUSSER OR 424: echte UNberechtigte GoA mit Genehmigung = Auftragsrecht, OR 394 ff.
24
Q

Was ist der

A