OR 184 ff. / Kaufvertrag Flashcards

1
Q

Wie ist bei Unmöglichkeit im Kaufvertragsrecht vorzugehen?

A
  • Anfänglich objektive Unmöglichkeit: OR 20

-> ggf. Kondiktion / Vindikation

  • Anfängl. subjektive Unmöglichkeit: OR 97 oder 119 (OHNE Verschulden; jedoch selten)

-> ggf. vertragliche Rückabwicklung

  • nachträgliche verschuldete Unmöglichkeit: OR 97

-> ggf. vertragliche Rückabwicklung

  • nachträgliche UNverschuldete Unmöglichkeit: OR 119 III iVm 185

-> Abs.1: grds. zL Käufer ab Vertragsschluss

-> Abs.2: Gattungsschuld zL Käufer, FALLS ausgeschieden

-> Abs.2: Gattungsschuld als Schickschuld zL Käufer, FALLS Transporteur übergeben

-> Abs.3: bedingte Verträge zL Käufer mit Erfüllung der Bedingung

-> p.m.: Abs.2 gilt vermutungsgemäss auch bei Stückschuld

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2
Q

Worauf hat der erste Käufer beim Doppelverkauf Anspruch?

A
  • p.m. Doppelverkauf = Verkäufer verkauft an den ersten Käufer, aber noch vor Übergabe an einen zweiten Käufer, der idR mehr bezahlt
  • verschuldete nachträgliche Unmöglichkeit -> Schadenersatz nach OR 97
  • h.L.: inkl. Stellvertretendes Commodum; d.h. in dieser Konstellation idR der höhere Kaufpreis
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3
Q

Kann der Käufer Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen, auch wenn die Sache untergangen ist, nachdem die Gefahr überging?

A
  • ja, sofern der Verkäufer eine Versicherungsleistung für den untergegangenen Gegenstand erhält
  • = Ausgleich einer Unbill
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4
Q

Wann liegen besondere Verhältnisse iSv OR 185 I vor?

A
  • Annahmeverzug Käufer
  • Versendungskauf (Kaufsache befindet sich bei Vertragsschluss NICHT am Erfüllungsort)
  • Doppel- oder Mehrfachverkauf
  • Wahlschuld mit Wahlrecht des Verkäufers
  • weitere
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5
Q

Was, wenn die Sache nach Übergabe untergeht - gibt es eine Möglichkeit für den Käufer, den Kaufpreis zurückzufordern?

A
  • ja, vorausgesetzt, sie hatte Mängel, die bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestanden
  • -> OR 207: Wandelung kann begehrt werden, auch wenn die Sache infolge ihrer Mängel oder durch Zufall untergegangen ist
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6
Q

Treffen den Käufer, der Wandelung geltend macht, Sorgfaltspflichten für den Erhalt der (zu retournierenden) Kaufsache?

A
  • FALLS der Käufer die Sache ohne weiteres zur Verfügung des Verkäufers hält: nein
  • FALLS er jedoch ein Retentionsrecht daran geltend macht, hat er die gleiche Sorgfalt zu erbringen wie ein Pfandgläubiger, ZGB 890 (= Exkulpationsmöglichkeit)
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7
Q

Wie ist bei Verzug im Kaufvertragsrecht vorzugehen?

A

A) Verzug des Käufers

  • grds. wie OR 102 ff.
  • ABER OR 190 I: relatives Fixgeschäft UND kaufmänn. Verkehr -> Rücktritt des Verkäufers vermutet

–> sonst Abs.2: Anzeige SOFORT

B) Verzug des Verkäufers

  • OR 214 I + II: Rücktrittsrecht des Käufers , FALLS SOFORT angezeigt
  • OR 214 III: NICHT beim Kreditkaufvertrag
  • gilt auch im NICHT-kaufmänn. Verkehr (Wortlaut irreführend!)
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8
Q

Wie ist die Schadensberechnung des Verzugsschadens im Kaufvertragsrecht?

A

OR 191; 215

-> konkret; ODER

-> abstrakt

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9
Q

Welche Sachmängelgewährleistungsansprüche stehen dem Käufer zur Verfügung?

A

1) Minderung

2) Wandelung

3) Ersatzlieferung (vertretbare Sachen)

4) Schadenersatz
– bei Wandelung: OR 208 II; III
– sonst: OR 97

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10
Q

VSS Sachmängelgewährleistungsansprüche?

A

1) Sachmangel
= Abweichen des Ist- vom Soll-Zustand, weil konkret erwartete oder zugesicherte Eigenschaften fehlen

2) Mangel bestand im Keim mind. schon im Kaufzeitpunkt

3) Prüf- und Rügeobliegenheit

4) KEIN gültiger Ausschluss der Gewährleistung

5) OR 200 I: Käufer kannte den Mangel NICHT

6) Verwirkungs- oder Verjährungsfrist
- Verwirkung
– OR 210 (Fahrnis): 2 Jahre
– OR 219 (in unbewegliche Werke integrierte Sachen): 5 Jahre

  • CAVE arglistig verschwiegene Mängel iSv OR 199: 10 Jahre Verjährungsfrist!
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11
Q

Wann ist der Ausschluss der Gewährleistung NICHT gültig?

A
  • OR 199: Arglistig verschwiegene Mängel
  • OR 100: grobfahrlässig nicht bekannte Mängel (Anwendung str.)
  • BGE 109 II 24 E.4: spezifisch zugesicherte Eigenschaften
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12
Q

Worauf muss bei der Rüge wegen Sachmängelgewährleistung geachtet werden?

A

Mangel muss konkret bezeichnet werden!

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13
Q

Welche Frist ist für die Mängelrüge einzuhalten gemäss BGer? Wann kommt diese Frist NICHT zur Anwendung?

A
  • idR 2 Tage
  • OR 203: Versäumnis der Frist hat keine negativen Konsequenzen, FALLS über den Mangel absichtlich getäuscht wurde
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14
Q
A
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