Objektüverwachung- /Betreuung Flashcards
1
Q
Umfang/Intensität Objektüberwachung
A
- richtet sich nach Anforderungen der Baumaßnahme
- Keine Grundsätze wann/wie oft der Überwachende die Baustelle besuchen/überwachen muss
- einfache, gängige Arbeiten müssen nicht laufend überwacht werden (Malerarbeiten, Innenputzarbeiten)
- Stichproben und Kontrolle am Ende in der Regel ausreichend
- Bei Bauabschnitten/Leistungen mit besonderen Gefahrenquellen erhöhte Überwachungspflicht (Brandschutz, Abdichtung)
- Prüfung der Estrichtrocknung mit Messungen vor Freigabe für Parkettarbeiten
- ggf. höhere Sorgfalt bei Sanierungsarbeiten
2
Q
Überwachungsumfang
A
- fachtechnische und rechnerische Prüfung von Rechnungen
- Überprüfung ob angegebene Leistungen ausgeführt wurden
- Kontrolle auf vorhandene Mängel bei abgerechneten Leistungen
- Schadenersatz bei Überzahlungen
- Architekt hat Anschein einer unzureichenden Überwachung zu widerlegen und zu beweisen was an Überwachung geleistet wurde
3
Q
Objektbetreuung
A
- Planer haftet wenn Objektbegehung vor Ablauf der Verjährungsfrist unterlassen wird und dabei ein Mangel hätte erkannt werden können
- Planer muss auf Verjährungsfrist hinweisen und Einholung eines Rechtsrats empfehlen