Objektüverwachung- /Betreuung Flashcards

1
Q

Umfang/Intensität Objektüberwachung

A
  • richtet sich nach Anforderungen der Baumaßnahme
  • Keine Grundsätze wann/wie oft der Überwachende die Baustelle besuchen/überwachen muss
  • einfache, gängige Arbeiten müssen nicht laufend überwacht werden (Malerarbeiten, Innenputzarbeiten)
  • Stichproben und Kontrolle am Ende in der Regel ausreichend
  • Bei Bauabschnitten/Leistungen mit besonderen Gefahrenquellen erhöhte Überwachungspflicht (Brandschutz, Abdichtung)
  • Prüfung der Estrichtrocknung mit Messungen vor Freigabe für Parkettarbeiten
  • ggf. höhere Sorgfalt bei Sanierungsarbeiten
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2
Q

Überwachungsumfang

A
  • fachtechnische und rechnerische Prüfung von Rechnungen
  • Überprüfung ob angegebene Leistungen ausgeführt wurden
  • Kontrolle auf vorhandene Mängel bei abgerechneten Leistungen
  • Schadenersatz bei Überzahlungen
  • Architekt hat Anschein einer unzureichenden Überwachung zu widerlegen und zu beweisen was an Überwachung geleistet wurde
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3
Q

Objektbetreuung

A
  • Planer haftet wenn Objektbegehung vor Ablauf der Verjährungsfrist unterlassen wird und dabei ein Mangel hätte erkannt werden können
  • Planer muss auf Verjährungsfrist hinweisen und Einholung eines Rechtsrats empfehlen
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