Mängel Flashcards
Was ist ein Mangel?
- Abweichung gegenüber vertraglicher Beschaffenheit
- Funktionalität als quasi mitvereinbarte Beschaffenheit geschuldet
> bloß technisch einwandfreie Planung genügt nicht
> aRdT (anerkannte Regeln der Technik), DIN-Normen
Mängelrechte des Bestellers nach Abnahme
- Nacherfüllung
- “Selbstvornahme” / Ersatzvornahme
- Rücktritt vom Vertrag
- Schadenersatz
- Minderung
Nacherfüllung
- Unternehmer kann nach seiner Wahl Mangel beseitigen oder neues Werk herstellen
- Unternehmer hat Aufwendungen zu übernehmen (Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten)
- Unternehmer kann Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist
> Korrektur auf eigene Kosten, ohne zusätzliche Vergütung
unabhängig von Verschulden
grundsätzlich: Vorrang der Nacherfüllung
Problem im Architektenrecht: Planungsfehler oftmals bereits realisiert, Planungskorrektur ggf. nicht ausreichend
“Selbstvornahme” / Ersatzvornahme
- Nach Ablauf angemessener Frist
> Ersatz nötiger Aufwendung durch Unternehmer - Frist unnötig wenn Nacherfüllung fehlgeschlagen
- Besteller kann Vorschuss für Mängelbeseitigung von Unternehmer verlangen
Rücktritt
- Rückabwicklung des Vertrages
- schwierig bei bereits umgesetzten Planungsöeistungen
Minderung
- Statt Rücktritt
- Vergütungsanpassung gemäß Wertverhältnis zwischen mangelhaftem und mangelfreiem Werk
> durch Schätzung zu ermitteln
> kein verschulden erforderlich
Schadenersatz
Voraussetzung:
- Pflichtverletzung (mangelfreie Planung)
- Gläubiger hat angemesse Frist gesetzt (außer Schuldner verweigert Leistung)
> Verschulden erforderlich, wird aber vermutet (Entlastung durch Unternehmer/Planer erforderlich)
Ersatz von “Schaden”
- AG ist so zu stellen wie er ohne Pflichtverletzung stehen würde
> Sachschäden (z.B. Möbel)
> Mietausfall
> entgangener Gewinn
> Mängelbeseitigungskosten
> Mehrkosten Dritter - Keine Erstattung von “Sowieso-Kosten”
- z.B. für Mehrkosten in der Bauausführung die bei mangelfreier Planung angefallen wären
- Aber für Rückbau oder zusätzliche Anfahrten z.B.
Fiktive Mängelbeseitigungskosten = Schaden?
> keine Bereicherung an Schaden
nur Ausgleich des tatsächlichen Verlusts
kein Ersatz fiktiver Kosten
> auch nicht beim Architekten; keine Ersatzvornahme, kein Vorschuss bei Realisierung? DOCH: zweckgebundene Zahlung vor Ausführung