Mängel Flashcards

1
Q

Was ist ein Mangel?

A
  • Abweichung gegenüber vertraglicher Beschaffenheit
  • Funktionalität als quasi mitvereinbarte Beschaffenheit geschuldet
    > bloß technisch einwandfreie Planung genügt nicht
    > aRdT (anerkannte Regeln der Technik), DIN-Normen
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2
Q

Mängelrechte des Bestellers nach Abnahme

A
  • Nacherfüllung
  • “Selbstvornahme” / Ersatzvornahme
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Schadenersatz
  • Minderung
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3
Q

Nacherfüllung

A
  • Unternehmer kann nach seiner Wahl Mangel beseitigen oder neues Werk herstellen
  • Unternehmer hat Aufwendungen zu übernehmen (Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten)
  • Unternehmer kann Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist

> Korrektur auf eigene Kosten, ohne zusätzliche Vergütung
unabhängig von Verschulden
grundsätzlich: Vorrang der Nacherfüllung
Problem im Architektenrecht: Planungsfehler oftmals bereits realisiert, Planungskorrektur ggf. nicht ausreichend

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4
Q

“Selbstvornahme” / Ersatzvornahme

A
  • Nach Ablauf angemessener Frist
    > Ersatz nötiger Aufwendung durch Unternehmer
  • Frist unnötig wenn Nacherfüllung fehlgeschlagen
  • Besteller kann Vorschuss für Mängelbeseitigung von Unternehmer verlangen
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5
Q

Rücktritt

A
  • Rückabwicklung des Vertrages
  • schwierig bei bereits umgesetzten Planungsöeistungen
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6
Q

Minderung

A
  • Statt Rücktritt
  • Vergütungsanpassung gemäß Wertverhältnis zwischen mangelhaftem und mangelfreiem Werk
    > durch Schätzung zu ermitteln
    > kein verschulden erforderlich
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7
Q

Schadenersatz

A

Voraussetzung:
- Pflichtverletzung (mangelfreie Planung)
- Gläubiger hat angemesse Frist gesetzt (außer Schuldner verweigert Leistung)
> Verschulden erforderlich, wird aber vermutet (Entlastung durch Unternehmer/Planer erforderlich)

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8
Q

Ersatz von “Schaden”

A
  • AG ist so zu stellen wie er ohne Pflichtverletzung stehen würde
    > Sachschäden (z.B. Möbel)
    > Mietausfall
    > entgangener Gewinn
    > Mängelbeseitigungskosten
    > Mehrkosten Dritter
  • Keine Erstattung von “Sowieso-Kosten”
  • z.B. für Mehrkosten in der Bauausführung die bei mangelfreier Planung angefallen wären
  • Aber für Rückbau oder zusätzliche Anfahrten z.B.
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9
Q

Fiktive Mängelbeseitigungskosten = Schaden?

A

> keine Bereicherung an Schaden
nur Ausgleich des tatsächlichen Verlusts
kein Ersatz fiktiver Kosten

> auch nicht beim Architekten; keine Ersatzvornahme, kein Vorschuss bei Realisierung? DOCH: zweckgebundene Zahlung vor Ausführung

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