Notfall Flashcards

1
Q

Notfälle in der Apotheke

A
  • falsches Insulin gespritzt
    —> primär Rettungswagen rufen, wenn nicht früh genug kommt: in Erwägung ziehen durch zum impfen befugten Apotheker Epinephrine zu spritzen
  • nicht genug AM für WE
    -> man darf Arzt anrufen, der kann einem Verschreibung per Telefon erläutern. Aber muss Rezept unverzüglich nachreichen. So kann man dem Kunden wichtiger Arzneimittel noch geben.
  • anaphylaktischer Schock
    -> Es wird immer recht Streit geben, zwischen unterlassene Hilfeleistung und dem entgegen handeln gegen die Berufsordnung (keinen Heilberuf auszuüben).
    Was man sich vorstellen kann: Impf Befugter Apotheker, kann Adrenalin spritzen
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Q

Notfall Rezept BtM

A

§8 BMVV

  • Notfallverschreibung:
    • Betäubungsmittel können im Notfall abweichend von den normalen Vorschriften verschrieben werden.
  • Kennzeichnung:
    • Verschreibung muss mit “Notfall-Verschreibung” versehen werden.
  • Information und Nachreichung:
    • Apotheke muss den Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt unverzüglich über die Belieferung informieren.
    • Der verschreibende Arzt muss die Verschreibung schnellstmöglich auf einem Betäubungsmittelrezept nachreichen.
  • Kennzeichnung der Verschreibung:
    • Notfall-Verschreibung ist mit dem Buchstaben „N“ zu kennzeichnen.
    • Die Notfall-Verschreibung muss dauerhaft mit dem in der Apotheke verbleibenden Teil der nachgereichten Verschreibung verbunden werden.

-> Achtung: wenn ein Rezept schon das N drauf gedruckt hat, nicht noch mal abgeben! Es wurde schon abgegeben und abgegeben. ( Wenn ein Arzt ein Rezept nachreicht für ein BTM, bedruckt er es mit einem N, damit man sieht, dass es ein nachgereicht Rezept ist nach einer Notfallverordnung)

nur kleinste Packungsgrößen abgeben, da es ja nur zur Überbrückung gedacht ist

Keine Substitutionsmittel!

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