Landesapothekerkammer Flashcards

1
Q

Was ist das

A

Landesapothekerkammern (LAKs):

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts: Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben unter staatlicher Aufsicht.
  • Pflichtmitgliedschaft: Alle Apotheker müssen Mitglied werden und Kammerbeiträge zahlen.
  • Zusätzlich: Auch Ärzte-, Zahnärzte- und Tierärztekammern wurden in den Bundesländern auf Grundlage des Kammergesetzes eingerichtet.

17 Landesapothekerkammern und 17 Landesapotheker verbände—> sind in der ABDA zusammengeschlossen

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Q

Rechte und Pflichten der Kammern

A

Rechte und Pflichten der Kammern:

  • Regelung zur rechten und Pflichten der Kammern: In den Satzungen der Apothekerkammern.
  • Überwachung: Einhaltung der Standespflichten durch die Kammer.
  • Berufsgerichtsbarkeit: Verstöße können im Kammerverfahren geahndet werden.
  • Vertreterversammlung: Alle fünf Jahre gewählt.

Apothekerkammer Auch verantwortlich für berufliche Angelegenheiten der PTAs PKAs

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3
Q

Aufgaben der Apothekerkammer

A
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4
Q

ABDA?

A
  • zusammengeschlossen aus 17 & Landesapothekerkammern und 17 Landesapothekerverbänden

Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretung deutscher Apotheker
(seit 2016 ein Verein)

Sitz in Berlin seit 2002

  1. Zweck:
    • Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen der Apothekerkammern und -vereine in Deutschland.
    • Wahrung und Pflege der Zusammengehörigkeit aller Apotheker.
    • Einheitliche Grundsätze für die Tätigkeit der Apotheker in verschiedenen Bereichen.
    • Vorbereitung und Durchführung des Deutschen Apothekertags.
  2. Mitgliedschaft:
    • Neben der Kammer nur ein Apothekerverein/-verband pro Kammerbezirk kann Mitglied sein.
    • Sitz in Berlin, eingetragen ins Vereinsregister.
  3. Zusammenschlüsse innerhalb der ABDA:
    • Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern (Bundesapothekerkammer).
    • Deutscher Apothekerverband e.V.
    • Keine Beschränkung der Zuständigkeit durch Zugehörigkeit zur ABDA.
  4. Aufgaben:
    • Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen Mitgliedsorganisationen.
    • Beratung und Information über relevante Themen im Gesundheits- und Arzneimittelwesen.
    • Verhandlungen mit Behörden und anderen Stellen bezüglich Arzneiversorgung.
    • Beziehungen zur wissenschaftlichen Pharmazie und pharmazeutischen Organisationen pflegen.
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