Landesapothekerkammer Flashcards
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Q
Was ist das
A
Landesapothekerkammern (LAKs):
- Körperschaften des öffentlichen Rechts: Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben unter staatlicher Aufsicht.
- Pflichtmitgliedschaft: Alle Apotheker müssen Mitglied werden und Kammerbeiträge zahlen.
- Zusätzlich: Auch Ärzte-, Zahnärzte- und Tierärztekammern wurden in den Bundesländern auf Grundlage des Kammergesetzes eingerichtet.
17 Landesapothekerkammern und 17 Landesapotheker verbände—> sind in der ABDA zusammengeschlossen
2
Q
Rechte und Pflichten der Kammern
A
Rechte und Pflichten der Kammern:
- Regelung zur rechten und Pflichten der Kammern: In den Satzungen der Apothekerkammern.
- Überwachung: Einhaltung der Standespflichten durch die Kammer.
- Berufsgerichtsbarkeit: Verstöße können im Kammerverfahren geahndet werden.
- Vertreterversammlung: Alle fünf Jahre gewählt.
Apothekerkammer Auch verantwortlich für berufliche Angelegenheiten der PTAs PKAs
3
Q
Aufgaben der Apothekerkammer
A
4
Q
ABDA?
A
- zusammengeschlossen aus 17 & Landesapothekerkammern und 17 Landesapothekerverbänden
Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretung deutscher Apotheker
(seit 2016 ein Verein)
Sitz in Berlin seit 2002
-
Zweck:
- Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen der Apothekerkammern und -vereine in Deutschland.
- Wahrung und Pflege der Zusammengehörigkeit aller Apotheker.
- Einheitliche Grundsätze für die Tätigkeit der Apotheker in verschiedenen Bereichen.
- Vorbereitung und Durchführung des Deutschen Apothekertags.
-
Mitgliedschaft:
- Neben der Kammer nur ein Apothekerverein/-verband pro Kammerbezirk kann Mitglied sein.
- Sitz in Berlin, eingetragen ins Vereinsregister.
-
Zusammenschlüsse innerhalb der ABDA:
- Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern (Bundesapothekerkammer).
- Deutscher Apothekerverband e.V.
- Keine Beschränkung der Zuständigkeit durch Zugehörigkeit zur ABDA.
-
Aufgaben:
- Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen Mitgliedsorganisationen.
- Beratung und Information über relevante Themen im Gesundheits- und Arzneimittelwesen.
- Verhandlungen mit Behörden und anderen Stellen bezüglich Arzneiversorgung.
- Beziehungen zur wissenschaftlichen Pharmazie und pharmazeutischen Organisationen pflegen.