NOK- Lotsverordnung - NOK-LV Flashcards
§ 1 Begriffsbestimmungen
- Seeschiffe sind im Seeschiffsregister eingetragen
- Binnenschiffe sind im Binnenschiffsregister eingetragen
- Tankschiffe §30; IGC, IBC, MARPOL 1, INF, leere Tankschiffe mit Restmenge, nicht inertisiert, gereinigt, T<35
- Fährschiffe
- Seelotsreviere sind Fahrtstrecken und Seegebiete, für die zur Sicherheit einheitlicher und ständiger Lotsdienst angeordnet ist.
- Länge und Breite und maximaler Tiefgang für ein Seelotsrevier
- Landradarberatung sind Beratungen von VKZ durch Seelotsen. Bordlotse heißt Beratung von Bord
- Typgleiches Schiff (Abmessungen, Manövereigenschaften, Ttyp identisch)
- Schifffahrtspolizei ist WSA
§ 2 Lostenbrüderschaften, Seelotsrevier & Lotsbezirk
Lotsenbrüderschaft:
Nord Ostsee Kanal 2/ Kiel/ Lübeck/ Flensburg,
Zusammenschluss der Lotsen in Körperschaft des öffentlichen Rechts
Seelotsrevier:
NOKII / Kieler Förde/ Trave/ Flensburger Förde
Seelotsbezirk:
- Kieler Förde
- ostwärts- zwischen Schleuse Holtenau und Lotsenstation auf „Leuchtturm Kiel“
- westwärts- Zwischen Lotsenstation „Leuchtturm Kiel“ und äußere Grenze Zufahrt Kiel Holtenau - NOK II
- westwärts- äußere Grenze der Zufahrt Kiel Holtenau und Lotsenstation Rüsterbergen im NOK
- ostwärts- Lotsenstation Rüsterbergen und Schleusen Kiel Holtenau - Trave
- Alle Fahrtstrecken von der Eisenbahnhubbrücke und Holstenbrücke bis Tn. Trave vor Lübeck/ Travemünde, soweit sie Bundeswasserstrassen sind (SeeSchifffStrO) - Flensburger Förde- alle Fahrtstrecken auf der Flensburger Förde zw. Flensburg und pos. 54 49,4N 009 44,7E (0,5nm N Tn.2 Kiel- Flensburg- Weg)
§ 3 Lotsenstation
- Lotsenstationen:
Seelotsrevier NOK I : Brunsbüttel/ Lotsenwechselstaion Rüsterbergen
Seelotsrevier NOK II/ Kieler Förde/ Trave/ Flensburger Förde : Rüsterbergen, Kiel Holtenau, Leuchtturm Kiel,
Travemünde, Flensburg (Antje- Langballigau) - Lotsbezirke werden betrieben von:
- Lotsbezirk Kieler Förde/ Flensburger Förde von Lotsenstation Kiel Holtenau/ Leuchtturm Kiel
- Lotsbezirk NOK II von Lotsenstation Kiel Holtenau und Rüsterbergen
- Lotsbezirk Trave von Lotsenstation Lübeck- Travemünde
§ 4 Lotsversetzposition, Lotsenwechsel
NOK: westwärts - außengrenze Zufahrt Kiel Holtenau
Ostwärts - Lotsenwechselstation Rüsterbergen
Kieler Förde - besetzen am Leuchtturm Kiel, bei Schlechtwetter südlicher
Flensburger Förde - 54 49,4N 009 44,7E, bei Schlechtwetter Langballigau querab
Travemünde - Tn Trave, bei Schlechtwetter folgt einlaufendes Schiff dem Kielwasser des Lotsenbootes;
Einlaufen ohne Seelotsen bei Schlechtwetter nur nach Zustimmung VKZ
§ 5 Lotsenanforderung/ Versetzmanöver
- Seelotspflichtige Schiffe müssen rechtzeitig Seelotsen anfordern
- Inhalt
- Schiffsname, IMO- Nummer, Länge, Breite, BRZ, Ladungsüberhänge
- Tiefgang
- Ort der Übernahme Seelotsen
- ETA/ETD in DDHHMMhlt
- Destination - Anforderung nach Anlage 1 NOK-LV
- Schiff muss versetzen und ausholen erleichtern. Vorhaltung von Lotsgeschirr gem. SOLAS
§ 6 Pflicht zur Annahme Bordlotsen
- Lotsbezirk Kieler Förde: 90,0m/95,0m; 13,5m/13,0m; 8,00m; Tankschiffe
Ausnahme: Ankerlieger auf Holtenauer und Heikendorfer Reede - Lotsbezirk Flensburger Förde: 90,0m/95,0m; 13,5m/13,0m; 6,00m; Tankschiffe
- Lotsbezirk NOK I / NOK II: Alle Schiffe zur Annahme verpflichtet
- Lotsbezirk Trave: 60,0m/65,0m; 10,5m/10,0m; Tankschiffe
- Interpolieren
- AGF/ AGS entspr. Schiffpol. Gen.
§ 7 Ausnahme Lotsenannahmepflicht
- Dienstschiffe des Bundes (Marine, WSV)
- Auf Trave und NOK nur WSV ( Marine braucht Lotsen)
§ 8 Befreiung Lotsenannahme Kieler Förde/ Flensburger Förde
- Max. Größe: 120,0m/125,0m; 19,5m/19,0m; 6 Fahrten/12 Monate unter Lotsenberatung, Nachweis Anlage
2 an WSA Ostsee- deutsche Sprache versichert mit Anlage 2
- Befreiung ist Schiffsgebunden
- Schiff darf nur lotsbefreit fahren, wenn mit Radar, UKW und erforderlichen UKW Kanälen ausgerüstet ist
- 3 Fahrten/12 Monate unter Lotsberatung für Schiffsführer mit Befreiung, wenn sie weitere Befreiung für
anderes Schiff gleicher Max. Größe beantragen. - Befreiung gilt 12 Monate und verlängert sich um weitere 12, wenn 6 Fahrten/ 12 Monate mit demselben
Schiff der WSA nachgewiesen wurde - WSA kann auf Antrag Befreiung auf typgleiches Schiff übertragen
- Interpolation möglich
§ 9 Befreiung Lotsenannahme OHNE Antrag
Seelotsrevier NOK I / Lotsbezirk NOK II
- Führer der Schiffe VG1 gem. SSSO; Schleppverbände <65m
Binnenschiffe wenn Schiffsführer Befähigungszeugnis für NOK besitzt
Führer von Schiffen, die von oder zu den Liegeplätzen im Vorhafen Kiel-Holtenau fahren und im Lotsbezirk
Kieler Förde Lotsannahmebefreit sind. - UKW Anlage und Hörbeitschaft
§ 10 Befreiung Lotsenannahme OHNE Antrag im Lotsbezirk Trave
- bei Verholung Teerhofinsel binnenwärts im öffentlichen Hafengebiet HL SchiffMax. 90,0m/13,0m/6,0m
entlang der Kaianlagen, wobei das durchgehende Fahrwasser (SSSO) nicht benutzt wird. - Radar, UKW und Hörbereitschaft
§ 11 Befreiung Lotsenannahme MIT Antrag Kieler Förde/ Flensburger Förde
1.
1. SchiffMax. 120,0m/125,0m; 19,5m/19,0m, wenn
- 12 F/ 12 M unter Lotsenberatung, Nachweis Anlage 2 NOK-LV
- deutsche Sprachkenntnisse und Prüfung
- Baufahrzeuge welche mit Ausbau oder Unterhaltung der Bundeswasserstrasse beauftragt sind, wenn
- 6 F/ 12 M unter Lotsenberatung, Nachweis Anlage 2 NOK-LV
- deutsche Sprachkenntnisse und Prüfung
2.
Schiffsführer erhält Bescheinigung (Personen und Schiffsgebunden), an Bord mitführen. 12 Monate gültig
3.
Befreiung kann auf Antrag 12 Monate verlängert werden,
wenn 6/12 Fahrtstrecken oder 3/12 Arbeitsstrecken
4.
Übertragung auf typgleiches Schiff
5.
Radar, UKW, Hörbereitschaft
§ 12 Befreiung Lotsenannahme MIT Antrag für Seelotsrevier NOK I/ Lotsbezirk NOK II
- WSV/VKZ kann auf Antrag zur Annahme eines Bordlotsen auf dem gesamten NOK befreien.
- VG2 Tmax. 3,70m, Schleppverband <85m,
- 6F/ 12M, Binnenschiffe 4F/ 12 M, Nachweis Anlage 2
- deutschsprechend nach Prüfung
- Kanalbau und Unterhaltungsbetrieb
- Befähigungszeugnis, Binnenschiffer CoC für NOK
- 6/12; Binnenschiffe 4/12; Anlage 2
- deutschsprechend nach Prüfung - VG3 außer besonders gefährlicher Fahrzeuge
- Weststrecke 100,0m/ 15,0m/ 5,50m
- Oststrecke 90,0m/ 14,0m/ 4,50m, wenn
- 12F /12M unter Lotsenberatung, Anlage 2 NOK-LV
- deutschsprechend nach Prüfung - Namen/ Schiffgebundene Bescheinigung, an Bord mitzuführen, 12 Monate
- Verlängerung um 12 Monate, wenn Fahrtnachweis 6/12 oder 4/12 bei Binnenschiffen
- Befreiung kann auf Antrag auf typgleiches Schiff übertragen werden
- UKW und Hörbereitschaft
§ 13 Befreiung Lotsenannahmepflicht MIT Antrag im Lotsbezirk Trave
(1). 125,0m/ 19,0m/ 6,50m zwischen Tn Trave und Eisenbahnhubbrücke und Holstenbrücke
12F/12M + Anlage 2 + Nachweis Deutschkenntnisse
2. 190,0m/ 29,0m/ 8.0m zwischen Tn Trave und Tn 5/7
24F/12M + Anlage 2 + Nachweis Deutschkenntnisse
3. Außergewöhnlich große Fährschiffe im Liniendienst
Typgleiches Schiff 48F/12M + Anlage 2, wenn schon befreit dann 24/12 + Nachweis Deutschkenntnisse +
Theoprakt Prüfung
- Schiff muss ISM, Störungsfreier Betrieb, Pitch oder Schottel, bis Bft.6 manövrierter,
- Doppelt besetzte Brücke; Vertreter + theo Prüfung + 24F/ 12M auf typgleichem Schiff + Doku Tagebuch
(2). Geprüfter Stellvertreter prakt. Prüfung + 24F/12M unter Lotsenberatung od. typgleiches Schiff
(3). Namen/ Schiffgebundene Bescheinigung, an Bord mitzuführen, 12 Monate
(4). Verlängerung um 12 Monate, wenn Fahrtnachweis 6/12 für Schiffsführer oder 24/12 für Vertreter + Anl. 2
(5). Befreiung kann auf Antrag auf typgleiches Schiff übertragen werden
(6). Ggf. WSV Auflage bei Schlechtwetter
(7). Radar, UKW und Hörbereitschaft
§ 14 Befreiung für Tankschiffe
(1)
1. Einhülle/Doppelhülle See/Binnentanker 60,0m/67,0m ; 10,70m/10,00m, 6F/12M
2. See/ Binnentanker 90,0m/95,0m ; 13,50m/13,00m ; Tmax. 6,50m. 12F/12M
,wenn Tmax< 3,80m, dann 100,0m/ 14,00m
- MARPOL 1
- Einhülle mit AIS + Graph. Darstellung 90,0m/13,00m/6,5m; 16F/12M
4. Radar, UKW, Hörbereitschaft
5. ISM Chpt. 8 Nachweis + theoprak. Prüfung + Deutschkenntnisse
5. Namen/ Schiffgebundene Bescheinigung, an Bord mitzuführen, 12 Monate
6. Verlängerung um 12 Monate, wenn Fahrtnachweis 6/12 od. 12/12 bei tygleichem Schiff
7. Befreiung kann auf Antrag auf typgleiches Schiff übertragen werden
8. auf dem NOK Befreiung entsprechend § 12 NOK-LV
§ 15 Stellvertreter des Schiffsführers
Stellvertreter des Schiffsführers kann ebenso mit entspr. Befähigung Lotsenannahmebefreit werden.
Stellvertreter Kann Befreiung nur in Anspruch nehmen, wenn Schiffsführer auch befreit ist.