Mietrecht Flashcards

1
Q

Was ist ein Gebrauchsüberlassungsvertrag?

A

Zeitweise Überlassung des Gebrauchs eines Gegenstandes

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2
Q

Was ist ein Mietvertrag?

A

Gegenseitiger Schuldvertrag, in dem sich die eine Partei (Vermieter) verpflichtet, der anderen Partei (Mieter) den Gebrauch einer Sache auf Zeit gewähren (§535 I 1)

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3
Q

Wo ist das Mietrecht AT geregelt?

A

§§535-548 BGB

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4
Q

Wo ist das Wohnraummietrecht geregelt?

A

§§549-577a BGB

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5
Q

Wo ist der Pachtvertrag geregelt?

A

§§581-584b BGB

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6
Q

Wo ist der Landpachtvertrag geregelt?

A

§§585-597 BGB

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7
Q

Was ist ein Vertragsschluss und wo ist er geregelt?

A

Einigung über Mietgegenstand und Entgeltlichkeit §§145 ff., 535 II BGB

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8
Q

Wo sind die allgemeinen Unwirksamkeitsgründe geregelt?

A

§§104 ff. BGB

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9
Q

Welche Form muss der Mietvertrag haben?

A

Grundsätzlich Formfrei

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10
Q

Wann ist ein Mietvertrag nicht formfrei?

A

§550 BGB Wohnraummiete

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11
Q

Was besagt das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?

A
  • Einschränkung der Privatautonomie im Mietrecht §2 I Nr. 8 AGG
  • Umfassendes Benachteiligungsverbot im Massengeschäft §19 I Nr. 1 AGG
  • Schwelle zum Massengeschäft: in der Regel mehr als 50 Wohnungen §19 V S. 3 AGG
  • Benachteiligung wegen Rasse oder ethnischer Herkunft in jedem Fall unzulässig §19 II AGG
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12
Q

Was sind die RechtsFolgen eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz?

A
  • Beseitigung und Unterlassung §21 I AGG

- Schadensersatz nach §21 II AGG

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13
Q

Was sind Massengeschäfte (Mietrecht)?

A

Ab mehr als 50 Wohnungen oder zum vorübergehenden Gebrauch

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14
Q

Was sind die Hauptpflichten des Mietvertrags?

A
  • Überlassungs- und Erhaltungspflicht

- Zahlung von Miete

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15
Q

Wo steht die Definition eines Sachmangels?

A

§536 I 1 BGB

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16
Q

Was ist bei Mängeln nur maßgeblich? (Mietvertrag)

A

Es ist nur maßgeblich welche Nutzungsart die Parteien vereinbart haben

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17
Q

Was ist eine Verletzung des Konkurrenzschutzes ?(Mietrecht)

A

Ein Sachmangel

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18
Q

Wo steht die zugesicherte Eigenschaft?

A

§536 II BGB

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19
Q

Wo steht die Erheblichkeitsschwelle?

A

§536 I 3 BGB

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20
Q

Was ist der Umsatz einer verpachteten Gaststätte?

A

Eine zugesicherte Eigenschaft

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21
Q

Was ist ein Baumangel?

A

Ein Sachmangel

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22
Q

Was ist eine Flächenabweichung?

A

Ein Sachmangel

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23
Q

Was sind öffentlich-rechtliche Benutzungsverbote ?

A

Sachmangel

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24
Q

Was sind geltend gemachte dingliche/obligatorische Rechte Dritter?

A

Rechtsmängel

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25
Q

Was ist die Doppelmiete?

A

Rechtsmangel

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26
Q

Wo steht der Rechtsmangel?

A

§536 III BGB

27
Q

Was sind die Rechtsfolgen der Mangelhaftigkeit?

A
  • Minderung
  • Mängelbeseitigung (aus Mietvertrag selbst)
  • Schadensersatz §536a
    • > Anfänglicher Mangel
    • > nachträglicher Mangel
28
Q

Wo ist der Schadensersatz im Mietrecht geregelt?

A

§536a I BGB

29
Q

Wo ist der Verzug geregelt? (Mietrecht)

A

§286

30
Q

Wo steht der Ersatz sonstiger Aufwendungen (Mietrecht)?

A

§539 BGB

31
Q

Wonach richtet sich die Haftung des Vermieters grundsätzlich?

A

Richtet sich nach allgemeinem Leistungsstörungsrecht (§§280 ff., 320 ff. BGB)

32
Q

Wann sind §§320 ff. Anwendbar?

A

Bei Leistungsstörungen

33
Q

Was greift, wenn die Pflichtverletzung des Vermieters auf einem Mangel der Mietsache beruht?

A

Besonderes mietrechtliches Haftungssystem §§536 ff. BGB)

34
Q

Wieso gibt es keine Neuerungen im Mietrecht?

A

Weil die Neuerungen das Schuldrecht AT betreffen und man im Mietrecht nicht auf das Schuldrecht AT verweisen kann

35
Q

Was ist die Folge davon, dass im Mietrecht nicht auf das Schuldrecht AT zurückgegriffen werden kann?

A

Dort, wo die Pflichtverletzung des Vermieters auf einem Mangel der Mietsache beruht, darf grundsätzlich nicht auf allgemeines Leistungsstörungsrecht zurückgegriffen werden

36
Q

Was ist der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen eines Mangels? (Mietsache)

A
  • Zeitpunkt der Übergabe/Gebrauchsüberlassung der Mietsache

- Vertragslaufzeit (nach Gebrauchsüberlassung der Mietsache

37
Q

Wo ist der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen eines Mangels der Mietsache geregelt?

A

§536 BGB

38
Q

Welche Ansprüche stehen dem Mieter vor Gebrauchsüberlassung zu?

A
  • Erfüllungsanspruch aus §536 I S.2 BGB

- nur allgemeines Leistungsstörungsrecht anwendbar

39
Q

Welche Ansprüche stehen dem Mieter nach Gebrauchsüberlassung zu?

A
  • Erfüllungsanspruch aus §535 I S.2 BGB

- besondere Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts anwendbar (Ausnahmen möglich)

40
Q

Prüfungsaufbau Mietrecht

A
  1. Mietvertrag
  2. Überlassung der Mietsache
  3. Mangel

Zudem:
4. Vertretenmüssen bei §536a I Alt. 2 BGB

41
Q

Welche Rechtsfolgen bestehen bei Sach- und Rechtsmängeln der Mietsache?

A
  • Erfüllungsanspruch einschließlich Nachbesserungsanspruch des Mieters §535 I 1, 2
  • Mängelrechte
42
Q

Wo ist der Ausschluss der Mängelrechte kraft Vereinbarung geregelt?

A

§536d

43
Q

Wo ist der Ausschluss der Mängelrechte kraft Gesetzes geregelt?

A

§536a,b,c

44
Q

Was sind die Hauptleistungspflichten des Mieters?

A

Zahlung der Miete

  • idR Geldschuld ( kann aber auch andere Leistung sein)
  • Synallagma mit Vermieterpflichten aus §535 I BGB
45
Q

Was sind die Nebenpflichten des Mieters?

A
  • Unterlassung eines vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache
  • Obhutspflicht in Bezug auf die Mietsache
46
Q

Was sind Besonderheiten der Wohnraummiete ?

A
  • Modifikation der allgemeinen Vorschriften vgl. §549 I BGB
  • Abstufungen des Schutzniveaus für besondere Wohnformen
  • §550 BGB
    • §566 Kauf (Übereignung) bricht nicht Miete
    • schützt vor allem den Erwerber der Mietsache
47
Q

Was ist der Zweck von Besonderheiten der Wohnraummiete?

A

Besondere Schutzbedürftigkeit des Wohnraummieters

48
Q

Wo ist das Schrifterfordernis für Mietverträge mit Dauer von über einem Jahr geregelt?

A

§550 S.1 BGB

49
Q

Was sind die Folgen der Nichtbeachtung des Schrifterfordernisses nach §550 S.1 BGB

A
  • keine Nichtigkeit nach §125 S.1 BGB
  • Geltung des mündlichen Vertrages auf unbestimmte Zeit
  • Möglichkeit der ordentlichen Kündigung nach §573 BGB aber nicht vor Ablauf eines Jahres (vgl. §550 S.2 BGB)
50
Q

Was ist das Wesen des Pfandrechts?

A

Besitzloses gesetzliches Pfandrecht zur Sicherung der Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis

51
Q

Wo ist der nicht gutgläubige Erwerb des Pfandrechts an mieterfremden Sachen geregelt?

A

§§1257, 1207 BGB

52
Q

Welche §§ sind anwendbar, sobald Pfandrecht entstanden ist?

A

§§1204 ff. BGB (§1257 BGB)

53
Q

Wo ist das Vermieterpfandrecht geregelt?

A

§562 ff.

54
Q

Wo ist die Entstehung des Vermieterpfandrechts geregelt?

A

§578

55
Q

Wie entsteht das Pfandrecht?

A
  1. MietV über Wohnraum, sonstige Räumen oder Grundstücke
  2. Forderung des Vermieters aus dem Mietverhältnis
    • muss im Zeitpunkt der ersten Geltendmachung bestehen
  3. Eigentum des Mieters an der Sache
  4. Einbringen der Sache
    • vom Mieter gewolltes Hineinschaffen der Sache in Mieträume
  5. Pfandbarkeit der Sache S. 2
56
Q

Wie kann das Pfandrecht erlöschen?

A
  • durch gutgläubigen Erwerb der Sache, §936 BGB
  • durch allgemeine Erlöschensgründe, §§ 1242 II, 1250 II, 1252, 1255, 1256 BGB
  • durch Entfernung der Sache vom Grundstück, §562a BGB
57
Q

Wo ist der Schutz des Mieters vor Herausgabeverlangen des Erwerbers durch Recht zum Besitz geregelt?

A

§985 BGB

58
Q

Was sind die Voraussetzungen des „Kauf bricht Miete“?

A
  • wirksamer Wohnraummietvertrag
  • Veräußerung nach Gebrauchsüberlassung
    • vor Überlassung gilt §567a BGB: Eintritt nur bei Erfüllungsübernahme
      durch den Erwerber
    • nur rechtsgeschäftliche Eigentumsübertragung, beachte aber §57
      ZVG
59
Q

Was sind die Rechtsfolgen des „Kauf bricht Miete“?

A
  • Eintritt in alle Rechte und Pflichten des Vermieters aus Mietverhältnis, inkl. Mietsicherheit (§566a BGB)
  • Fortdauer der Haftung des Vermieters §566 II BGB
60
Q

Wo sind die Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter geregelt?

A

§566c BGB

61
Q

Wo ist die Aufrechnungsbefugnis des Mieters geregelt?

A

§566d BGB

62
Q

Wo ist der Schutz des Mieters vor Zahlung an Nichtberechtigten aufgrund unwirksamer Veräußerung geregelt?

A

§566e BGB

63
Q

Prüfungsaufbau: Beendigung von Mietverhältnissen

A

I. Beendigung durch Fristablauf bei befristeten Mietverhältnissen (§542 II)
1. Wirksame Befristungsvereinbarung §§550 S. 1, 578
2. Bei Wohnraummiete: berechtigtes Interesse des Vermieters an der
Befristung §575
II. Beendigung durch ordentliche Kündigung §542 I
1. Wirksame Kündigungserklärung §568 I
2. Einhaltung der Kündigungsfrist §§573c, 580a
3. Besondere Voraussetzungen bei der Kündigung von
Wohnraumverhältnissen
a) Berechtigtes Interesse des Vermieters §573; entbehrlich wenn
§§573a f.
b) Widerspruchsrecht des Mieters §574 = Sozialklausel
c) Eintrittsrecht der Angehörigen beim Tod des Mieters §563 und
Fortsetzung mit Überlebenden Mietern §563a
4. Eingeschränkter Mieterschutz bei möbliertem und bei
vorübergehend überlassenem Wohnraum (§573c II, III, §549 II, III)
5. Eingeschränkter Mieterschutz bei Werkmietwohnungen §§576 f.
III. Beendigung durch außerordentliche Kündigung
1. Außerordentliche befristete Kündigung §§540 I 2, 544, 563 IV, 563a
II, 564)
2. Außerordentliche fristlose Kündigung §543 I 2; Gründe: §§543 II,
569