Medien Flashcards
Art. 21 GG
Parteien ( Definition und Aufgaben )
Art. 21
(1) 1Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. 2Ihre Gründung ist frei. 3Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. 4Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) 1Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. 2Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Parteien ( Definition und Aufgaben )
Art. 21
(1) 1Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. 2Ihre Gründung ist frei. 3Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. 4Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
Nach dem Parteiengesetz muss eine Partei folgende Kriterien erfüllen:
* länger dauernde Organisation („dauernd oder für längere Zeit”),
* überregionale Wirksamkeit („für den Bereich des Bundes oder eines Landes),
* Kandidatur in den Volksvertretungen (,an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag mitwirken”),
* Ernsthaftigkeit der Zielsetzung (durch Organisation, Mitgliederzahl und Auftreten in der Öffentlichkeit)
Damit sind klare Abgrenzungen gegenüber anderen Formen der politischen Interessenver-tretung, wie Bürgerinitiativen (kürzere Zeit, begrenzter Aufgabenkreis) oder lokalen Wäh-lergemeinschaften (kommunale Ausrichtung) gegeben.
Weiterhin definiert das Parteiengesetz die Aufgaben der Parteien:
* Einfluss auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung
* Anregung und Vertiefung der politischen Bildung
* Förderung der aktiven Teilnahme der Bürger am politischen Leben
* Heranbildung zur Übernahme öffentlicher
Ämter befähigter Bürger
* Beteiligung an Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden
* Einflussnahme auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung
* Einführung der von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozess der staatlichen Willensbildung
* Pflege einer ständigen Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen.
Mündigkeit
mụ̈n*dig Adj
1. meist präd, nicht adv; <ein junger Mann, eine junge Frau> so alt, dass sie vor dem Gesetz als Erwachsene gelten ≈ volljährig, großjährig ↔ minderjährig: In der Bundesrepublik Deutschland wird man mit achtzehn Jahren mündig
2. fähig, selbstständig vernünftige Entscheidungen zu treffen ≈ reif ↔ unmündig <ein>: Als mündiger Mensch lässt man sich nicht manipulieren
|| hierzu Mụ̈n*dig*keit die; nur Sg</ein>
Mündigkeit: Recht in Verbindung mit einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Alter
angenommenes Vermögen zum selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Handeln,
verbunden mit bestimmten Rechten und Pflichten; Alter der Rechtsfähigkeit
Mündigkeit als Grundlage der Meinungs- und Willensbildung
- Ausdrücke der Mündigkeit: durch die Fähigkeit, sich eigenständig und
verantwortungsbewusst zu entscheiden. - Selbstentwicklung der Mündigkeit:
Durch:
+ Das Lesen politischer Nachrichten & Kommentare in Zeitungen
+ Das Verfolgen der Berichterstattung in Rundfunk & Fernsehen
+ Das Führen von Gesprächen über politische Themen
U.a. durch:
+ Den Beitritt zu einer Partei
+ Die Übernahme politischer Aufgaben/Funktionen
+ Die Teilnahme an Wählen
Unterscheide zwischen Meinungs- & Willensbildung und politischer Beteiligung
- Die rechtliche Möglichkeit zur ungehinderten Informationsbeschaffung
- Eine freie Urteilsfähigkeit (Mündigkeit)
- Die Bereitschaft sich für den Gemeinwent mit verantwortlich zu führen
Gefahren für die Pressefreiheit
Medienkonzentration
Nur eine ausreichend große Vielfalt an Medien sichert die Meinungs-
& Informationsfreiheit - die Existenz weniger, großer
Medienkonzerne ist problematisch
Wirtschaftlichkeit
Sinkende Einnahmen könne zu Sparzwängen bei Redaktionen und
somit zu weniger Ressourcen für eine kritische journalistische
Berichterstattung führen
Selbstzensur
Medien können sich aus verschiedenen Gründen, z.B gegenüber
Anzeigenkunden, in ihrer Berichterstattung gezwungen fühlen, Dinge
nicht zu veröffentlichen
Themenwahl
Medien können bestimmte Themen in ihrer Berichterstattung
ausblenden, um gesellschaftliche Debatten zu verhindern
Publikumswirksamkeit
Richten sich Medien ausschließlich an den Interessen ihres
Publikums aus, besteht die Gefahr, dass Journalisten bestimmte
Themen vernachlässigen
Gleiche Berichterstattung
Medien werden häufig vorgeworfen, gleiche Themen zu setzen und
gleiche Meinungen zu vertreten
Art. 5
Art. 5
(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. 2Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Grenzen der Meinungsfreiheit
- Beleidigung
- Verleumdung/übler Nachrede
- Verstoß gegen Jugendschutz
IV. Rolle der Medien & des 5. Artikels des Grundgesetzes
- Die Relevanz des 5. Artikels des GGes besteht darin, dass die freie öffentliche
Meinungsbildung (freie politische Kommunikation) legitim garantiert wird und
auch vor staatlichen Eingriffen geschützt werden sollte.
Durch den 5. Artikel des GGes sind die Zensurverbot , Presse-, Meinungs-,
Berichterstattungs- und Informationsfreiheit garantiert.
-
Arbeitsgrundlagen
Das Wirken der Massenmedien in Politik und Öffentlichkeit gründet sich auf das
Grundrecht der Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, SchriG und Bild frei zu äußern und zu
verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichtersta?ung durch Rundfunk und Film
werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht sta?“
(Art. 5 Abs. 1 GG)
Den rechtlichen Rahmen bilden ferner:
die Presse- und Mediengesetze (privates Radio und Fernsehen) der Länder
und der Rundfunkstaatsvertrag der Länder (öffentlich-rechtliches Radio und
Fernsehen) von 1994.
Redaktionssatzungen und der frei vereinbarte Pressekodex des Deutschen
Presserates samt Beschwerdeausschuss ermöglichen die journalisFsche
Selbstkontrolle:
„Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und wahrhaftige
Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse“ (Art. 1
Pressekodex).
Agenda-Setting
Gate-Keeping
Massenmedien im Wahlkampf
die Prozesse der interpersonalen Kommunikation
In jedem Wahlkampf, aber auch in der Zeit dazwischen, legen die Medien die Themen fest, die einen politischen Handlungsbedarf begründen.
Was in den Medien nicht präsent ist, kann kaum wirken. Das besagt nicht, dass sich dadurch Einstellungen ändern, aber es kann für die Wahl ausreichend sein, wenn überhaupt etwas Bestimmtes aktualisiert wird.
Agenda-Setting
Man spricht auch von Scheinwerfereffekt.
Durch die Betonung der Themen in der Berichterstattung bestimmen die Medien sehr stark, welche Themen wir als wichtig erachten. Haben die Medien den Scheinwerfer ausge-schaltet, versinkt das Ereignis wieder im
Dunkel.
Gate-Keeping
Die Medien wirken wie Gatekeeper. Viele Menschen glauben, dass neben dem, über das berichtet wird, nichts Wichtiges geschehen ist. Sonst, so die Annahme, wäre darüber berichtet worden. Dies ist aber falsch.
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Agenda Setting und Wahlkampf / Massenmedien im Wahlkampf
Grundgedanke des Konzepts ist, dass die Massenmedien zwar keinen
großen Einfluss auf das haben, was die Menschen denken, sehr wohl aber auf das, worüber
sie sich Gedanken machen
Indem die Medien einzelne Themen auf ihre
Tagesordnung setzen (Media Agenda) und diese durch Publikationshäufigkeit, Aufmachung
und Platzierung unterschiedlich gewichten, geben sie nicht nur die Themen vor, mit denen
sich die Menschen auseinandersetzen (Public Agenda), sie beeinflussen auch nachhaltig die
gesellschaftliche Relevanz von Themen.
Innerhalb der Agenda-Setting-Forschung existieren unterschiedliche Modelle, mit denen der
Einfluss der Massenmedien auf die öffentliche Meinung auf zwei grundsätzlichen Ebenen
verortet wird:
- Thematisierung durch die Medien: Das Publikum wird auf die Themen aufmerksam, die in
den Medien (besonders) behandelt werden. In der Perspektive des Agenda-Setting-Ansatzes
wird zum Beispiel davon ausgegangen, dass ein Mindestmaß an Berichterstattung
notwendig ist, damit ein Thema überhaupt auf der Publikumsagenda landet, und sich mit
einer Intensivierung der Berichterstattung der Stellenwert des Themas auf der
Publikumsagenda erhöht, allerdings nur bis zu einem gewissen Grad, ab dem weitere
Steigerungen durch intensivere Berichterstattungen kaum mehr zu erreichen sind. - Themenstrukturierung durch die Medien: Mit seinem durch Definition, Selektion und
Gewichtung konstruierten Themenuniversum bestimmt die Medienagenda die
Prioritätensetzung und Themenstrukturierung der Publikumsagenda (vgl. Bonfadelli 2004). In
verschiedenen Modellen des Agenda-Setting-Ansatzes wird davon ausgegangen, dass die
unterschiedliche Betonung bestimmter Themen durch die Medien auch eine unterschiedliche
Beachtung der Themen durch das Publikum zur Folge hat oder sich die Themenrangfolge
der Medienagenda sogar spiegelbildlich in der Publikumsagenda niederschlägt, also
eins-zu-eins vom Rezipienten (Zuschauer, Leser, User etc.) übernommen wird.
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Massenmedien im Wahlkampf
Trotz einer kontroversen wissenschaftlichen Diskussion über den Zusammenhang zwischen Medien und Wahlverhalten, gilt für die Parteien: Wer keinen Medienwahlkampf organisieren kann und nur auf traditionellen Parteienwahlkampf setzt, ist relativ chancenlos.
Zwei Funktionen soll der Wahlkampf besonders gut erfüllen: Information und Mobilisierung. Beides ist mithilfe der Massenmedien erreichbar.
Doch, gemessen an der möglichen Informationsleistung des Fernsehens, ist die der lokalen Einzelveranstaltungen eher gering. Darüber hinaus sollen die Wählerinnen und Wähler mobilisiert werden, vorzugsweise in den eigenen Hochburgen.
Den Mitgliedern der Parteien und deren Sympathisanten sollen durch die verstärkte Außendarstellung der Parteien weitere Identifikationsmöglichkeiten geboten werden. Auch dabei kann das Medium Fernsehen eine Leitfunktion ausüben.
Die große Mehrheit der Bevölkerung sieht täglich fern, liest Zeitung und hört Radio. Politische Botschaften erreichen die Menschen daher vor allem über diese Medien in der genannten Reihenfolge. Dass sich die Medienberichterstattung infolgedessen auch auf die Wahlentscheidung auswirkt, ist unbestritten (Frank Brettschneider 2005).
Langfristig hat das Fernsehen eine indirekte Wirkung auf das Wahlkampfgeschehen. Angesichts der selektiven Wahrnehmung der Zuschauenden kann es, wie die Kommunikationsforschung herausgefunden hat, die vorhandenen Meinungen verstärken, aber nur in seltenen Fällen die politischen Einstellungen verändern.
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“Für den Inhalt des Spots sind ausschließlich die Parteien verantwortlich” (© digitalstock.de)
Die öffentlich-rechtlichen Medien sind gesetzlich verpflichtet, den Parteien im Wahlkampf Sendezeit zur Verfügung zu stellen, in der sie mithilfe eigener Spots für sich werben können. Deren Wirkung ist in der Wissenschaft sehr umstritten. Die Fernsehanstalten haben keinerlei Einfluss auf den Inhalt, sodass selbst extremistische Parteien mit ihren Aussagen werben können. Solche Spots sind nur in den letzten Wochen vor der Wahl erlaubt.
***Für die Parteien ist das Fernsehen ein günstiges Vermittlungsmedium:
-Mit einer konkurrenzlosen Reichweite bietet es eine unübertroffene Präsenz.
-Erlaubt kreative Selbstdarstellungen durch szenisches Bildmaterial, das auf das Image und die Zielgruppe abgestimmt ist.
-es erreicht auch die Gruppen, die sich den traditionellen politischen Wahlkampfstrategien entziehen.***
Doch welche Wirkung üben die Medien einmal abgesehen von der allgemeinen Verstärkung vorhandener Einstellungen?
Denn Partei-, Kandidaten- und Themenpräferenzen werden durch die Medienberichterstattung wahrgenommen. Die Wählerinnen und Wähler informieren sich in den Medien über die Themen und die Personen, die sich zur Wahl stellen. Dazu gehören heute auch wie selbstverständlich Berichte über die Beliebtheit von politischem Spitzenpersonal sowie über die Zufriedenheit mit der Arbeit von Regierung und Opposition.
**die Prozesse der interpersonalen Kommunikation
Daneben spielen die Prozesse der interpersonalen Kommunikation eine wichtige Rolle: Im persönlichen Austausch über politische Themen und Personen mit Familienangehörigen, im Freundes- und Kollegenkreis findet Meinungsbildung statt. Nahezu alles, was die weitaus meisten Menschen über die Politiker/-innen zu wissen glauben, beruht auf Gesprächen und auf der Darstellung in den Massenmedien. Doch die meisten Wählerinnen und Wähler nehmen die Informationen durch die Brille ihrer eigenen Werte und Kenntnisse wahr.**
Trotz der kontroversen Diskussion über den Zusammenhang zwischen Medien und Wahlverhalten liegen einige gesicherte Ergebnisse vor:
-** Die entscheidende Wirkung der Massenmedien liegt in der Bestätigung des gesellschaftlichen Status quo. Dabei spielt besonders das Gespräch im Freundes- und Kollegenkreis sowie in der Familie eine verstärkende Rolle. Aber welche Themen dort aktuell erörtert werden, hängt durchaus mit den Medien zusammen, wie der zweite Befund deutlich macht.
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- Einer der bekanntesten Ansätze in der Medienwirkungsforschung ist der Agenda-Setting-Ansatz. Hierbei steht die Thematisierungsfunktion der Medien bei der Informationsvermittlung im Mittelpunkt. Die Massenmedien bestimmen, worüber wann diskutiert wird. Aufgrund seiner Reichweite spielt bei der Informationsvermittlung das Fernsehen die größte Rolle. In jedem Wahlkampf, aber auch in der Zeit dazwischen, legen die Medien die Themen fest, die einen politischen Handlungsbedarf begründen.
Damit ist nicht gesagt, dass die Medien in jedem Einzelfall politische Einstellungen individuell beeinflussen. Doch sie erzielen Wirkungen, indem sie über die öffentliche Bedeutung von Themen entscheiden. Was in den Medien nicht präsent ist, kann kaum wirken. Das besagt nicht, dass sich dadurch Einstellungen ändern, aber es kann für die Wahl ausreichend sein, wenn überhaupt etwas Bestimmtes aktualisiert wird.
Medien & Pressefreiheit
Aufgaben der Medien / Funktion der Medien in der demokratischen Gesellschaft
Medien als Vierte Gewalt
zur Konsequenz ziehen
Politische
- Kritik & Kontrolle:
Medien sollen Missstände
anprangern & Affären aufdecken, die sonst
ungeklärt bleiben würden
Aufdeckung von Missständen
Enthüllung von Skandalen
Ziehung der Mächtigen zur Verantwortung
Journalisten Decken Missstände in Politik und Gesellschaft auf und
berichten darüber tatsächlich sind sehr
viele Skandale in den vergangenen
Jahrzehnten durch Recherchen bedeutender Medienhäuser entstanden so deckte der Spiegel beispielsweise die maskenaffäre um diverse unions-pandemie auf und 2016 veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung die Paradise ä papers in denen vielen bedeutenden Unternehmen und Persönlichkeiten Geldwäsche nachgewiesen wurde
das ist so viele Beispiele gibt wo Medien die Verfehlungen von Politikern und Unternehmen angeprangert haben und die letztendlich oft zu deren Absetzung oder Verurteilung führten zeigt wie
wichtig die Medien als Kontrollinstanz sind um es erwähnt zu haben natürlich
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- Meinungsbildung: in dem Meinungsbildungsprozess sollen alle
Richtungen (Meinungen) angemessen
artikulieren; kein einseitiges Bild
freie un offene Argumentation für Mehrheiten und Minderheiten
geht hand in hand mit Informationfunktion, die Medien bieten nicht nur Informationen sondern auch Plattformen für offene Diskussionen Z.B Talkshows und Sendungen kommen Experten und Politiker zu Wort und sich der Zuschauer dann selbst entscheiden kann welche
Meinungen er überzeugend findet
damit geht auch das sogenannte Gatekeeping einher vereinfacht könnte man das so
ausdrücken Journalisten entscheiden welche Themen sie als wichtiger achten und wie oft sie Talkshows und Sendungen vorkommen je mehr über ein Thema
berichtet wird desto mehr Aufmerksamkeit bekommt es und auch die Zuschauer
empfinden es als relevant denn sonst würde er nicht so oft darüber gesprochen
werden somit haben Medien also nicht nur einen Einfluss auf die Meinung der
Bürger sondern auch darauf welche Themen in der Gesellschaft überhaupt als
politisch relevant und diskussionswürdig betrachtet werden die dritte wichtige
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- Information:
Fakten & Zusammenhänge
sollen der Bildung eines sachlich zutreffenden
Urteils dienen
informationsfunktionen ist ganz einfach gemeint dass die Bürger umfassend
objektiv und natürlich korrekt über Ereignisse informiert werden
das ist enorm wichtig damit Sie am demokratischen Leben teilnehmen können
denn nur wer über das Tagesgeschehen und politische Entscheidungen Bescheid weiß
kann an diesen auch Mitwirken
Soziale
- Unterhaltung
- Bildung
- Sozialisation/Integration: am Alltag des
Lebens teilnehmen
Pressefreiheit
Pressefreiheit ist das Recht von Journalisten, ungehindert ihrer Arbeit nachzugehen, zu
recherchieren, zu berichten und zu kommentieren. Sie gilt als Voraussetzung für die
demokratische Willensbildung sowie die pluralistische Meinungsvielfalt und ist in
Deutschland im Artikel 5 des GGes festgeschrieben
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Medien als Vierte Gewalt
Medien als vierte Gewalt
der Begriff Vierte Gewalt leitet sich von den drei staatlichen Gewalten Exekutive Legislative und Judikative ab diese drei Gewalten sollen in einer
Demokratie ihre Macht unabhängig voneinander ausüben und sich dabei auch gegenseitig kontrollieren das heißt wenn beispielsweise ein Polizist ein Teil der Exekutive meinen Fehler macht soll er von der julikative also vom zuständigen Gericht dafür verurteilt werden die drei Gewalten sollen sich also gegenseitig
kontrollieren und falls nötig Konsequenzen aus den Verfehlungen der anderen Gewalten ziehen auch die Medien haben so eine ähnliche Funktion denn
auch sie decken Fehler auf und weisen auf Missstände hin außerdem sind die Informations- und meinungsbildungsfunktion natürlich enorm wichtig für eine funktionierende Demokratie
im Gegensatz zu den klassischen drei Gewalten können die Medien allerdings selbst nicht handeln das heißt Sie können niemanden absetzen oder
juristische Konsequenzen ziehen das ist
meist auch gar nicht nötig denn durch
den entstandenen Druck der Öffentlichkeit werden die staatlichen Gewalten zum Handeln aufgefordert oft treten beispielsweise Politiker von selbst zurück oder aus Staatsanwaltschaften werden durch
mediale Berichte auf Fälle aufmerksam die sie dann verfolgen und vor Gericht bringen
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Grenzen
ihr seht dass die Medien in demokratischen Gesellschaften sehr wichtige Aufgaben haben natürlich sind sie aber kein Allheilmittel für funktionierende Demokratien denn auch in den Medienhäusern selbst können Missstände und Manipulation auftreten das Hauptproblem besteht hierbei darin dass die meisten Medien marktwirtschaftlich ausgerichtet sind das bedeutet dass sie Gewinn machen müssen sie wollen also das möglichst viele Menschen ihre Zeitung Videos oder
Podcasts konsumieren deshalb wird versucht Arbeitskräfte einzusparen wodurch die Journalisten unter Zeitdruck geraten und keine ausführlichen
Recherchen und investigativnachrichten mehr machen können es entstehen außerdem schnell reißerische Schlagzeilen und kontroverse Artikel die Aufmerksamkeit bringen aber eben oft auch Fakten
verdrehen oder Zusammenhänge verkürzt darstellen
in extremster Form kann es sogar vorkommen dass falsch Nachrichten verbreitet werden weil sie sich gut verkaufen das vielleicht prominenteste
Beispiel sind die Hitler Tagebücher 1983 veröffentlichte der Stern Auszüge
dass es den Medien im Zweifelsfall oft eben auch um
Gewinne geht und dabei die journalistische Qualität unter den Tisch fällt
die wichtige Funktion der Medien
bedeutet gleichzeitig auch dass sie eine
sehr große Macht haben und durch falsche oder bewusst verkürzte Berichterstattung potenziell die Meinung von Millionen Bürgern beeinflusst werden kann
Zusammenfassung
fassen wir das Video nochmal kurz zusammen Medien haben in einer
Demokratie drei wichtige Funktionen dieInformationsfunktion die meinungsbildungsfunktion und die Kontrollfunktion sie sind daran beteiligt die Bürger zu politischen Partizipation zu befähigen und außerdem Missstände in Politik und Gesellschaft aufzudecken wegen dieser wichtigen Funktionen die an die Kontrolle der drei staatlichen Gewalten untereinander erinnert werden die Medien manchmal als vierte Gewalt bezeichnet allerdings geht
mit diesen wichtigen Funktionen auch eine große Macht und das Risiko einher das durch falsche oder verkürzte Berichte die Meinung von Bürger beeinflusst werden kann viele Medien arbeiten kommerziell müssen also mit
ihren Inhalten Gewinn machen was die Gefahr für reißerische verzehrte Artikel die viel Aufmerksamkeit erregen erhöht wenn euch das Video gefallen hat lasst doch gerne eine positive Rückmeldung da und abonniert unseren Kanal um keine Videos mehr zu verpassen
Pressekodex / Presserat. ( Qualitätsjournalismus )
Freiwillige Selbstkontrolle
Journalisten und Zeitungsverleger haben 1956 den Deutschen Presserat gegründet. Er legt Regeln fest, wie sich die Presse verhalten soll. Außerdem kontrolliert er, dass diese Regeln eingehalten werden. Man spricht von “freiwilliger Selbstkontrolle”. Es ist also nicht der Staat, der die Presse kontrolliert. Das wäre nämlich Zensur. Zensur aber darf es in einem freien demokratischen Staat nicht geben.
Regeln für die Presse
Die Journalisten haben für ihre Arbeit verschiedene Regeln aufgestellt. Das nennt man „Pressekodex“. Dazu gehört, dass die Journalistinnen und Journalisten die Wahrheit schreiben und nicht bewusst Lügen verbreiten. Da haben Fake News keinen Platz. Außerdem sollen sie sorgfältig arbeiten und für ihre Berichte gut recherchieren. Das nennt man auch “journalistische Sorgfaltspflicht”. Die Persönlichkeitsrechte der Menschen, über die sie schreiben, müssen beachtet werden.
Beschwerden sind möglich
Jede Person kann sich beim Presserat über journalistische Texte in Zeitungen oder Zeitschriften beschweren. Dann wird vom Presserat geprüft, ob die Texte den Regeln des Pressekodex entsprechen. Wenn das nicht der Fall ist, kann der Presserat eine Rüge erteilen. Die Zeitungen und Zeitschriften müssen dann diese Rüge abdrucken.
Pressekodex
1. Achtung vor der Wahrheit & Menschenwürde ist oberste Gebote der Presse.
➔ Wenn nicht - Falschnachricht, Hassrede, Verschwörungstheorie
2. Wahrheitsgehalt, Sinntraue, gründliche & faire Recherche
➔ Wenn nicht - Missverständnis
3. Pflicht zur Richtigstellung einer falschen
Nachricht
4. Keine unlauteren Methoden bei Informationsbeschaffung
5. Wahrung der Vertraulichkeit
6. Wahrung der Glaubwürdigkeit & des Ansehens der Medien. Gebrauch von
Zeugnisverweigerungsrecht
7. Achtung des Privatlebens und der Privatsphäre des Menschen
8. Journalistischer Anstand - keine Veröffentlichung von unbegründeten,
ehrverletzenden Behauptungen & Beschuldigung
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Presserat
Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und deren Online-Auftritte in Deutschland. Anhand von Beschwerden überprüft er die Einhaltung ethischer Regeln im Journalismus, die im Pressekodex festgehalten sind.
Der Presserat hat die Aufgabe, das Ansehen der deutschen Presse zu wahren und gleichzeitig die Pressefreiheit zu schützen. Darüber hinaus tritt der Presserat für den ungehinderten Zugang von Journalistinnen und Journalisten zu Nachrichtenquellen ein und sorgt für die Selbstregulierung des Redaktionsdatenschutzes und der Finanzmarktberichterstattung.
(Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Print- und Onlinemedien in Deutschland. Er tritt für die Einhaltung ethischer Standards und Verantwortung im Journalismus ein sowie für die Wahrung des Ansehens der Presse. Als Selbstkontrolle verteidigt der Presserat die Pressefreiheit gegen Eingriffe von außen.)
Bedeutung für die Pressefreiheit
Der Presserat hat sich im Laufe seines Bestehens zudem mit zahlreichen Beschwerden, Anfragen, Gesetzesvorhaben und Ereignissen befasst, die im Hinblick auf die Pressefreiheit und das Ansehen der Presse von grundsätzlicher Bedeutung sind. In öffentlichen Stellungnahmen hat der Presserat seine Auffassung mitgeteilt.
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Schranken der Medienfreiheit :
Es ist das Recht, seine Meinung äußern zu dürfen, ohne eine Strafe fürchten zu müssen.
In demokratischen Staaten wie in Europa oder den USA ist die Meinungsfreiheit in den jeweiligen Verfassungen verankert. So heißt es im deutschen Grundgesetz: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.” Das gilt auch für Presseorgane wie Zeitungen, Fernseh- und Radioanstalten.
Doch auch in Demokratien hat die Meinungsfreiheit Grenzen. So darf man niemanden verleumden oder übel beleidigen. Volksverhetzung und jugendgefährdende Medieninhalte sind ebenfalls verboten.
Manchmal sind sich die Leute nicht einig, was erlaubt ist und was nicht. 2005 kam es zum Streit über Karikaturen des Propheten Mohammed, die in einer dänischen Zeitung erschienen waren. Viele Muslime fühlten sich in ihren religiösen Gefühlen verletzt, doch in demokratischen Ländern plädierten die meisten für die Pressefreiheit des Zeichners
Jedes Jahr wird am 3. Mai der Welttag der Pressefreiheit begangen, um die Bedeutung der Meinungs- und Pressefreiheit immer wieder in Erinnerung zu rufen.
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Die 1956 gegründete freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und ihrer Online-Auftritte ist die erste Adresse für alle Leser- und Userinnen, die Zweifel an der Glaubwürdigkeit journalistischer Texte haben. Oder Verstöße gegen den Pressekodex vermuten. Darunter fallen unter anderem missachtete Persönlichkeitsrechte oder die fehlende Trennung zwischen redaktionellem Inhalt und Werbung.
Auch Beschwerden über Radio- und TV-Beiträge landen mitunter beim Presserat. Doch dafür sind andere Gremien zuständig. Bei öffentlich-rechtlichen Sendern wie der Deutschen Welle ist das der Rundfunkrat.
Außerdem, so der p Vorwurf, zitierte „Bild” unsauber und behaup-tete, „Kinder können so ansteckend sein wie Erwachsene”. Im englischsprachigen Original war diese Stelle allerdings im Konjunktiv for-muliert. Aus „könnten” wurde „können” und damit wurde aus einer Möglichkeit eine vermeintliche Tatsache konstruiert. Der Presserat attestierte „Bild” deshalb mehrere schwere Verstöße gegen die journalistische Sorgfalts-pflicht. Über diese Rüge informierte „Bild” seine Community freiwillig in Form einer Veröffentlichung.
Der Presserat ist keine Justiz. So gesehen scheint die Rüge also eine recht stumpfe Waffe sein
Modelle zur Analyse des Verhältnisses zwischen Medien und Politik
Interdependenz , Gewaltenteilung, Instrumentalisierung
😛 Interdependenz :
Was besagt die Interdependenz- bzw. die Symbiosethese?
Diese These dominiert in der Forschung. Demnach besteht eine komplexe Interaktion zwischen dem Mediensystemen und politischen System, aber auch eine gegenseitige Durchdringung, wechselseitige Abhängigkeit und Anpassungsprozesse.
😛 Was besagt das Tauschbeziehungsmodell?
Das politische System ist auf Massenmedien zur Verbreitung von Informationen angewiesen und die Medien sind abhängig von Informationen aus dem politischen System. „Informationen gegen Publizität und umgekehrt.”
😛 Gewaltenteilung :
Was besagt das Gewaltenteilungsmodell?
Die Medien fungieren in diesem Modell im Sinne einer Kontrollinstanz gegenüber den drei staatlichen Gewalten (Exekutive, Judikative, Legislative). Hier ist eine Autonomie von der Politik sowie Wirtschaft Voraussetzung, denn es herrscht eine Distanz zwischen Politik und Medien. Politik und Medien sind selbstständig voneinander.
Vorausgesetzt: Medien sind aus eigener Kraft in der Lage an Informationen zu gelangen.
😛 Instrumentalisierung:
Was besagt die Instrumentalisierungsthese?
Kurz gesagt Politiker nutzen Medien für ihre Interessen. Die Medien verlieren an Selbstständigkeit und sind eher ein Steuerungsinstrument für die Politik. Politiker versuchen mithilfe von Pressestellen und PR-Strategen Einfluss auf die Medien zu nehmen.
Voraussetzung: Politiker erkennen die Macht der Medien an.
PR-Strategie :
Um die Pressearbeit wirklich erfolgreich zu gestalten, sind aber einige Dinge zu beachten, wie etwa die Themenauswahl oder die Erreichbarkeit der Zielgruppe. Eine PR-Strategie hilft dabei, Ziele und Maßnahmen klar zu definieren, sodass die Umsetzung erleichtert wird.
die Pressestelle:
eine Einrichtung in Organisationen, die die Massenmedien über öffentlich interessante Ziele und Prozesse der Organisation informiert, und die die Berichterstattung über die Organisation aufmerksam zur Kenntnis nimmt
😛 Was besagt die Dependenztheorie?
Kurz gesagt: die Übermacht der Medien. Die Medien haben eine politische Macht und Politische Institutionen sind von den Medien abhängig.
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Gewaltenteilungsparadigma
Medien haben den Auftrag der Kontrolle der Politik. Deswegen werden sie auch als vierte Gewalt bezeichnet. Dieses Verhältnis der einseitigen Kontrolle beschreibt das Gewaltenteilungsparadigma. Ergänzt wird die Kontroll- durch eine Kritikfunktion. Die Systeme Medien und Politik sind in diesem Paradigma unabhängig voneinander.
Instrumentalisierungsansatz
Dieser Ansatz beschreibt eine gewachsene Bedeutung der Medien für die Politik, mit der aber ein Autonomieverlust der Medien einhergeht. Der Einfluss des politischen Systems auf das mediale System ist gestiegen, was einen Relevanzverlust für das Mediensystem nach sich zieht. Gründe dafür sind eine professionalisierte Öffentlichkeitsarbeit der Politik sowie Steuerungshandlungen durch politische Akteure.
Dependenzansatz
Das Machtverhältnis hat sich nach dem Dependenzansatz zugunsten der Medien verschoben. Politische Akteurinnen sind abhängig von Medien geworden, die Politik unterwirft sich den medialen Gesetzmäßigkeiten. Medien erlangen einen großen Einfluss auf die Vermittlung politischer Botschaften. Politikerinnen versuchen durch polarisierenden Äußerungen Aufmerksamkeit zu erlangen.
Interdependenzansatz
Der Interdependenzansatz beschreibt ein reziprokes Verhältnis von Massenmedien und Politik. Beide Systeme werden als voneinander abhängig beschrieben. Diese Abhängigkeit kann in Teilen zu einer Symbiose der Systeme führen. Das poltische System stellt sich zunehmend auf Massenmedien ein, agiert medialer. Das Mediensystem auf der anderen Seite agiert zunehmend politisch.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG als Lösung für
Hassrede
Definition: Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken
- NetzDG: Hier ist ein Anbieter sozialer Netzwerke verpflichtet, einen offensichtlich
rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24St. nach Eingang einer Beschwerde zu
entfernen. (Zugang hierzu sperren)
● “offensichtlich rechtswidrige Inhalte” =
○ Volksverhetzung
○ Anleitung zu schweren Straftaten
○ Verbreitung von verbotenen Symbolen
Andere Fälle: Inhalte nicht offensichtlich rechtswidrig - bleibt den Konzernen eine
Woche Zeit
Meinungen:
- Widerspruch der Meinungsfreiheit
- Zu kurzer Zeitraum
- Hohe Geldstrafen wegen des Nichtlöschens
- Soziale-Medien-Mitarbeiter als “die neuen Richter”
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG),[1]
umgangssprachlich auch Facebook-Gesetz genannt,[2] ist ein deutsches Gesetz, das bußgeldbewehrte Compliance-Regeln für Anbieter sozialer Netzwerke betreffend den Umgang mit Nutzer-Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte im Netz sowie eine vierteljährliche Berichtspflicht der Anbieter einführt, außerdem Opfern von Persönlichkeitsverletzungen im Internet einen Anspruch auf Auskunft über Bestandsdaten des Verletzers aufgrund gerichtlicher Anordnung eröffnet.[3]
Das Gesetz reagiert auf die Verbreitung von sogenannter Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten vor allem in sozialen Netzwerken wie Facebook, YouTube und Twitter. So werden Anbietern von sozialen Netzwerken im Anwendungsbereich des NetzDG einige Pflichten auferlegt: Berichtspflichten, Einrichten eines Beschwerdemanagements sowie die Pflicht zur Benennung von Zustellungsbevollmächtigten und Empfangsberechtigten. Im Rahmen des Beschwerdemanagements geht es im Kern darum, dass Anbieter sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden, rechtswidrige Inhalte im Sinne des NetzDG nach Kenntnis und Prüfung zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren. Das NetzDG wurde als Art. 1 des gleichnamigen Mantelgesetzes verkündet. Art. 2 enthält eine Änderung des Telemediengesetzes.
Das Gesetz trat am 1. Oktober 2017 in Kraft. Zum 1. Januar 2018 lief die Übergangsfrist ab, innerhalb derer Unternehmen die Forderungen des NetzDG umsetzen mussten.[4][5]
Das Gesetz zielt darauf, Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen. Dazu zählen z.B. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Bedrohung. Um die sozialen Netzwerke zu einer zügigeren und umfassenderen Bearbeitung von Beschwerden insbesondere von Nutzerinnen und Nutzer über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte anzuhalten, wurden mit dem NetzDG gesetzliche Compliance-Regeln für soziale Netzwerke eingeführt.
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Dies beinhaltet eine gesetzliche Berichtspflicht für Anbieterinnen und Anbieter sozialer Netzwerke über den Umgang mit Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten, Vorgaben zum Vorhalten eines wirksamen Beschwerdemanagements sowie zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern gegen das Unternehmen und die Aufsichtspflichtigen geahndet werden. Außerdem wird Opfern von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz ermöglicht, aufgrund gerichtlicher Anordnung die Bestandsdaten der Verletzerinnen und Verletzer von den Diensteanbietenden zu erhalten.
Wesentliche Inhalte
1. Wirksames Beschwerdeverfahren
Das NetzDG setzt verbindliche Standards für ein wirksames und transparentes Beschwerdemanagement. Die Anbieterinnen und Anbieter großer sozialer Netzwerke werden verpflichtet, den Nutzerinnen und Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte anzubieten,
Nutzerbeschwerden unverzüglich zur Kenntnis zu nehmen und auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen, offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren, jeden strafbaren Inhalt in der Regel innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren oder an eine anerkannte Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung abzugeben und sich deren Entscheidung zu unterwerfen, die Nutzerin oder den Nutzer über jede Entscheidung bezüglich seiner Beschwerde zu informieren und diese zu begründen.
- Berichtspflicht
Die Anbieterinnen und Anbieter großer sozialer Netzwerke sind verpflichtet, halbjährlich über den Umgang mit Beschwerden über strafrechtlich relevante Inhalte zu berichten. Der Bericht muss u.a. Angaben über das Beschwerdevolumen und die Entscheidungspraxis der Netzwerke sowie die personelle Ausstattung und Kompetenz der für die Bearbeitung der Beschwerden zuständigen Arbeitseinheiten enthalten. Die Berichte müssen für jedermann zugänglich im Internet veröffentlicht werden. - Bußgelder
Anbieterinnen und Anbieter sozialer Netzwerke, die ein wirksames Beschwerdemanagement gar nicht oder nicht richtig einrichten begehen eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro gegen eine für das Beschwerdeverfahren verantwortliche Person geahndet werden. Gegen das Unternehmen selbst kann die Geldbuße bis zu 50 Millionen Euro betragen. Eine Geldbuße kann auch verhängt werden, wenn der Anbieterin oder der Anbieter des sozialen Netzwerks seiner Berichtspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommt.
Weiterentwicklung der Leitlinien zur Festsetzung von Geldbußen nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
4. Zustellungsbevollmächtigter
Anbieterinnen und Anbieter sozialer Netzwerke werden zur besseren Rechtsdurchsetzung – unabhängig von ihrem Sitz – verpflichtet, für Zustellungen in Bußgeldverfahren und in zivilgerichtlichen Verfahren einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und auf ihren Plattformen zu veröffentlichen. Für Auskunftsersuchen der Strafverfolgungsbehörden ist ein empfangsberechtigter Ansprechpartner in Deutschland zu benennen. Die Anbieterinnen und Anbieter haben ferner eine schnelle Reaktion auf diese Ersuchen sicherzustellen. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten und eines Empfangsberechtigten kann ebenfalls mit einem Bußgeld geahndet werden.
- Auskunftsanspruch gegen die Anbieterinnen und Anbieter sozialer Netzwerke
Jeder, der im Anwendungsbereich des Gesetzes zugleich in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt wird, kann grundsätzlich von der Anbieterin oder vom Anbieter des sozialen Netzwerks Auskunft darüber verlangen, wer die Rechtsverletzung begangen hat. Ein solcher Auskunftsanspruch ergibt sich bereits aus allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen. Mit dem NetzDG wurden Regelungen geschaffen, damit dieser Auskunftsanspruch auch durchgesetzt werden kann. Die Anbieterinnen und Anbieter sozialer Netzwerke erhalten die datenschutzrechtliche Befugnis, die Anmeldedaten des Rechtsverletzers an den Verletzten herauszugeben. Die Herausgabe der Daten durch das soziale Netzwerk muss allerdings durch das zuständige Zivilgericht angeordnet werden (Richtervorbehalt).
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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO oder DS-GVO; französisch Règlement général sur la protection des données RGPD, englisch General Data Protection Regulation GDPR) ist
eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Verantwortlichen, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, und auch andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.
Die Verordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.
Zusammen mit der Richtlinie (EU) 2016/680 für den Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz[1] bildet die DSGVO seit dem 25. Mai 2018 den gemeinsamen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union.[2] Sie ist darüber hinaus seit dem 20. Juli 2018 auch in den Nicht-EU-Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen geltendes Recht.[3]
verwenden.
Jede Person hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Jede Person darf selbst bestimmen,
* ob und wem sie ihre Daten weitergibt
* ob und wem sie erlaubt, ihre Daten zu verwenden.
Keine Firma und keine Person dürfen ohne Erlaubnis Daten über eine Person sammeln und weitergeben.
Das ist nur erlaubt, wenn die Person ausdrücklich einverstanden ist.
Die Privatsphäre und die Persönlichkeit einer Person sind geschützt.
Privat ist das, was nicht öffentlich ist. Das Private geht nur die Person etwas an.
Privat ist zum Beispiel das, was die Person nur ihrem besten Freund oder ihrer besten Freundin erzählen würden.
Für besseren Datenschutz sind drei Dinge wichtig:
1. Es ist wichtig, dass es Link hat Vorschau-PopupInterner Link:staatliche
oder Interner Link:Europäische
Regeln und Interner Link:Gesetze
für den Datenschutz gibt.
Dies sind zum Beispiel die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder das Bundesdatenschutzgesetz.
2. Es ist wichtig, dass sich Anbieter freiwillig an bestimmte Regeln halten.
3. Es ist wichtig, dass Nutzer und Nutzerinnen sich überlegen, wann und wo sie ihre Daten nennen und welche Dienste sie nutzen.
Medienlandschaft in Deutschland
Öffentlich-rechtlich und private Medien
Journalistische Darstellungsformen ( informierend, meinungsäußernd, unterhaltend )
Landesmedienanstalten
Duales Rundfunksystem
Öffentlich-rechtlich
Beitragsfinanziert
Staatsfern
Steuerfinanziert
=> unabhängig
Anstalten des öffentlichen Rechts (damit weder vom staat noch von
Privatwirtschaftlichen Gruppen beherrscht)
Finanzierung: Finanzieren sich überwiegend aus Gebühren
Demokratische kontrolle und Beratung durch gewählte Hörfunk- und Fernsehquote
Dienen besonderem öffentlichem Zweck
- Öffentlich-rechtlicher Rundfunk (Inhalte (Qualität) sind wichtiger (Beispiel:ARD,
ZDF)
Privat
Werbefinanziert
Kontrolle durch Landesmedienanstalten
Einschaltquoten wichtig
=> abhängig
- Öffentlich-rechtlicher Rundfunk (Inhalte (Qualität) sind wichtiger (Beispiel:ARD,
ZDF) - Privater Rundfunk (Anschaltquoten) (Beispiele: Prosieben, Sky, ..andere sport
programme)
Im Besitz von privaten Unternehmen (damit gewinnorientiert)
Sind allein aus Einnahmen aus der Werbung angewiesen
Aufgabe n.8. (Nur Inhalte, eigentlich gehört auch eine genauer Erklärung dazu sagt
F. Hoppe)
Verstoß gegen folgende Regel das Pressekodex:
-Achtung von Privatleben und Intimsphäre/Schutz der Persönlichkeit
-Gründliche und faire Recherche/Sorgfalt
-Achtung der Wahrheit/Wahrhaftigkeit und Wahrung/Achtung der Menschenwürde
Das Internet hat ein langes Gedächtnis und die Klägerin ist auf dem Bild zweifellos
wiedererkennbar hatte der vorsitzende in der Gerichtsverhandlung gesagt: Das sei
ein erheblicher Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte, das muss man sich nicht
gefallen lassen
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Journalistische Darstellungsformen
I. Die Öffentlichkeit - Zentrale Legitimationsinstanz für Demokratien
Medien haben Zentrale aufgabe in der Demokratie ohne sie ist kritische Öffentlichkeit nicht möglich
I. Die Öffentlichkeit - Zentrale Legitimationsinstanz für Demokratien
➔ Die Öffentlichkeit ist der Bereich des gesellschaftlichen Lebens, in dem Menschen
zusammenkommen, um Probleme zu besprechen, die in politischen Prozessen gelöst
werden sollen.
➔ Dafür muss der Zugang zu allen Informationsquellen und Medien frei sein, und die
Informationen müssen frei diskutiert werden können.
➔ Vor Web 2.0: Vor allem konstruierten die Massenmedien aus öffentlichen Impulsen eine
gemeinsame Realität der Öffentlichkeit.
◆ In diesem Prozess wählten Journalisten zwangsläufig bestimmte Meinungen aus
und gaben ihnen mehr oder weniger Gewicht.
II. Digitale Öffentlichkeit
➔ Mit dem Internet und dem Aufkommen Sozialer Medien ergeben neue Artikulations- und
Informationsmöglichkeiten für Bürger, die ihre Wahlentscheidungen beeinflussen
➔ Nach Web 2.0: Informationen einer breiten Öffentlichkeit leichter zugänglich zu machen.
➔ Medien- und Kommunikationsplattformen wie Facebook & Twitter ergänzen das
bisherige Mediensystem (Hybrid Mediasystem)
III. Web 2.0
➔ Die Grenzen von Konsumenten und Produzenten von Inhalten im Internet
verschwimmen
IV. Section 230
➔ Möglichkeiten für Anbieter von Kommunikationen vor Sec. 230
1. Die Vermittlung von Inhalten anbieten, in keiner Weise eingreifen
2. Eingriff durch Moderationen, bestimmte Inhalte nicht zu erlauben, andere
freizugeben. Aber dann auch die juristische Verantwortung dieser
Entscheidungen tragen
➔ Section 230: No provider/user of an interactive computer service shall be treated as the
publisher/speaker of any information provided by another information content provider.
V. Beziehungsanalyse
➔ Section 230 ist veraltet, und passt der Welt der digitalen Medien nicht mehr
➔ Might need more analysis (Aufgaben 2-4 from this handout)
Politik und Medien :
Politik und Medien. Wechselwirkungen und Interdependenzen im
intermediären System
- Politik und Medien – Interdependenzen
„Die mediengesellschaftliche Möglichkeit, Sachverhalte relativ beliebig zu
thematisieren und Personen zu popularisieren oder zu dämonisieren, nötigt
politische Akteure zu einer Intensivierung der Darstellungspolitik und die
politische Organisation zu einem Ausbau und einer Professionalisierung der
Öffentlichkeitsarbeit.“1
Und Politikvermittlung nach außen gerichtet auf die Bevölkerung und damit auf
die potenziellen Wähler lässt sich über eine große Reichweite am einfachsten
über die Massenmedien bewerkstelligen. Doch entstehen im Verhältnis von
Politik und Medien dadurch nicht nur gewollte Wechselwirkungen, sondern auch
gegenseitige Abhängigkeiten, wenn etwa Parteien in Wahlkämpfen hauptsächlich
und gezielt über die Massenmedien kommunizieren, oder die Presse einzelne
politische Ereignisse oder Personen methodisch hervorstellt, um damit ihre
Auflagen- und Zuschauerzahlen zu erhöhen
So entstehen und erblühen auch einzelne Branchen und Berufszweige wie
beispielsweise Agenturen für politische Public Relations bzw. Public Affairs oder
professionelle Medienberater, die Kontakte mit aber auch weitere Abhängigkeiten
der beiden Systeme voneinander hervorbringen und stark fördern. Diese
Professionalisierung geht einher mit einer Verflachung der Politik und einer
Kommerzialisierung des Journalismus – Politiker passen sich und ihre
Botschaften den aktuellen Medienformaten an, um möglichst viele potenzielle
Wähler zu erreichen, während die Massenmedien im Kampf um ihren Marktanteil
auf mediale politische Persönlichkeiten und Ereignisse angewiesen sind, um ihre
immer ungeduldiger werdenden Zuschauer bei Laune zu halten. Dies geht […]
soweit, dass Regierungen durch Medienberichterstattungen stark in Handlungsund
Entscheidungsdruck geraten können, wie es im Golfkrieg Anfang der 1990er
Jahre durch die Berichterstattung von CNN aus Bagdad der Fall gewesen ist. Die
unzensierte Live-Berichterstattung des Nachrichtensenders ist zu einer ebenso
unerwarteten wie unmittelbaren Informationsquelle für die US-Regierung
geworden und hat dort großen Handlungszwang und damit eine Beschleunigung
des Kriegsverlaufs ausgelöst.
Enge Zusammenarbeit und gegenseitiges Lenken und Benutzen der beiden
Systeme führt also zu Abhängigkeiten und Verflechtungen, die begünstigt durch
gesellschaftspolitische Entwicklungen westlicher Demokratien im Lauf der Zeit
derart angewachsen sind, dass die beiden Akteure im Kampf ums Überleben gar
nicht mehr losgelöst und unabhängig voneinander agieren können.
(341 Wörter)
Die Medien berichten über das Corona-Virus
Zwischen Januar und September 2020 war durchschnittlich mehr als die Hälfte
der Sendezeit in 6 Fernseh-Nachrichtensendungen auf das Corona-Thema.
- Tagesschau hatte normarlersweise 11 Millionen Zuschauer gehabt und ab
März 2020 waren es bis zum 18 Millionen
- In der jungen Generation der 14 bis 19 jährigen ist in der Krise die
Wertschätzung der öffentliche-rechtlichen Fernseh und Radioangebote mit
seriösen Nachrichten deutlich angestiegen
● Gatekeeping: Die medien wirken wie Gatekeeeper
- Viele Menschen glauben, dass neben dem, über das berichtet wird, nichts
Wichtiges geschehen ist. Sonst, so die Annahmen, wäre darüber berichtet
worden. Dies ist aber falsch.
Herdenjournalismus
der Zeitraum von Beginn der Pandemie bis Mitte März steht in der Kritik: Zu viel Einigkeit und zu wenig Meinungsvielfalt
alle Maßnahmen der Politik ohne Kritik und eigene Recherche Verkündet worden
Gründe :
die Botschaft der Regierenden einem mit der neuartigen Situation überforderten Publikum angemessen zu vermitteln
schwierige Arbeitsbedingung der Journalisten : Home-Office , Krankheitsausfälle, weniger Kommunikation in den Reaktionen
Ein neues Thema: keine Wissenschaftsredaktionen mit naturwissenschaftlich ausgebildeten Redakteuren .
über Nacht war die Virologie die Grundlage aller politischen Entscheidungen, und deren durchaus nicht einheitliche Erkenntnisse mussten der Öffentlichkeit erst einmal erklärt werden. offenbar dürfte den meisten Journalisten und Kommentaren die Notwendigkeit der Verordneten Maßnahmen schlicht einleuchtend gewesen sein ebenso wie der großen Mehrheit der Bevölkerung.
Aber eigene Recherchen und Kontroverse Meinungen sind in dieser Phase der Pandemie-Berichterstattung immer noch Mangelware
False Balancing :
und Lügenpresse
Diese redaktionelle Abwägung bleibt immer eine Gratwanderung zwischen dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und Ausgewogenheit einerseits.
Im […] andauernden Lockdown zerbricht im April 2020 der anfängliche gesellschaftliche Konsens über die getroffenen Corona-Maßnahmen. Die Kritik der Skeptiker wird lauter und findet ihren Widerhall auch in den Medien. Die Berichterstattung wird breiter und nach Ostern wird sie auch vielfältiger. Berichte über „Hygienedemos” von Corona-Leugnern (sog. „Querdenker”) in vielen deutschen Städten verstärken den Eindruck einer wachsenden Schar von Menschen, die die Abstandsregeln infrage stellen oder gar die Gefahren des neuen Virus leugnen.
Das Problem bei dieser Art von Berichten:
Wird über solche lauten Minderheiten nicht zu viel berichtet? Kriegen diese Anhänger von Verschwörungsmythen damit nicht einen Stellenwert, der ihnen von ihrer gesellschaftlichen Relevanz her gar nicht zustehen?
Diese redaktionelle Abwägung bleibt immer eine Gratwanderung zwischen dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und Ausgewogenheit einerseits.
Andererseits setzen sich Journalisten bei Nichtbeachtung dieser Gruppen dem Verdacht aus, als „Lügenpresse” Zensur im Sinne der Mächtigen auszuüben. […]
Aber immerhin ist ab diesem Zeitpunkt eine Debatte in den Medien erkennbar gewesen. Es wurden nicht mehr nur Entscheidungen der Politiker verkündet, sondern auch Fragen gestellt. Zum Beispiel, wie Lockerungen aussehen und welchen Sinn sie machen könnten. Journalisten haben dazugelernt.