Leistungsstörungsrecht Flashcards
Prüfe § 831 - AGL auf SE wegen vermuteten Verschuldens des Geschäftsherrn! (TBV + RF)
- Verrichtungsgehilfe (VGH)
- Widerrechtliche Schadenszufügung durch den VGH
• Schadenszufügung durch unerlaubte Handlung gem. § 823 I
- Verletzung eines absoluten Rechts des Anspruchstellers aus § 823 I
- Rechtsgutverletzung verursacht durch Verhalten des VGH gem. A/ Ä-Theorie
- Widerrechtlichkeit der Verletzung, wenn kein Rechtfertigungsgrund o.
Duldungspflicht zugunsten des VGH greift
- kausaler Schaden gem. A/ Ä-Theorie
• Schadenszufügung durch unerlaubte Handlung gem. § 823 II iVm Schutzgesetz (idR StGB)
• Schadenszufügung durch unerlaubte Handlung gem. § 826 (wichtig: Vorsatz des VGH + Sittenwidrigkeit der Schädigung gesondert prüfen)
- In Ausübung der Verrichtung
- unerlaubte Handlung muss in Ausführung der Verrichtung und nicht nur bei Gelegenheit erfolgen (= es bedarf eines inneren Zusammenhangs zw. aufgetragener Verrichtung + Schadenszufügung) - Widerrechtlichkeit für Geschäftsherrn
- Widerrechtlichkeit wird indiziert durch unerlaubte Handlung des VGH
- Ausnahme: es greift zugunsten des GH Rechtfertigungsgrund - Keine Exkulpation des GH vom gem. § 831 S. 2 notwendigen, aber widerleglich vermuteten Auswahl-, Beschaffungs- und Überwachungsverschulden
a) durch Vortragen von Tatsachen, die belegen, dass GH sowohl bei Auswahl, evtl. Beschaffung und Überwachung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat
Oder
b) durch Vortragen von Tatsachen, die belegen, dass der Schaden selbst dann eingetreten wäre, wenn der GH sämtliche Sorgfaltspflichten beachtet hätte, d. h. die Sorgfaltspflichtverletzungen nicht kausal für den eingetretenen Schaden gewesen sind oder wären, sog. Sowieso-Schaden
RF:
Anspruch des 3. gegen GH auf SE, dessen Art und Umfang sich nach den alternativ in Betracht kommenden §§ 249 ff. richtet
Def. Verrichtungsgehilfe?
= wer von einem anderen eine Tätigkeit übertragen bekommen hat, unter dessen Einfluss er allgemein oder im konkreten Fall handelt und zu dem er in einer gewissen Abhängigkeit steht (sog. Geschäftsherr)
Def. Widerrechtliche Schadenszufügung?
= liegt vor, wenn der VGH eine tatsbestandsmäßige + rechtswidrige sog. unerlaubte Handlung i. S. d. alternativ in Betracht kommenden §§ 823 I, II, 826 ff. begangen und den Anspruchssteller hierdurch geschädigt hat
Was verdrängt §§ 142 I iVm 119 II 2. Fall?
(bei Identität Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaft eines Kaufgegenstands mit Sachmangel des Kaufgegenstandes)
§§ 437 iVm 434
3 Arten von Schuldverhältnissen?
- § 311 II: rechtsgeschäftsähnliche SV
- § 311 I: rechtsgeschäftliche/ vertragliche SV
- gesetzliche SV: § 985, § 823 I, § 833, § 834, § 812
Hauptleistungspflichten bei KV?
§ 433: Übergabe, Eigentumsverschaffung, Zahlung €
Nebenleistungspflichten bei KV?
§ 433 I S. 2:
Abnahme; Hol-, Bring-, Schickschuld
Rücksichtnahmepflichten?
§ 241 II
Def. Fälligkeit?
= Zeitpunkt, welcher vereinbart ist, zu dessen Erfüllung gefordert werden kann und erfüllt werden muss
—> § 271
Def. „Fälliger Anspruch“?
- bestehender Anspruch
- Fälligkeit des Anspruchs
Privatautonomie?
= Abschluss-, Form-, Beendigungs- sowie Gestaltungsfreiheit
Def. Schuldverhältnis?
= eine Person schuldet einer anderen etwas
Def. Mahnung?
= rechtsgeschäftsähnliche Leistungsaufforderung (ohne zeitliche Angabe)
Oder
= Zugang einer an den SCH gerichteten eindeutigen und ernsthaften Aufforderung des GL, zu leisten
Welche Unmöglichkeiten liegen bei § 275 I, II und III vor?
I: faktische Unmöglichkeit
II: faktisch mgl., aber wirtschaftlich unzumutbar (= wirtschaftliche Unmöglichkeit)
III: personelle Unmöglichkeit
Wonach richtet sich die sog. „Nachträglichkeit“?
§ 311 a
Def. Schaden?
= unfreiwillige Einbuße an Rechtsgütern
Def. Vorsatz?
= bewusste + willentliche Verletzung von (z. B.) Rechtsgütern
Def. Vermögens-/ materieller Schaden?
= jede Minderung eines Vermögenswertes
Def. Nichtvermögensschaden/ immaterieller Schaden?
= jede Minderung eines Nichtvermögenswertes
Was besagt das Recht der 2. Andienung?
= § 437 Recht KV noch zu retten und zu einer ordnungsgemäßen Erfüllung zu kommen
- nur § 437 Nr. 2, 3
≠ § 437 Nr. 1
Wodurch wird §§ 280 I, II, 281 I S. 1 2. Fall verdrängt?
§ 437
Gattungsschuld?
- § 243
- § 243 II: „seinerseits Erforderliche getan“ = wandelt Gattungs- in Stückschuld
- Gattungsschuld = Parteien haben Auswahl + geschuldete Sache nach allg. Kriterien bestimmt (= Vertragsgegenstand nicht konkret bestimmt)
- wird Gattungsschuld bewirkt = SV erlischt gem. § 362