BGB AT: Stellvertretung Flashcards
Gesetzliche Stellvertreter ohne Organstellung für nat. Pers. und Personengesellschaften?
Gesetzliche Vertreter § 1629 I, Betreuer, Ehepartner, für OHG § 125 I HGB, für KG § 164 HGB
Gesetzliche Vertreter mit Organstellung?
= Gesetz knüpft Vertretungsmacht an Organstellung für eine jP an, so dass der Organwalter, d. h. die nat. Pers., die die Funktion des Organs ausübt, nicht persönlich, sondern nur über Organstellung vertretungsbefugt ist
JPprR:
Vorstand Verein, Vorstand Stiftung, Vorstand Genossenschaft, § 35 S. 1, 2 GmbHG, Vorstand AG, Komplementär KG
JPöR:
1. Ministerpräsident: gesetzliche Vertretungsmacht für Land aus Art. 47 I S. 1 LVerf M-V
2. hauptamtlicher BM einer Gem. (§§ 1 II, 7 I + II + III Kv M-V): gesetzliche Vertretungsmacht für Gemeinde § 38 II S. 1 KV M-V
3. ehrenamtlicher BM einer amtsangehörigen Gem.: gesetzliche Vertretungsmacht für Gemeinde aus § 39 II S. 1 KV M-V
4. Vorstand für Kommunalunternehmen: § 70 a II S. 2 Kv M-V
5. Landrat eines LK: § 115 I S. 1 KV M-V
6. Amtsvorsteher für Amt: § 143 I KV M-V
7. Verbandsvorsteher für Zweckverband § 158 I KV M-V
Wie gibt man die Gesetzesangabe an, wenn die Person, welche eine andere Person vertritt, kein Stellvertreter ist?
„Analog“
Norm für Zurechnung Wissen?
§ 166
Norm für Zurechnung Wollen?
§ 164 I
Was ist die aktive Stellvertretung?
- § 164 I:
= Stellvertreter gibt eine eigene WE im Namen des Vertretenen ab - d. h. die abgegebene WE des Stellvertreters wirkt nach Maßgabe des § 164 I S. 1 für den Vertretenen, so, als habe er die WE selbst abgegeben
Was ist die passive Stellvertretung?
- § 163 III:
= Stellvertreter nimmt eine fremde WE im Namen des Vertretenen an - d. h. die vom Stellvertreter entgegengenommene WE wirkt entsprechend § 164 I S. 1 für den Vertretenen, so, als sei die WE dem Vertretenen selbst zugegangen
Wer ist Stellvertreter?
= wer Vertretungsmacht für den Vertretenen besitzt
Welche 3 Grundarten von Vertretungsmacht gibt es?
- kraft RG für natürliche Pers. = Vollmacht
- kraft Gesetzes für natürliche Pers. = gesetzliche Vertretungsmacht
- kraft Gesetzes für Organ einer jP = gesetzliche organschaftliche Vertretungsmacht
Wann: § 166 I
- Fall?
- Fall?
- Fall: Willensmängel
- Fall: Kenntnis oder Kennenmüssen
Def. Wissensvertreter ?
= Personen, die keine Vertretungsmacht besitzen, aber für eine andere Person Wissen entgegenzunehmen haben (v.a. in arbeitsteiligen Organisationen)
—> analoge Anwendung des § 166 I
Analyse § 166 II?
- Handeln eines Bevollmächtigten für Vertretenen
(= kraft RG mit Vertretungsmacht ausgestattete Person) - Handlung nach bestimmten Weisungen des Vertretenen
- Unkenntnis des Bevollmächtigten
- aber Kenntnis des Vertretenen von rechtlich relevanten Umständen
RF: Ausschluss des Vertretenen sich auf Unkenntnis des Bevollmächtigten zu berufen
Ausstattung einer nat. Pers. mit Vertretungsmacht kraft RG § 166 II?
- Vollmacht § 167
- Prokura § 48 HGB
- Handlungsvollmacht § 54 HGB
Welche Norm bei Verbot von Insichgeschäften des Stellvertreters?
§ 181
= von RG, bei denen Stellvertreter auf beiden Seiten agiert