Leistungsstoerung Und Schadensersatz Flashcards
(5 cards)
1
Q
Wann besteht ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung?
A
280 I 1 BGB
- Wirksames Schuldverhaeltnis (311)
- Pflichtverletzung des Schuldners
- Vertretenmuessen (276,278) - wird vermutet
Rechtsfolge: Ersatz des kausal verursachten Schadens
2
Q
Welche Voraussetzungen gelten für Schadensersatz statt der Leistung
A
§§ 280 III, 281 BGB
- wirksames Schuldverhaeltnis
- Pflichtverletzung (Nicht- oder Schlechterfuellung)
- Angemessene Fristsetzung zur Leistungserbringung
- Erfolgloser Fristablauf oder Entbehrlichkeit der Fristsetzung (281 II)
- Vertretenmuessen
Rechtsfolge: Ersatz des positiven Interesses
3
Q
Wann gerät ein Schuldner in Verzug?
A
§§ 280 I,II, 286 BGB
- fällige und durchsetzbare Leistung (271)
- Nichtleistung trotz Möglichkeit
- Mahnung oder Entbehrlichkeit der Mahnung (286 II)
- Vertretenmuessen (286 IV)
Rechtsfolge: Ersatz des Verzögerungsschadens
4
Q
Wann ist eine Leistung unmöglich? (Nachträglich)
A
§§ 275, 280 III, 283 BGB
- Objektive oder subjektive Unmöglichkeit (275 I)
- Leistungsbefreiung wegen unzumutbarer Aufwendung (275 II,III)
Rechtsfolge:
- Kein Erfuellungsanspruch mehr
- Schadensersatz statt der Leistung (280 III, 283) möglich
5
Q
Wann liegt ein Sachmangel vor?
A
§§437, 434 BGB
- Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit (434 I)
- Fehlen einer vereinbarten Eigenschaft
- Unsachgemäße Montage oder fehlerhafte Montageanleitung
Rechtsfolge: Käufer kann Nacherfuellung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz verlangen