Bereicherungsrecht Flashcards
1
Q
Wann muss eine Bereicherung herausgegeben werden?
A
§ 812 I BGB
- Schuldner hat etwas erlangt
- Durch Leistung des Gläubigers
- Ohne Rechtsgrund
Rechtsfolge: Herausgabe des Erlangten
Wann muss eine Bereicherung herausgegeben werden?
§ 812 I BGB
Rechtsfolge: Herausgabe des Erlangten