Eigentums- Und Besitzansprüche Flashcards
1
Q
Wann kann der Eigentümer eine Sache herausverlangen?
A
§ 985 BGB
- Eigentum des Gläubigers
- Besitz des Schuldners
- Kein Recht zum Besitz (986)
Rechtsfolge: Herausgabe der Sache
2
Q
Wann kann ein früherer Besitzer eine Sache herausverlangen?
A
§ 1007 I,II BGB
- Wenn der neue Besitzer nicht gutgläubig war (I)
- Wenn die Sache abhandengekommen ist (II)
Rechtsfolge: Herausgabe der Sache