Deliktsrecht Flashcards
1
Q
Wann besteht ein Anspruch auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung?
A
§ 823 I BGB
- Verletzung eines absoluten Rechtsguts (Leben, Körper, Eigentum, Gesundheit, Besitz)
- Verletzungshandlung - Aktives Tun oder Unterlassen
- Haftungsbegruendende Kausalitaet
- Widerrechtlichkeit - wird bei aktivem Tun indiziert (keine Rechtfertigungsgruende 227-229, 904)
- Verschulden (276) - Vorsatz oder Fahrlässigkeit
Rechtsfolge: Schadensersatz
2
Q
Wann haftest ein Geschaeftsherr für seinen Verrichtungsgehilfen?
A
§ 831 BGB
- Weisungsgebundener Verrichtungsgehilfe
- Unerlaubte Handlung in Ausführung der Tätigkeit
- Verschulden des Geschaeftsherrn (wird vermutet, aber Exculpation möglich)
Rechtsfolge: Schadensersatz durch Geschaeftsherrn