Deliktsrecht Flashcards

1
Q

Wann besteht ein Anspruch auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung?

A

§ 823 I BGB

  1. Verletzung eines absoluten Rechtsguts (Leben, Körper, Eigentum, Gesundheit, Besitz)
  2. Verletzungshandlung - Aktives Tun oder Unterlassen
  3. Haftungsbegruendende Kausalitaet
  4. Widerrechtlichkeit - wird bei aktivem Tun indiziert (keine Rechtfertigungsgruende 227-229, 904)
  5. Verschulden (276) - Vorsatz oder Fahrlässigkeit

Rechtsfolge: Schadensersatz

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2
Q

Wann haftest ein Geschaeftsherr für seinen Verrichtungsgehilfen?

A

§ 831 BGB

  1. Weisungsgebundener Verrichtungsgehilfe
  2. Unerlaubte Handlung in Ausführung der Tätigkeit
  3. Verschulden des Geschaeftsherrn (wird vermutet, aber Exculpation möglich)

Rechtsfolge: Schadensersatz durch Geschaeftsherrn

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