Begriffe Und Definitionen Flashcards
Was ist eine Pflichtverletzung
Eine Abweichung vom geschuldeten Verhalten
Was ist Verzug?
Wenn der Schuldner eine fällige Leistung trotz Mahnung nicht erbringt (286)
Was ist der Unterschied zwischen objektiver und subjektiver Unmöglichkeit?
Objektive Unmöglichkeit:
- Leistung kann von niemandem mehr erbracht werden
Rechtsfolge: Leistungspflichtig erlischt vollständig (275 I)
Subjektive Unmöglichkeit:
- Die Leistung kann nur vom Schuldner nicht erbracht werden, wohl aber von jemand anderem
Rechtsfolge: Leistungspflicht bleibt bestehen, Schuldner kann sich aber unter Umständen durch Schadensersatzpflicht befreien (280 I,III, 283)
Was ist ein Schuldverhaeltnis?
§311
Ein Rechtsverhältnis, aus dem Leistungspflichten resultieren.
Kausalität
Ein Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen Handlung und Schaden
Verzug
§286
Wenn der Schuldner eine fällige Leistung trotz Mahnung nicht erbringt
Exculpation
Die Möglichkeit sich von einer Haftung zu entlasten (z.B. 831 I 2)
Schaden
§ 249 ff. BGB
Jede nachteilige unfreiwillige Veränderung einer bestehenden Rechtsposition, insbesondere eine Vermoegenseinbuße
Äquvalenztheorie
„Conditio sine qua non“
Eine Handlung ist kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann ohne dass der Erfolg entfiele
Adäquanztheorie
Der Schaden muss eine vorhersehbare und typische Folge der Handlung sein
Begrenzung der Haftung: Schutzzweck der Norm
Der Schaden muss in den Schutzbereich der verletzten Norm fallen
Bei 823: Schadensmeidung
Mitverschulden
§ 254 BGB
1. Eigene Verantwortlichkeit des Geschädigten
2. Kausalität seines Verhaltens für den Schaden
Rechtsfolge: Quotenmäßige Haftungsverteilung
Schadensberechnung - Differenzhypothese
Vergleich zwischen
1. Tatsächlicher Vermögenslage nach dem Schaden
2. Hypothetischer Vemoegenslage ohne das schädigende Ereignis
-> Schaden = Differenz zwischen diesen beiden Zuständen
Rechtsfolge:
Grundsätzlich Naturalrestitution (249 I)
Falls nicht möglich oder unzumutbar Geldersatz (249 II)