Kommunalrecht Flashcards
Dimensionen gemeindlicher Selbstverwaltungsgarantie, Art.28 II 1 GG
- Institf Rechtrde, Art.93 I Nr.4b GG.
Was ist eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft nach Rastede?
Kernbereichsthese
Angelegernsthaft beeinträchtigt und dadurch der Mindestbestand kommunaler Aufgaben berührt wird.
Kommunen als Grundrechtsträger?
Art.19 IIItwa Art.93 Nr.4b GG; str. in Bezug auf Art.19 IV GG).
Prüfungsschema: Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie
I. Gewährleistuhtlichem Charakter der Selbstverwaltungsgarantie Verhältnismäßigkeitsprüfung).
Sachentscheidungsvoraussetzungen einer Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens, Art.18a VIII 2 BayGO
I.
utzbedürfnis
Begründetheit einer Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens, Art.18a VIII 2 BayGO
Die Verpflichtungsklage ist begründet, wenn sie sich gegen den richtigen Beklagten richtet, § 78 VwGO, soweit die Ablehnung des VA rechtswidrig ist, der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist und die Sache Spruchreif ist, § 113 V 1 VwGO. Dies ist der Fall, wenn der Kläger einen Anspruch auf den begehrten VA hat.
I. Passivleg Gefährdung der direktdemokratischen Mitwirkungsmöglichkeit mangels gerichtlicher Überprüfbarkeit).
Begründetheit einer Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens, Art.18a VIII 2 BayGO - Beispiele für “sonstige Rechtsmängel”
GrundsayVGH.
Ggf. Verstoß gegen Art.87 I 1 GO.
Art.18a IX GO - greift die Norm auch bei versagter Zulassungsentscheidung, wenn dagegen Klage erhoben wurde?
Sperrwirkung beintritt der Sperrwirkung vereitelt. Bei Abwägung sind die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens zu berücksichtigen.
“Kalte Beanstandung” des Bürgermeisters
Eine kalte Bn, dat eine gerichtliche Klärung herbeiführen.
Was sind “laufende Angelegenheiten” iSd Art.37 I 1 Nr.1 GO?
Geschäfte. Durch sie können keine Zuständigkeitsverlagerungen angeordnet werden. Überprüfung anhand von § 47 VwGO möglich.
Art.37 III GO
Einschlägig, wenn der zur Beschlussfassung zuständigmeisters wie die eigene korrigieren.
Vertretung des ersten Bürgermeisters und Befugnisübertragung
Allgemeinisungsbefugt (dient der Entlastung des Bürgermeisters).
Folge von Zuständigkeitsverstößen (fehlender/unwirksamer/abweichender Gemeinderatsbeschluss)
möglich.
Problem: Rechtsfolge bei Verstößen gegen Art.38 GO
Öffeegelunge
Anspruchsvoraussetzungen des Zulassungsanspruchs aus Art.21 I 1 GO
(beachte Zweistufentheorie: Ob ist immer öffentlich-rechtliche Frage)
- Anspung u sorgen) ist eine Ablehnung möglich.
Anspruchsinhalt des Art.21 I 1 GO
Entwederblehnung, r: Erlöschen des Anspruchs aus Art.21 GO.