Kommissionär Flashcards
1
Q
Definition
A
-§ 383 HGB
- Gewerbsmäßiger An- und Verkauf von Waren oder Wertpapieren für die Rechnung eines anderen (Kommittenten)
2
Q
Merkmale (8)
A
- kein Absatzrisiko (Waren des Kommittenten)
- Nutzung der Marktkenntnisse und -zugänge des Kommissionärs
- Wertpapiergeschäft
- eigener Name für fremde Rechnung
- Rechte aus Vertrag treffen nur Kommissionären
-> Kommissionsvertrag § 384 ff. HGB
-> Abschluss von Kaufverträgen über Sachen des Kommittenten
-> Erlaubnis des Eigentümers über das Eigentum zu verfügen