Kommanditgesellschaft § 161 ff HGB Flashcards

1
Q

Vetretung

A

Kommanditist ist von organschaftlicher Vertretung ausgeschlossen (§ 170 HGB) -> nicht dispositiv
-> Jedoch kann dem Kommanditisten rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht erteilt werden, insbes. auch Prokura -> geschieht dies im Rahmen des Geselschaftsvertrages, so ist der Kommanditist nicht Organ, aber verfassungsmäßig berufener Vertreter gem. § 31 BGB, d.h. die KG muss sich sein Verschulden zurechnen lassen.

-> Prokura des kommanditisten kann aber nicht nach § 52 HGB von den Komplemetären widerrufen werden, da sie stark einer organschaftlichen Vertretungsmacht angenähert ist. Sie muss daher - wie die organschaftliche Vertretungsmacht der Gesellschafter - nach § 127 HGB durch Gestaltungsklage entzogen werden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly