Kollektives Arbeitsrecht Flashcards

1
Q

Kollektives Arbeitsrecht

A

Regelt im Gegensatz zum Individualarbeitsrecht nicht Einzelbeziehungen zwischen AG und AN, sondern Gruppenbeziehungen

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Q

Aus welchen vier Teilgebieten setzt sich das kollektive Arbeitsrecht zusammen?

A

Dem Berufsverbandrecht, dem Kollektivvertragsrecht, dem Arbeitskampfrecht und dem Betriebsverfassungsrecht

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3
Q

Berufsverbandsrecht

A

Das Berufsverbandsrecht regelt die Errichtung und Tätigkeit von Verbänden, die die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder vertreten (Berufsverbände), sowie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in diesen Verbänden. In Österreich ist einerseits zwischen den freiwilligen (zB ÖGB) und andererseits zwischen den gesetzlichen Interessenvertretungen der AG (ZB WKO) und der AN (zB AK) zu unterscheiden.

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