Kapitel 9: Wann wird ein Aktivposten „dem Grunde nach“ in die Bilanz aufgenommen? Flashcards
Nach Handelsrecht liegt ein Vermögensgegenstand vor, wenn (Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit
Konkrete Einzelveräußerbarkeit
Abstrakte Einzelveräußerbarkeit
Einzelvollstreckbarkeit
Selbständige Verwertbarkeit
Ansatzverbote
In die Bilanz dürfen nicht als Aktivposten aufgenommen werden:
• Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens
• Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals und
• Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen.“ (§248IHGB)
-„Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.“ (§248IIS.2HGB)
Ansatzwahlrecht
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (§248 II S. 1 HGB)
- Aktive latente Steuern(§274 IS. 2HGB)
- Disagio (§250 IIIS.1HGB)
IFRS: Grundsätze der Aktivierung
Definitionskriterien
Vermögenswert (CF. 4.4 (a))
• Ressource
• in der Verfügungsmacht des Unternehmens
• Ergebnis aus Ereignissen der Vergangenheit
• Zufluss eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens
Ansatzvoraussetzung (CF. 4.38 und 4.44)
• Ein Vermögenswert wird dann erfasst, wenn der Nutzen wahrscheinlich zufließt und der Betrag verlässlich bewertet werden kann