Kapitel 9: Wann wird ein Aktivposten „dem Grunde nach“ in die Bilanz aufgenommen? Flashcards

1
Q

Nach Handelsrecht liegt ein Vermögensgegenstand vor, wenn (Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit

A

Konkrete Einzelveräußerbarkeit
Abstrakte Einzelveräußerbarkeit
Einzelvollstreckbarkeit
Selbständige Verwertbarkeit

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2
Q

Ansatzverbote

A

In die Bilanz dürfen nicht als Aktivposten aufgenommen werden:
• Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens

• Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals und
• Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen.“ (§248IHGB)

-„Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.“ (§248IIS.2HGB)

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3
Q

Ansatzwahlrecht

A

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (§248 II S. 1 HGB)

  • Aktive latente Steuern(§274 IS. 2HGB)
  • Disagio (§250 IIIS.1HGB)
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4
Q

IFRS: Grundsätze der Aktivierung

Definitionskriterien

A

Vermögenswert (CF. 4.4 (a))
• Ressource
• in der Verfügungsmacht des Unternehmens
• Ergebnis aus Ereignissen der Vergangenheit
• Zufluss eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens

Ansatzvoraussetzung (CF. 4.38 und 4.44)
• Ein Vermögenswert wird dann erfasst, wenn der Nutzen wahrscheinlich zufließt und der Betrag verlässlich bewertet werden kann

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