Kapitel 2: Wer hat mit der Bilanz-und Erfolgsrechnung zu tun? Flashcards
1
Q
Verantwortung für den Jahresabschluss
A
Vorstand / Geschäftsführung
- Aufstellung (§ 242 HGB bzw. § 91 I AktG)
- Unterzeichnung (§ 245 HGB)
Abschlussprüfer
- Prüfung(§ 316 HGB)
- Verpflichtende Überprüfung der Buchführung und des Jahresabschlusses von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften durch externen Prüfer (§ 316 HGB)
2
Q
Offenlegungspflicht
A
- Die Jahresabschlüsse offenlegungspflichtiger Unternehmen müssen im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht werden (§ 325 ff. HGB).
- Die Einsichtnahme ist jedem zu Informationszwecken gestattet
3
Q
Adressaten der Informationen
A
- Anteilseigner
- Gläubiger
- Arbeitnehmer
- Unternehmensleitung /Aufsichtsorgane
- Lieferanten
- Abnehmer
- Fiskus
- Interessierte Öffentlichkeit