Kapitel 3 Flashcards

1
Q

Begründungen von Staat und Recht?

A
  • Frage der philosophischen Begründung des Rechts lässt sich mit den geltungstheorien beantworten
  • Sie umfasst das Nachdenken über die Notwendigkeit des Rechts und dessen Funktionen
  • Menschenbild mitzusammenhang zu Grundlagen bzw. Aufgaben des Staates
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2
Q

Was sagte Platon über Gerechtigkeit als Grundlage?

A
  • Entwarf seine Utopie des idealenstadtstaates
    -Frage nach Gerechtigkeit als Grundlage d. politischen Ordnung ( stellt Ungenügen von einem Herrscher dar)
  • seine moderne Konzeption n Ichs auf Verteilung von rechten und Gütern sondern Zustand der ausgewogenen Harmonie und Kooperation untersch sozialer Kräfte
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3
Q

Wie begründet Platon sein Erneuerungsprogramm d Polis auf Grundlage d Gerechtigkeit

A
  • es soll auf innere Haltung und konkrete Einsicht des Menschen bei Platon kommen
  • Die Ordnung der Polis wird unmittelbar in menschlichen Natur und deren umfassender Verwirklichung verankert
  • Zusammenhang wird durch direkte Analogie zwischen Vorsellung der Struktur der menschlichen Seele und der wohlgeordneten Verteidigung gesellschaftlicher Aufgaben in der Polis
  • Polis ist ein großgeschriebener Mensch
  • Arbeitsteilige Organisation der Polis entspricht dabei unmittelbar Platins Konzept vom Aufbau der Seele
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4
Q

Welche sind die drei verschiedenen seelischen Kräfte (,,Seelenteile´´)

A
  • die Vernunft, der die Leitungsfunktion und Weisheit zukommen
  • den Willen, das muthafte Streben und die Tapferkeit
  • Und Besonnenheit —> Sinnlichkeit
    —> Gerechtigkeit beruht auf ausgewogenem Verhältnis Grundtugenden
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5
Q

Was ist die Gesundheit im einzelnen Organismus u Gerechigkeit ?

A
  • Zustände, die um seiner selbst Willen erstrebt werden
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6
Q

Welche drei Modelle entsprechen dem Polis zur Unterscheidung von 3 Ständen?

A
  • Philosophenherrscher: Aufgabe der Herrschaft
  • Wächter: Abwehr äußerer Gefahren
  • Nährständen: Sicherung materieller Grundbedürfnisse
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7
Q

Seele? Tugend? Polis?

A
  • Seele: Vernunft, muthafter Seelenteil, Sinnlichkeit,
    ausgewogenes Verhältnis= Gesundheit
    ⬇️
  • Tugend: Weisheit, Tapferkeit, Besonnenheit
    Gerechtigkeit
    ⬇️
  • Polis: Philosophenbeherrscher, Wächter, Nährstände
    ⬆️
    Harmonische Kooperation
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8
Q

Aus was besteht die Gerechtigkeit der Polis?

A
  • besteht aus einem System arbeitsteiliger Kooperation, in dem jeder ,,Seinigé´´, gem seinen spezifischen beträgt
  • keine Verfolgung eigennütziger Ziele
  • „Wächter“-Stand als eigentlich politischer Stand = exemplarische Bedeutung
  • dient allgemeinen Interesse der Polis
  • Bildung zentrale Funktion
  • Privateigentum + familiäre Strukturen sind ausgeschlossen
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9
Q

Von was geht Platon aus?

A
  • von einer hierarchisch gegliederte Gesellschaft funktional ungleicher gesellschaftlicher Rollen beruhend auf individuell unterschiedlicher Anlagen u. Fähigkeiten d. Menschen
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10
Q

Was ist die Funktion in der Polis?

A
  • Polis ist wesentlich auch Bildungsgemeinschaft, Ausbildung und Entwicklung spezifischen Fähigkeiten, ermöglichen Aufstieg von einem Stand zum anderen
  • in Funktion kommt auf individuelle Fähigkeiten und konkrete Ausbildung an
  • auch Frauen haben Zugang zum Wächteramt / Aufstieg zur Leistungsfunktion Ph.
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11
Q

Was ist das philosophisch u politisches Modell Platons?

A
  • nachhaltiger Einfluss auf Philosophie und Spätantike und Mittelalter
  • wurde im Frührepublikanismus der Renessaince. Verstärkt aufgegriffen
  • zahlreiche Denker wie Kant inspiriert
  • bildet entscheidenden Ausgangspunkt für die Lehre des Aristoteles
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12
Q

Welche Sicht gibt es auf Platon?

A
  • Radikalisierung der Ethik
  • in Destruktion traditioneller Genderrollen = erster Anknüpfpunkt f. modernen Freiheitsethos - Kritik:
    →Vorstellung d. „Frauen- u. Kindergemeinschaft“ (f. Wächterstand) →hierarchisch-ständischer Aufbau d. Polis
    →Beschränkung politischer Leitungsaufgaben
    →Vorwurf des Totalitarismus
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13
Q

Aristoteles: Die Natur des Menschen

A
  • Polis kein homogener Tugendstaat, sondern differenzierte Vielheit
  • Mensch ist ein politisches Wesen (Zoon politikon), Leitungsfunktion in Polis geeignet
  • Mensch kann Wesen als Mensch nur im Zusammenleben mit anderen gleichen Bürgern in der
    politischen Gemeinschaft der Polis verwirklichen
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14
Q

Was ist nun Natur des Menschen laut Aristoteles?

A
  • was ihn von anderen Lebewesen unterscheidet und ausmacht ist die Vernunft (Logos)
  • Mit Vernunft ist gemeint, die praktisch politische Vernunft
  • P.P. Vernunft richtete sich auf sittlich richtiges Handeln und Partizipation in Polisöffentlichkeit
  • spezieller Telos (Zweck, Ziel) bei allen Lebewesen als Resultat eines natürlichen,
    zielgerichteten Entwicklungsprozesses
  • Mensch muss dies durch sein eigenes Handeln erreichen
    Entscheidend ist es eine dauerhafte Haltung praktisch-politischer Tugendhaftigkeit als „zweite Natur“ auszubilden
    →durch praktische Erfahrung einüben
    →Mensch auf Kommunikation mit anderen Bürgern der Polis angewiesen
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15
Q

Was benötigt der Mensch?

A
  • Ethos u.
  • Gewohnheiten u. Gesetze der Polis um gutes, geglücktes Leben „Eudaimonia“ zu führen
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16
Q

Was dient die Polis?

A
  • Erfüllung menschlicher Grundbedürfnisse
  • Schutz der Bürger
  • umfassende Verwirklichung ihres Menschseins „guten Leben“
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17
Q

Was ist die Sonderstellung des Menschen?

A

→aufgrund Verwiesenheit zur Polis
→Mensch der Polis nicht bedürfe = Tier o. Gott

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18
Q

Was besagt laut Aristoteles sein Modell bürgerlicher Gleichheit in der Polis?

A

richtet sich gegen ständische Aufgabenteilung
Vollberechtigte Mitglieder der Polis sind: →erwachsene männliche Bürger
Frauen u. Kinder sind auf Sphäre des Hauses (oikos) beschränkt

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19
Q

Verfassung der Polis laut Aristoteles

A
  • Verwirklichung gelungen geglücktes Leben durch Verfassung der Polis
  • Schema von Regierungsformen: -> quantitativ: nach Zahl der Herrschenden differenziert -> qualitativ: geglückte Herrschaftsform (zum Nutzen der Regierten) wird von entsprechenden Fehlform abgehoben
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20
Q

Welche Einteilungen gibt es?

A

-Monarchie -> Despotie
- Aristrokatie -> Oligarchie
- Republik Politie -> Demokratie

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21
Q

besondere Bedeutung→„gemischte“ Verfassung, Republik

A

= Mischung aus Demokratie + Oligarchie
→ einseitigen Ziele „Freiheit + Reichtum“ ergänzend in politischer Tugend d. Bürger →Verbindung v. institutionellen + sozialen Anforderungen:
- institutionell-organisatorische Elemente ausgewogen verbinden
- stützt sich auf breite sozialen Mittelstand ökon. unabhäng. Bürger „soz. Mischung“

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22
Q

Grund f. besondere Bedeutung

A

→Überzeugung ökonomischer Unabhängigkeit, von Sorge um die bloße Daseinssicherungs- freigabe getragen

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23
Q
  • Verwirklichung der Herrschaft über Gleiche u. Freie
A

→alle sind dazu fähig „gut zu regieren“ wie „gut regiert zu werden“

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24
Q

Recht dient:

A

notwendige u. ursprüngliche Weise der Selbstverwirklichung des Menschen

25
zentrale Merkmale:
- aktive, gleiche Bürgerpartizipation - soziale Ausgewogenheit - tragenden politischen Ethos→auch bestimmend f. politische Philosophie der Gegenwart
26
1. Der teleologische Naturbegriff
„Natur“ bezeichnet Ordnungsbegriff d. bezogen auf ' eigentliches Wesen d. Lebewesen / Dinge ist →definiert durch spezifisches „Telos“ (vernünftigen Zweck, Ziel, Ergebnis) →Zweck beruht auf idealer Form / vollendeter Gestalt des „Seienden“
27
„Naturgesetz“ (lex naturalis)
→Naturbegriffsausweitung auf umfassende Ordnung des Kosmos →„Natur“ = universalen, hierarchisch gestuften Ordnungszusammenhang Mensch aufgrund seiner Vernunft→Sonderstellung →in „politischer Natur“ ausgedrückt →Mensch lt. Aquin „gewissermaßen“ auf „alles“ ausgerichtet →Mensch kann aufgrund d. Vernunft grundlegende Prinzipien menschlichen Zusammenlebens erkennen
28
„Naturrecht“
→knüpft an „lex naturalis“ an positives Recht gewinnt Geltung durch Konkretisierung d. „lex naturalis“
29
2. Der Naturbegriff der neuzeitlichen Naturwissenschaften
Aufstieg der NatWi. entziehen teleologischer Naturordnung Grundlage →unmittelbare gesellschaftlich-politische Bedeutung d. Naturbegriffs wird beendet →NatWi bestimmt herrschende Auffassung v. „Natur“ →Natur = mathematisch beschreibbarere Kausalzusammenhang bewegter Materie →aus Natur kann kein rechtliches Sollen mehr abgeleitet werden
30
Mensch
freies vernünftiges Individuum; als Trieb- u. Bedürfniswesen „Natur des Menschen“ bezogen auf einzelne Individuum
31
„Naturzustand“:
- Methode „Natur des Menschen“ freizulegen = gedachter Zustand = Ausgangszustand ursprünglicher Gleichheit u. Freiheit, überwindbar nur durch vertragliche Selbstbindung gleicher Individuen - entworfen v. Th. Hobbes - Staat u. Recht werden experimentell „weggedacht“ - ursprüngliche Natur des Menschen wird ermittelt - zeigt Menschen als: - ursprünglich freies, rationales Trieb- u. Bedürfniswesen, - das nicht mehr v. Natur aus auf d. politische Gemeinschaft ausgerichtet, - sondern fortwährenden Konflikten ausgesetzt ist - teils werden fundamentale Rechte / normative Prinzipe abgeleitet
32
Der Gesellschaftsvertrag
„hypothetischer Gesellschaftsvertrag“: - Modell, d. d. Legitimation v. Recht u. Staat begründet - zentrale Aufgabe: - Herstellung eines Friedens- u. Rechtszustandes - Errichtung einer souveränen Staatsgewalt - Bekräftigung des Gedankens, d. ursprünglichen gleichen Freiheit aller Menschen - überwindbar durch Selbstorganisation = wechselseitige Einschränkung d. Willkür - Ableitung fundamentaler Gerechtigkeitsprinzipien - dient: - Herrschaftslegitimation - hypothetisches Beurteilungsprinzip, ob konkrete RO / Gesetze als Vereinbarung gleicher u. freier Individuen gedacht ist
33
„Naturrecht“:
- bezieht sich auf Positionen, d. auf unverfügbare Grundlage des Rechts Bezug nehmen →kritische Prinzipien - Vorstellung eines universalen teleologischen „Naturgesetzes“ als allgemeiner „Nomos“ →in „lex-naturalis-Lehre“ v. Aquin aufgegriffen
34
„rationalistisches Naturrecht“:
- besondere Bedeutung f. Entwicklung d. modernen Rechtsstaates - statt universaler Naturordnung geht es um: →menschliche Vernunftnatur u. liefert: →entscheidende Grundlagen f. Souveränitätsbegriff → Menschenrechte → Demokratie
35
unverfügbare Grundlage des Rechts in Gegenwart:
- Prinzip d. Menschenwürde o. - fundamentalen Menschenrechten - prozedurale Modelle d. Legitimation
36
A. Thomas Hobbes – v. „bellum omnium contra omnes“ zur Souveränität
Wende v. politischen Verständnis d. Vormoderne hin zur Legitimation d. modernen Staates zentrales Fundament moderner Staatlichkeit = Begriff d. Souveränität Begründung v. Staat u. Recht mittels: →Denkfigur v. Naturzustand u. Gesellschaftsvertrag nicht v. politischer Natur d. Menschen, sondern v. Konfliktnatur ist auszugehen
37
Thomas Hobbes 1. Der Naturzustand
= gedachter Zustand - weder Recht, Staat o. soziale Hierarchie vorhanden - rechtlich regelloser Zustand mit unbeschränkter Willkürfreiheit (= Freiheit lt. Hobbes) - Willkürfreiheit: - Fehlen v. „Widerstand“ iF. eines - „äußeren Bewegungshindernisses“
38
ThomasHobbes - Natur d. Menschen zeigt sich dabei
- nicht in Vernunft, sondern - Streben nach Selbsterhaltung u. - Verlangen nach Glück - rechtlich regelloser Zustand →jeder hat ein Recht auf alles - Güterbeschränkung führt zu Recht auf nichts →Krieg aller gegen alle „bellum omnium contra omnes“ mit ständiger tödlicher Bedrohung →entwickelt eine unaufhaltsame Eigendynamik →Entkommen nur bei Strategie offensiven Misstrauens →jeder will möglichen Angriff durch präventive Machtvermehrung zuvorkommen →gegenseitiges Aufschaukeln = Kreislauf wachsender Destruktivität →alle Menschen sind ursprünglich gleich in ihrer Bedrohtheit
39
Thomas Hobbes 2. Gesellschaftsvertrag u. Leviathan
Ausweg aus dem Natur- / Kriegszustand: - durch Gesellschaftsvertrag →Begründung v. Staat u. Recht zur Sicherung v. Frieden u. Selbsterhaltung →Vertrag zu Gunsten Dritter →zwischen einzelnen Bürgern abgeschlossen →einseitig v. Herrscher autorisiert 1. wechselseitige Einschränkung d. Willkür →Kalkül eines rationalen Egoisten (Interesse in möglichst gr. Freiheitsraum) 2. Errichtung einer starken Staatsgewalt →Herrschaftsgewalt wie „Leviathan“ →umfassende Machtfülle (keine Gewaltenteilung) → Herrscher: - monopolisiert Macht im Staat (Herrschersouveränität) - steht über d. Gesetz („principes legibus solutus“) - „Gott u. seinem Gewissen“ verpflichtet Hobbes als Vordenker modernen politischen Totalitarismus - Errichtung starker Staatsgewalt = essentiell f. Hauptzweck d. Staates (Friedenssicherung) - Machtentfaltung ist untrennbar mit Sorge f. Volkswohl (salus publica) verbunden →kommt in grundlegenden politischen Pflichten d. Herrschers zum Ausdruck: 1. Bürger vor äußeren Feinden beschützt, 2. innerer Friede gewahrt, 3. Bürger müssen sich bereichern dürfen u. 4. Bürger müssen sich unschädlichen Freiheit erfreuen
40
B. John Lock – Volkssouveränität und „Gesetz der Natur“
nicht allein Friedenssicherung u. Stabilität staatlicher Souveränität im Vordergrund Locke: - Vorreiter liberaler bürgerlicher Rechtsstaatlichkeit - Wegbereiter d. Menschenrechte - Befürworter eines allgemeinen Widerstands - Impulsgeber f. „Glorious Revolution“ - früher Vertreter d. Gewaltenteilungslehre „First Treatise of Government“ = Kampfschrift gegen Theorie eines patriarchal konzipierten absolutistischen Gottesgnadentum
41
John Locke, 1. Der Naturzustand
= Zustand: - ursprüngl. Freiheit, Gleichheit, Friedens, Wohlwollens, gegenseitiger Hilfe u. Erhaltung →kein Mensch ist anderem unterworfen (kein Kriegszustand!) - kein regelloser Zustand→„Gesetz d. Natur“ gilt →Zustand massiver Rechtsunsicherheit - „Gesetz d. Natur“ →f. jeden kraft seiner Vernunft erkennbar →jeder hat gleichermaßen Recht auf Eigentum, Freiheit, Leben u. körperl. Unversehrtheit - zentrale Rolle f. Begründung naturrechtlicher Gleichheit→Begriff des Eigentums: →Menschen sind ausschließliche Gottes „Eigentum“ →jede rechtliche uneingeschränkte Herrschaftsgewalt über sie = ausgeschlossen →Kern- u. Überbegriff f. Freiheitsrechte →Eigentum an d. eigenen Person „every man has a poperty in his own person“ - „Selbst-Besitz“ macht Menschen zum Eigentümer seines Körpers / Lebens / Freiheit - Sacheigentum bereits originär im Naturzustand durch: Investition v. Arbeit in „Material“ erwerbbar - Geldeinführung: →Ausbreitung ökonomischer Ungleichheiten →Steigerung d. Konflikte
42
Warum Naturzustand verlassen? John Locke
keine Sicherung d. Durchsetzung natürlicher Freiheitsrecht →Fehlen von: - allgemeinen Gesetzen - allgemeine anerkannten gesetzgebenden Instanz - unparteiischen Richtern - „gebührenden“ Vollstreckung d. Richterurteile
43
Kompetenz d. Gesetzesvollziehung? John L
jeder Mensch ist selbst Richter u. Vollstrecker d. Naturgesetzes - ungleiche Rechtsdurchsetzung aufgrund: - „Leidenschaften“ - Bosheit ( ineigenerache ) - Rachsucht ( in eigener Sache) - Gleichgültigk eit ( in anderen Sachen ) - Nachlässigkeit ( in anderen Sachen )
44
2. Gesellschaftsvertrag John L
= „original compact“ - Bürger schließen sich in Art „demokratischer Urversammlung“ zu „politischen Körper“ →Inhaber d. Souveränität →keine Übertragung auf Herrscher (Volkssouveränität) →Errichtung zweier Gewalten: 1. Legislative 2. v. Legislative abhängige Exekutive - Ausübung d. Gewalten: →oberste Organe d. Civil Government →auf Grundlage eines Treuhandverhältnisses - dient: - nicht zur Legitimation, sondern - zur Limitierung d. Staatsgewalt - absolutistische Staatsform ausgeschlossen, da „Gesetz d. Natur“ (insb. Verbot „Selbstversklavung“) - Regierung: →in ihrer Macht begrenzt →auf den Schutz d. Freiheitsrechte verpflichtet - Staatszweck: →Gewährleistung d. „sicheren Genusses des Eigentums“ im „friedlichen Miteinander“ - jeder Bürger = aktives Widerstandsrecht →wenn Civil Government natürliche Freiheitsrechte verletzt Kritik am Gesellschaftsvertrag v. Locke: - schon im Naturzustand v. „entwickelter Eigentumsgesellschaft“ ausgehen - Menschenbild geprägt durch Modell d. Besitzbürgers - Staatsaufgabe im Sinne d. politischen Lib eralismus beschränkt - Wohlfahrtsstaatliche Überlegungen / Kritik sozialer Gerechtigkeit spielen keine Rolle
45
C. Jean-Jacques Rousseau – Der Gemeinwille
staatliche Herrschaft durch die Vernunft d. Menschen selbst zu errichten Anliegen d. Gegenaufklärung wird verfolgt
46
1. Die Konzeption des Naturzustands Jean Jacques Rousseau
Unterschied iV zu Hobbes u. Locke’s Naturzustand: →Rousseaus ist geschichtsphilosophisch u. naturrechtlich - umfassende Konfliktsituation konkurrierender Individuen →nicht ursprüngliche Natur des Menschen, →sondern ideologische Festschreibung einer Konkurrenz- u. Klassengesellschaft →Resultat eines Verfalls- u. Entfremdungsprozesses - davon abgeleiteten „natürlichen“ Rechte liberaler Staatstheorien zur Bewahrung u. Festigung d. antagonistischen u. atomistischen Gesellschaftsstruktur
47
a. Der „homme sauvage“
- lebt isoliert in friedlicher Selbstgenügsamkeit - ungebrochene Harmonie mit der Natur - Verfolgung der Impulse d. Selbstliebe→gerichtet auf Selbsterhaltung - Verfolgung d. Widerwillens anderen leiden zu sehen (pitié)→dient Arterhaltung - bedarf keiner RO - äußerer, zufälliger Umstände (v.a. Naturkatastrophen)→Mensch tritt aus ursp. Harmonie heraus - Entstehen v. Arbeit = Ausgangspunkt d. Geschichtlichkeit d. Menschen: →„perfectibilité“ sorgt f. Bedürfnisbefriedigung u. Interessensverwirklichung
48
b. Entfremdungsprozesse: Der „bourgeois“
- Antrieb d. Selbstliebe (amour de soi) u. Mitleid (pitié) = unwirksam - Antrieb gegründet in feindselige Abhängigkeit - Zur Befriedigung d. Bedürfnisse angewiesen auf Hilfe u. Anerkennung anderer - Interessen sind egozentrisch auf sich selbst bezogen
49
- Entfremdung u. Zerrissenheit d. „bourgeois“ findet Ausdruck in:
- Arbeitsteilung - Besitz → Konkurrenzstreben →materielle Ungleichheit →ungerechtfertigte Herrschaft - Eigentum als Motor d. Entfremdungsprozesses - mit Gesellschaftsvertrag Willkür aller einschränken um formale Rechtsgleichheit herzustellen dient →nur Friedenssicherung →Festigung d. Zustands materieller Ungleichheit u. sich bekämpfender Privatinteressen
50
2. Der Gesellschaftsvertrag
- Freiheit u. Glück jedes einzelnen Bürgers muss gewährleistet sein - aus „amour de soi“ wird „amour propre“ (Eigenliebe) - natürliche Freiheit d. Menschen wird aufgegeben →vollständig in durch Gesellschaftsvertrag begründeten politischen Freiheit aufgehoben - Übergang „Naturzustand“ zu „bürgerlichen Zustand“: → erfordert künstlich errichtete „zweite Natur des Menschen“ →Grundlage: Vernunft u. Vaterlandsliebe - Ausgangspunkt d. Rechts: →„aliénation totale“ (völlige Entäußerung jedes Mitglieds) →nicht Preisgabe d. Freiheit →dient Freiheitsermöglichung →Unveräußerlichkeit d. Freiheit - Grundlage u. Maßstab rechtsstaatlicher Ordnung: →Zusammenschluss zu vernünftigen Gemeinwillen „volonté générale“
51
Anforderungen an volonté générale:
1. direkte Demokratie u. Volkssouveränität: →jeder Bürger muss an Gesetzgebung beteiligt sein, keine Repräsentation 2. Gesetze: →allgemein u. alle in gleicher Weise betreffend →schließt formale Rechtsgleichheit u. annähernd gleiche materielle Ausgangsbed. 3. Bildung des Gemeinwillens: →erfordert mehr als einen bloß tatsächlichen u. nur formale allgem. Konsens aller →kann Kompromiss, gegenläufiger Sonderinteressen zum Einzelvorteil sein = „volonté de tous“ →Gesetzgebungsziele (Verwirklichung d. „volonté général“): - allgem. Prinzipien d. Glück u. Freiheit der ges. Gemeinschaft u. - jedes Einzelnen als deren Mitglied →Bedeutung Prinzip d. „Verallgemeinerung“ f. Gesetzgebung
52
Gesetzgebung D. Immanuel Kant – Der Rechtsstaat zur Sicherung gleicher Freiheit
- sittlichen Ziele menschlichen Handelns unterliegen der verantwortlichen Bestimmung d. Einzelnen - Freiheit = Autonomie (Selbstgesetzgebung) →jedem Menschen zukommende Freiheit →d. Regeln seines Handelns unabhängig v. Befehlen anderer selbstverantwortlich zu setzen - Begriff d. Autonomie: - positives Element: →freiheitliches Handeln beruht auf verantwortlicher Selbstbestimmung - negatives Element: →Ausschluss moralischer Fremdbestimmung (u.a. relig. Gebote) - Freiheit kommt jedem Menschen a priori (in unbedingter u. gleicher Weise) zu →unabhängig v. individuellen Eigenschaften, Fähigkeiten o. Leistungen →§16 ABGB - menschliche Fähigkeit zur vernünftigen Selbstbestimmung = Grundlage Menschenwürde
53
2. Freiheit und Rechtkant
Begründung d. Notwendigkeit des Rechts: →Freiheitsgebrauch des einen kann zur Handlungsfreiraumeinschränkung d. anderen führen → Freiheitsverletzung → begründet: - Notwendigkeit u. Aufgabe des Rechts - souveränen Staatsgewalt u. Rechtsgesetzen - keine Freiheitseinschränkung durch: - Bevormundung durch Staat - Übergriffe anderer - Ziel des Rechts: →Freiheitshandeln aller nach allgem. Regeln äußerlich miteinander zu vereinbaren - Aufgabe des Rechts: →menschlicher Freiheit einen äußeren Entfaltungsfreiraum zu sichern →wechselseitiger Anerkennung aller als gleich u. frei →nicht zu moralischem Handeln direkt anzuleiten / über Bürgergesinnung zu urteilen - zentrales Rechtsprinzip d. Freiheit in engen Zusammenhang mit Gleichheit →keine konkurrierenden Prinzipien →stehen in notwendigen inneren Zusammenhang - rechtsstaatliche Republik lt. Kant: →geprägt durch Freiheit u. Gleichheit
54
3. Kants Rechtsstaatlichkeit
- Sicherung v. Freiheit u. Recht→Errichtung einer souveränen Staatsgewalt „Gesellschaftsvertrag“ - „provisorisches“ Eigentumsrecht im gedachten „Naturzustand“ →mangels rechtsstaatlicher Rahmenbedingungen nicht durchsetzbar - Konfliktneigung d. Menschen löst allgem. Unsicherheit (latenten Kriegszustand) - Begründung d. Gesellschaftsvertrags: →Rechtspflicht Zustand d. Gesetzlosigkeit zu verlassen = „exeundum e statu naturali“ - primäre Aufgabe d. Staates: →Durchsetzung d. Rechts (allgem. Gesetze zur Sicherung v. Freiheit u. Gleichheit) - Verbindung von: - Konzept d. Souveränität mit Idee d. Rechtsstaatlichkeit
55
- Staat lt. Kant:
= Vereinigung einer Menge v. Menschen unter Rechtsgesetzen →einzig bleibende Staatsverfassung = jene wo Gesetz selbstbeherrschend
56
a. Die Herrschaft der Gesetze
- Grundlagen d. rechtsstaatlichen Republik: - Gleichheit aller v. d. Gesetz - Bindung staatlicher Organe an Gesetze - Souveränität d. Gesetz wird angenommen (keine Verbindung zur Volkssouveränität) →Legitimierung gesellschaftsvertraglich begründet →Ausübung v. Monarchen vorbehalten - Monarch = Garant einer über den Parteienstreitigkeiten stehenden Objektivität
57
b. Der „vereinigte Wille des Volkes“
- demokratische Tendenzen in Gesetzgebungslehre →hypothetischer Prüfmaßstab f. d. Rechtmäßigkeit d. Gesetze →Ausdruck in „vereinigten Willens des Volkes“ (praktische Vernunftidee) - Gesetzgeberverpflichtung: →Gesetze so zu geben, als ob sie aus dem vereinigten Willen eines ganzen Volks haben ent- springen können →kann nichts beschließen, was gesamte Volk nicht über sich beschließen kann →vereinigter Wille des Volks = Probierstein d. Rechtsmäßigkeit - Ebene d. politischen Gesetzgebung: →Ausdruck rechtsethischen Prinzips d. Verallgemeinerung →in kategorischen Imperativ wesentlich
58
c. Gewaltenteilung
= zentrales Merkmal d. republikanischen Verfassung - Konzept funktionaler Gewaltenteilung →f. öffentliche Sicherung d. Freiheit - Rechtsdurchsetzung verlang → Absonderung d. ausführenden Gewalt (Regierung) v. Gesetzgebung - Ablehnung eines differenzierten Systems v. „checks and balances“
59
4. Der Zwang als doppelte Negation
- Zwangsanwendung zur Durchsetzung allgem. Gesetze u. Sicherung d. Freiheit wesentlich - Legitimation von Rechtszwang: →Zwang = „doppelte Negation“ →gebraucht einer seine Freiheit so, dass sie zur Freiheitsbeschränkung eines anderen wird, hebt Zwang d. sich gegen Freiheitsverletzung richtet, diese „erste“ Negation auf = Verhinderung eines Hindernisses d. Freiheit („Negation d. Negation“) →stellt Freiheit nach allgem. Gesetzen wieder her - Ausübung staatlichen Zwangs nur in rechtsstaatlicher Republik legitim - Rechtfertigung d. Strafe a Konzept anknüpfend