Kapitel 1 Flashcards

1
Q

Von was unterscheidet sich Recht?

A
  • Von faktischen Phänomenen, wie Naturerscheinungen durch sein normativen Charakter
  • Stellt kein Sein sondern Sollen da, heißt, es richtet Anspruch auf menschliches Verhalten
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2
Q

Für was dient das Recht?

A
  • Ordnung des menschlichen Zusammenlebens
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3
Q

Was ist zentrales Thema der politischen Philosophie?

A
  • Zusammenhang zwischen Funktion des Rechts und Aufgaben der politischen Gemeinschaft
  • Recht steht im Zusammenhang mit der Frage nach Begründung des Staates
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4
Q

Mit was werden unsere Rechtsnormen von anderen normativen unterschieden?

A
  • Sanktionen
  • in Form organisierten Rechtszwangs
  • welchen Stellenwert dieses Merkmal annimmt hängt von kontroversen methodischen Standpunkten & Kulturellen Auffassungsunterschieden
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5
Q

Bei Welcher Frage gibt es große Differenzen?

A
  • ob Redcht seinem Begriff nach Gerechtigkeit orientiert ist
  • Ist es an fundamentale Grundsätze gebunden oder darf diesen widersprechen?
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6
Q

Was sind die wichtigsten Rechtsquellen?

A
  • Gewohnheitsrecht
  • Gesetzesrecht
  • Richterrecht (Case Law)
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7
Q

Was ist Gewohnheitsrecht?

A
  • älteste Form der Rechtsbildung
  • Beginn der Neuzeit zentrale Bedeutung
  • Lange dauernde Einübung und tradierten Überzeugungen innerhalb einer Rechtsgemeinschaft
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8
Q

Voraussetzung für Gewohnheitrecht?

A
  • tatsächliche langjährige Übung innerhalb Rechtsgemeinschaft
  • damit verbundene Überzeugung, eine Forderung des Rechts (opinion Iuris viel necessitatis) zu entsprechen
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9
Q

Wie sieht Gewohnheitsrecht im modernen Gesetzesstaat aus?

A
  • Gewohnheitsrecht ist eig gut für gesellschaften die eine wenig gezielte rechtliche Regulierungsbedarf und einheitlich moralisch rechtliche Überzeugungen hat
  • Im modernen G. Kommt sie eher eine untergeordneter Stellenwert hinzu außer: bei COMMON LAW
  • Common Law beruht auf gewohnheitsrechtlichen Grundlagen
  • Gewohnheitsrecht wichtige Funktion im Völkerrecht
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10
Q

Was ist für die Entstehung von Völkergewohnheitsrecht notwendig?

A
  • objektiver & subjektiver Faktor
  • erfordert ausgedehnte, dauernde und einheitliche Praxis der betroffenen Staaten oder Völkerrechtssubjekte
  • In dieser Praxis muss Überzeugung zum Ausdruck kommen für die Rechtsbefolgung
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11
Q

Was ist mit der Kodifikation zum Völkergewohnheitsrecht?

A
  • seit dem 19. Jh. Trend geworden durch multilaterale völkerrechtliche Verträge
  • trägt zur präzisen Formulierung und Systematisierung völkerrechtlicher Normen und bringt Rechtssicherheit
  • 1947 International Law Commission = Kodifikation als Aufgabe zur fortschreitenden Entwicklung des Völkerrechts
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12
Q

Welche Rolle spielt Gewohnheitsrecht bei traditionell geprägten Gesellschaften?

A
  • nicht immer Gewohnheitsrecht im engeren Sinn
  • Oft Naheverhältnis mythisches Weltbild und Übergvang zwischen rechtlichen und mythischen Vorstellungen sowie Formen ritueller Konfliktbewältigung
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13
Q

Wann wurde Gesetzesrecht zentrale Rechtsquelle?

A
  • Seit der politischen und sozialen Umbrüchen am Beginn der Neuzeit
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14
Q

Was ist der Begriff Souveränität wirklich?

A
  • umfassendes staatliches Machtmonopol
  • Grundlage des modernen Staatsverständnisses
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15
Q

Was sagte Jean Bodin zur Souveränität ?

A
  • war Schöpfer dieses Begriffs Souveränität
  • ,, Machtvollkommenheit, Gesetze für alle, … zu erlassen´´, ,,ohne dass irgendjemand diesen zustimmen müssté´
  • Durch Machtmonopol unterscheidet sich moderner Staat zwischen alten Herrschaftsverbänden, wie gr. Polis
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16
Q

Was sagte E.-W. Böckenforde zur Entwicklung des Souveränitätsbegriffs?

A
  • Entwicklung Resultat von stufenweisen Säkularisationsprozessen, bereits 11./12. Jh. Einsetzt
  • Höhepunkt bei Religionskriegen ( Reformation und Gegenreformation
17
Q

Säkularisierung und Ausbildung d modernen Staates mit Glaubensspaltung Zusammenhang?

A
  • Bis Ende des Mittelalters war Recht in Konzept religiöser Wahrheit begründet
  • als Ausdruck göttlichen Willens
  • ab Reformation verschiedene konkurrierende Heilswahrheiten
  • Reformation führt zur Auflösung religiös politischen Einheitswelten
  • Friedenssicherung zentrale Aufgabe des modernen Staates was Trennung von Religion und Politik fordert
  • Machtvollkommenheit des Fürsten als neuer Bezugspunkt f. Rechtslegitimation
18
Q

Aufgrund V on Souveränität:

A
  • wird Recht als Produkt autoritativer Entscheidung des Souveräne
  • als Mittel bewusster und zweckgerichteter Sozialgestaltung (Böckenförde)
19
Q

Was hat Gesetzesrecht in Neuzeit für eine Bedeutung?

A
  • wird als Produkt politischer Entscheidungen als Instrument staatlicher Politik eingesetzt
  • Gesetz war dem Souverän gemäß seinem politischen Willen verfügbar und wieder abänderbar
  • geeignetes rechtliches Instrument zur Erfüllung Staatsaufgaben: Friedenssicherung & öffentliches Wohl
20
Q

Was sagt Thomas Hobbes zum Bruch des Gesetzes?

A
  • ist Verletzung der staatlichen Souveränität ( vom Fürsten)
  • Gesetz von Philosophen als Ausdruck des Volkswillens
  • verbindet sich mit Gedanken der Volkssouveränität
21
Q

Was wird das Gesetz nach Aufstieg des Bürgertums?

A
  • Instrument der Rechtsgleichheit
  • rechtliche Beschränkung & Kontrolle staatlicher Gewalt
22
Q

Wofür dient das allgemeine Gesetz?

A
  • Abbau ständischer Ungleichheiten
  • Schranke f. Absolutistischer Willkür & Bevormundung
  • diese 2 wurden zum Ausgangspunkt für Recht und Verfassungsstaat
  • Ab Ende 18. Jh. Entstehen Kodifikationen die Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit verwirklichen
23
Q

Was führten veränderte Staatsaufgaben im modernen Sozialstaat?

A
  • Gesetz als Steuerfunktion und staatliche Schutzpflicht
  • mit denen regulierend in die soziale Wirklichkeit eingegriffen
  • materielle Gleichheit Chancengleichheit garantiert
24
Q

Charakteristisch für Aktuelle Entwicklungen sind?

A
  • Zunahme gesetzgeberischer staatlicher aufgaben führen zu wachsenden Verrechtlichungen
25
Was führt durch die Ausweitung von Staatsaufgaben und Schwerpunkten der Gesetzgebung?
- Trend zur Prävention als gesetzgeberische Strategie, was zur Krisenabwehr dient (arbeitsmarktpolitische, Gesundheitsvorsorge..) - Tendenz zur Einschränkung von Freiheit und wesentlichen rechtsstaatlichen Garantien durch präventive Vorverlagerung staatlicher Maßnahmen als Gefahrenabwehr
26
Welche Struktur bei Rechtsnormen?
- Tatbestand + Rechtsfolge = Regeln
27
Unterscheidung Regeln - Prinzipien?
- Regeln: Alles oder Nichts Prinzip, Wenn-Dann Schema - Prinzipien: differenzierte Anforderungen an Interpretation und Anwendung, Dimension des Gewichts heißt relative Wichtigkeit, im konkreten Fall mit konkurrierenden Rechtsprinzipien abgewogen - Alexy: Prinzipien sind Optimierungvsgebote, auf bestehende faktische & rechtlichen Rahmenbedingungen bestmöglich umgesetzt - Umsetzung von Prinzipien mehr Spielraum für jur Argumentation als bei Anwendung von Regveln - Alexy: Rechtsprinzipien Grund und Menschenrechte
28
Funktion von Rechtsprinzipien
-1. Integrierende Funktion: dienen zur Lösung von Fällen für die es keine ausdrückliche Regel gibt -2. interpretierende Funktion: Interpretationsbedeutung bei Regeln Regeln sollen Prinzipien gem. ausgelegt u. angewendet werden -3. programmatische Funktion: fundamentalen Verfassungsprinzipien verpflichten Gesetzgeber zu jeweiliger Herausford- erung bestmöglichen Umsetzung im Sinne des Optimierungsgebots
29
Was ist das Case Law?
- richterliche Entscheidungen die zentrale Quelle für künftige Fälle - haben richterliche Entscheidungen die über Einzelfall hinausgehend Bedeutung in allen Fällen mit gleich gelagerten relevanten Gesichtspunkten
30
Grundsatz des Star Decisis?
- bei den Entscheidungen stehen bleiben - bestimmte richterliche Entscheidungen im angelsächsischen Richterrecht normative Verbindlichkeit
31
Unterteilung von Präjudizien im Case Law
1. Verbindlichkeit: →nur Entscheidungen bestimmter Obergerichte / jene d. eigenen Gerichts →andere Entscheidungen = gelten aufgrund argumentativer Überzeugungskraft 2. Rechtsquellenverständnis: →leitenden allgemeinen Rechtsprinzipien = zentrale Bedeutung →Richter ist kein „Ersatzgesetzgeber“ →richterliche Argumentation = konstitutive Rolle f. Regelfindung →Präjudizien gelten, da sie als nachvollziehbare Konkretisierung eines fundamentalen Rechtsprinzips gesehen werden 3. „holding“: →Teil der Entscheidung der Über Einzelfall Bedeutung hat →enthält f. den Fall entscheidende Rechtsregeln + wesentliche Begründung →was darunter verstanden wird ist Aufgabe differenzierter juristischer Argumentation „dictum“: →enthält im vorliegenden Fall nicht entscheidungsrelevante Erwägungen 4. Abstimmungsverhältnis im Richtersenat: a. Richtersenat einigt sich mit absoluter Mehrheit auf einheitliche Entscheidungsbegründung →„Haltbarkeit“ groß b. Mehrheit des Senats kommt zu einheitlichem Ergebnis mit unterschiedlicher Begründung →„concurring opinions“ →leichtere Abänderbarkeit durch distinguishing c. Ein Richter hat eine andere Meinung als Senat und distanziert sich →„dissenting opinion“ →bietet Ansatzpunkte f. overruling
32
Welche Methoden der Rechtsfortbildung im Case Law gibt es?
1. „distinguishing“: →bestehende Präjudiz wird nur in neuen Fall nicht herangezogen →Begründung: Präjudiz ist unpassend f. vorliegenden Fall →rechtserheblichen Unterscheide zwischen Fällen werden aufgezeigt →holding steht im Mittelpunkt →holding muss durch Interpretation verengt werden; sodass f. vorliegenden Fall unpassend 2. „overruling“: →„distinguishing“ reicht f. Fallmodifizierung nicht aus→„overruling“ →Gericht argumentiert, dass ursprüngliche Entscheidung: - juristisch falsch - mittlerweile veraltet - nicht praktikabel ist →ursprüngliche Präjudiz wird aufgehoben und durch neue ersetzt
33
Was ist ein präjudiz?
Mit Präjudizien bezeichnet man der zu entscheidenden Sache vorangegangene Urteile, in denen über Rechtsfragen entschieden wurde, die für die zu entscheidende Sache relevant sind.
34
Völkergewohnheitsrecht
→ Entstehung: →„objektiver“ + „subjektiver“ Faktor →ausgedehnte, einheitliche + dauernde Praxis d. Völkerrechtssubjekte →in Praxis muss zum Überzeugung zum Ausdruck kommen f. d. Rechtsbefolgung →Völkerrecht greift dort wo keine völkerrechtlichen Verträge gelten →Trend zur Kodifikation durch multilaterale völkerrechtliche Verträge - Gewohnheitsrecht ist auch wesentlich in traditionell geprägten Gesellschaften
35
holding
→Teil der Entscheidung der Über Einzelfall Bedeutung hat →enthält f. den Fall entscheidende Rechtsregeln + wesentliche Begründung →was darunter verstanden wird ist Aufgabe differenzierter juristischer Argumentation
36
dictum
→enthält im vorliegenden Fall nicht entscheidungsrelevante Erwägungen