Kapitel 2 Flashcards
Was sind Rechtsnormen laut Kelsen? Was laut Hegel?
- Kelsen: kein Sein sondern ein Sollen
- Hegel: spezifische Form von Realität als Deutung, Recht als objektiven Geist
Geltung & Effektivität
- Geltung: spezifische Verbindlichkeit von Rechtsnormen
- zentrale Unterscheidung zwischen Geltung und Wirksamkeit
- Effektivität: faktische Durchsetzung durch Freiwilliger Rechtsbefolgung & mittels staatlicher organisierter Zwang bei Normverletzung
Geltung & Legimität
- Legimität: inhaltliche oder prozedurale Rechtfertigung von Normen
- inhaltliche Qualität von Normen wird angesprochen, etwa die Übereinstimmung mit fundamentalen Forderungen der Gerechtigkeit
- grundlegenden Prinzipien d. Rechtsordnung als Ganzer immanent sind
Wie weit kann Legimität auf Geltung reduziert werden?
- ## wie es reduziert werden kann oder besser gesagt die Inhaltliche Legimität eine direkte Rolle für Geltung von Normen spielt ist Gegenstand methodischer Kontroversen
Geltung & Stufenbau
- Norm gilt weil sie auf Grundlage einer ermächtigten höherrangigen Norm, ihrer Erzeugungsregel, erlassem wurde
- Gesetze beruhen auf Verfassung, dieser Zusammenhang bezeichnet den Stufenbau d RO
Was ist die Machttheorie (Imperativentheorie) von John Austin?
- RN als imperative eines Souveräns
- zentrale Voraussetzung: autoritative Erzeugung, Effektivität verstanden als zwangsweise Durchsetzung
- Element des Zwangs
Wie formulierte John Austin die Voraussetzungen für die Geltung einer Rechtsnorm?
- Rechtsnorm Befehl eines Souveräns, bei Zuwiderhandlung droht ein Übel
- Übelandrohung erzeugt Rechtspflicht der Normadressaten
2.- Souverän in der Lage seine Befehle mit Zwang durchzusetzen
3.- Befehle d. Souveräns werden v. Bevölkerungsmehrheit üblicherweise befolgt
- Rechtsnorm Befehl eines Souveräns, bei Zuwiderhandlung droht ein Übel
Welche Aspekte spielen keine Rolle bei John Austin?
- inhaltliche Qualität bei RO
- keine Unterscheidung zwischen faktischen und normativen Phänomenen
- Sollen: wollen auf Machthaberseite, Müssen auf Normadressatenseite, bloß faktische Machtanmaßung kann Zwang /Druck ausüben, aber kein rechtliches begründen
Anerkennungstheorien?
entscheidende Geltungsbedingung:
= Konsens der Rechtsgemeinschaft
Machttheorie = Modell autoritärer Herrschaftssouveränität Anerkennungstheorien = demokratisieren die Grundlagen der RO
E.R.Bierling zur anerkennungstheorie?
→Theorie der „indirekten Anerkennung“ der RO
→Anerkennung der Verfassung als Grundlage der Rechtsgeltung
→dadurch auch Anerkennung aller anderen RN
Vorteile der Anerkennungstheorien
→gelegter Rechtsethos mit freiwilligem Rechtsgehorsam wird hervorgehoben
→Effektivität wird gesteigert
faktischer Konsens der Rechtsgemeinschaft zählt
→Begründung der Rechtsgeltung bleibt im Bereich des „Seins“ Anerkennung ist bloß ein Faktum
Frage nach „Anerkennungswürdigkeit“:
→Ist RO ihrem Inhalt nach überhaupt „wert“ anerkannt zu werden?
→bleibt außer Betracht Frage nach Legitimität der RO:
→nicht direkt erfasst durch Anerkennungstheorien
Die Theorie der Grundnorm Hans Kelsen
Begründung der Rechtsgeltung = rein normativ „Reine Rechtslehre“ in Tradition des Neukantianismus Schluss von „Sein auf Sollen“ wird abgelehnt
→alle faktischen Phänomene d. an Normentstehung „real“ beteiligt sind scheiden aus Begründung in vorpositive Grundlagen wird abgelehnt
→„absolute Werte“ seien nicht erkennbar
→Werte gibt es nur als „subjektive Moralvorstellung“ jedes Einzelnen Begründung der höchsten Norm lt. Kelsen - Grundnorm:
= eine höchste Norm, „d. nicht von einer Autorität gesetzt“ sondern vorausgesetzt ist →„transzendentallogische Bedingung“ d. Erkenntnis d. pos. Rechts ermöglicht →ist keine positive Norm, sondern Denkvoraussetzung
Inhalt der Grundnorm:
→fordert „sich (so) zu verhalten, wie die Verfassung es vorschreibt“ →ges. RO muss im „Großen u. Ganzen“ effektiv sein
Argumente gegen die Grundnormtheorie:
→„Rückgriff“ auf Effektivität sei Schluss von Sein auf Sollen
→es ginge um das bloße Funktionierend er RO
→gedachte Norm ist etwas „Faktisches“ und kein Sollen
→Theorie d. Grundnorm könne zur Rechtfertigung jeder beliebigen RO dienen
→Angst v. Legitimation v. Unrechtsregimen
Theorien des gesetzlichen Unrechts von Gustav Radbruch
- Gesetzlichen grundrechts= Zusammenhang zwischen Geltung und Gerechtigkeit ( Erfahrung mit ns Regime)
- Rolle der Gerechtigkeit: ordnungsgemäße Erzeugung von Rechtsnormen,grundlegende Prinzipien der Gerechtigkeit
Wie lässt sich gesetzliches Unrecht ermitteln?
- Rechts mehreren Rechts werten zu genügen: Gerechtigkeit und Rechtssicherheit
- Normen mit ungerechten Inhalt stehen beide in Spannung Verhältnis zueinander
- also muss man zwischen Gerechtigkeit und Rechtssicherheit abwägen
- ungerecht empfundene Normen dienen dem ordungswert der Rechtssicherheit
- bei massiven horrenden Unrecht muss Rechtssicherheit zugunsten der Ger. Zurücktreten
- Konsequenz: Ordn. Erzeugte Norm verliert Geltung und von Gerichtnicht angewendet werden soll
Gesetzlich Unrecht
- Horrend ungerechte Gesetze → geltungsverlust
- minder ungerechte Gesetze → Geltung