Kap4 Organisationseinheiten als Elemente der Aufbauorganisation Flashcards
Orga Überprüfungsfragen aus dem Buch
1
Q
1. Was ist unter einer Organisationseinheit bzw. einer Stelle zu verstehen?
A
- Der Begriff Organisationseinheit bezeichnet sämtliche organisatorische Einheiten; die durch die Zusammenfassung von Teilaufgaben und die Zuordnung zu gedachten Personen entstehen. Grundsätzlich kann zwischen Stellen und Gremien unterschieden werden. Eine Stelle ist als die kleinste Organisationseinheit das Grundelement der Aufbauorganisation.
2
Q
- Erläutern Sie die Kernaussage des organisatorischen Kongruenzprinzips.
A
- Die Aufgaben; die Verantwortung und die Kompetenzen einer Stelle müssen möglichst übereinstimmen (kongruent sein).
3
Q
- Welche Arten von Kompetenzen kennen Sie?
A
- Grundsätzlich werden Umsetzungskompetenzen und Leitungskompetenzen unterschieden; die sich jeweils weiter differenzieren lassen (zum Beispiel Ausführungsund Weisungskompetenzen).
4
Q
- Woran kann sich der Organisator bei der Bildung von Stellen orientieren?
A
- Der Organisator kann sich bei der Stellenbildung im Wesentlichen an vier Kriterien orientieren: der jeweiligen Stellenaufgabe (Stellenbildung ad rem); einer konkreten Person (Stellenbildung ad personam); dem eingesetzten Sachmittel (Stellenbildung ad instrumentum) und gesetzlichen Vorschriften.
5
Q
- Mit der Bildung von Organisationseinheiten ist häufig eine Spezialisierung verbunden. Was ist unter Spezialisierung zu verstehen; und welche Spezialisierungsarten kennen Sie?
A
- Unter Spezialisierung wird die Form der Arbeitsteilung verstanden; bei der Teilaufgaben unterschiedlicher Art entstehen; deren Ausführung spezialisierten Personen übertragen wird. Es wird zwischen horizontaler und vertikaler Spezialisierung unterschieden.
6
Q
- Organisationstheorie und -praxis kennen verschiedene Arten von Stellen. Nennen Sie diejenigen Kriterien; die zur Stellendifferenzierung herangezogen werden können.
A
- Die Ansätze zur Unterscheidung von Stellen sind in Praxis und Literatur außerordentlich vielfältig. Stellen können beispielsweise nach der Art der Entscheidungsunterstützung im betrieblichen Entscheidungsprozess oder nach der Art und dem Umfang von Aufgaben und Kompetenzen unterschieden werden.
7
Q
- Erörtern Sie die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Linienstellen und unterstützenden Stellen.
A
- Linienstellen sind unmittelbar in die Abwicklung der betrieblichen Kernaufgaben eingebunden. Unterstützende Stellen dienen nur mittelbar der Erfüllung der Kernaufgaben.
8
Q
- Leitungsstellen (Instanzen) besitzen besondere Befugnisse gegenüber anderen Organisationseinheiten. Stellen Sie diese Befugnisse und die mit ihnen zusammenhängende Verantwortung der Inhaber von Leitungsstellen dar.
A
- Zu den besonderen Befugnissen von Leitungsstellen gehören die fachlichen und die disziplinarischen Weisungsbefugnisse. Im Gegensatz zu den Ausführungsstellen ist mit Leitungsstellen nicht nur die Eigenverantwortung; sondern auch die Fremdverantwortung gegenüber den unterstellten Stellen verbunden.
9
Q
- Häufig werden obere; mittlere und untere Instanzen unterschieden. Erläutern Sie die Besonderheiten der verschiedenen Managementebenen. Wo ordnen Sie die Ausführungsstellen ein; und was sind ihre besonderen Merkmale?
A
- Den Managementebenen sind bestimmte Aufgaben- und Verantwortungsbereiche zugewiesen. So trifft die oberste Leitungsebene Grundsatzentscheidungen; die für den Bestand und die Zukunft des Unternehmens von großer Bedeutung sind. Die mittlere Managementebene hat dagegen eine Mittlerfunktion zwischen dem oberen und dem unteren Management; während die unteren Instanzen dafür zuständig sind; dass die Ausführung der Pläne und Anordnungen zielgerichtet erfolgt. Schließlich ist die lediglich mit Umsetzungsbefugnissen ausgestattete Ausführungsebene als unterste Hierarchieebene für die operative Aufgabenerfüllung verantwortlich.
10
Q
- Stabs-; Assistenz- und Dienstleistungsstellen sind unterstützende Stellen. Wodurch unterscheiden sie sich?
A
- Stabstellen sind spezialisierte Leitungshilfen; die eine bestimmte Instanz quantitativ und qualitativ entlasten. Assistenzstellen sind dagegen generalisierte Leitungshilfsstellen; die eine bestimmte Instanz quantitativ entlasten. Demgegenüber nehmen Dienstleistungsstellen bereichsübergreifende Querschnittsaufgaben für mehrere Leitungsstellen wahr (zum Beispiel als Service-Center).
11
Q
- Stabsstellen sind spezialisierte Hilfsstellen der Leitung. Stellen Sie deren wesentliche Aufgaben dar; und erläutern Sie die Probleme; die in der Praxis oftmals mit der Einrichtung von Stäben verbunden sind.
A
- Die wesentlichen Aufgaben von Stabsstellen sind die Entscheidungsvorbereitung; die fachliche Beratung; die Funktion als »Informationsdrehscheibe« sowie die Unterstützung und Überwachung der Umsetzung von Entscheidungen. Die Problematik von Stabsstellen ist vor allem in ihrer informationellen Macht und dem divergenten Selbstbild von Stab und Linie zu sehen.
12
Q
- Was ist unter einem Gremium bzw. einer Gruppe zu verstehen?
A
- Ein Gremium oder eine Gruppe ist eine Mehrzahl von Personen; die über einen längeren Zeitraum in direkter Interaktion stehen. Die Gruppenmitglieder sind durch gemeinsame Normen und ein Wir-Gefühl miteinander verbunden und nehmen differenzierte Rollen wahr.
13
Q
- Welche Arten von Gremien kennen Sie?
A
- Grundsätzlich werden hauptamtliche und nebenamtliche Gremien sowie die Mischform der Projektgruppe unterschieden.
14
Q
- Was ist unter einer Kollegialinstanz zu verstehen?
A
- Kollegialinstanzen sind multipersonale Leitungsstellen.
15
Q
- Wie kann in einer Leitungsgruppe die Verteilung von Aufgaben und Kompetenzen geregelt werden?
A
- Die Regelung zur Verteilung von Aufgaben und Kompetenzen innerhalb einer Leitungsgruppe kann Gesamtkollegialität; Ressortkollegialität oder Mischformen vorsehen.
16
Q
- Worin sehen Sie die Vor- und Nachteile der Einrichtung von Leitungsgruppen?
A
- Vorteile sind die Verbesserung der Leistungsqualität; weniger Probleme bei der Nachfolge und Stellvertretung und die höhere Wahrscheinlichkeit einer funktionierenden Selbstkontrolle. Nachteile sind vor allem eine langsamere Entscheidungsgeschwindigkeit und die Konfliktpotenziale; die zwischen den Mitgliedern einer Leitungsgruppe bestehen können. Näheres vgl. S. 86 (Vor- und Nachteile von Leitungsgruppen).
17
Q
- Nennen Sie die besonderen Merkmale von Arbeitsgruppen.
A
- Arbeitsgruppen bearbeiten Daueraufgaben statt Einzelprobleme. Sie weisen ein hohes Maß an Autonomie und Selbstorganisation auf und besitzen Problemlöse und Qualitätsfunktionen.
18
Q
- Die Ausschüsse gehören zu den nebenamtlichen Gremien. Welche Ausschussarten kennen Sie; und wodurch unterscheiden sich die verschiedenen Ausschüsse?
A
- Informationsausschuss; Beratungsausschuss; Entscheidungsausschuss und Ausführungsausschuss. Diese Ausschüsse unterscheiden sich nach der Art und dem Umfang ihrer Aufgaben und Befugnisse.
19
Q
- Wo ordnen Sie innerhalb der Gremienarten die Projektgruppe ein? Begründen Sie die von Ihnen getroffene Zuordnung.
A
- Projektgruppen können sowohl als hauptamtliches als auch als nebenamtliches Gremium installiert werden; deren Mitglieder in Voll- oder Teilzeit im Projekt tätig sind. Die tatsächliche Zuordnung hängt zum einen von der Bedeutung und dem Umfang des jeweiligen Projektes ab (dringliche und wichtige Projekte in der Regel vollamtlich und in Vollzeit) und zum anderen von der jeweiligen Aufbauorganisation des Unternehmens (in einer reinen Projektorganisation immer vollamtlich und in Vollzeit).