IV. Emptio Vendito Flashcards
Characterisierung, Konsens und Irrtum, Kaufpreis, Ware, Unmöglichkeit
Def. Emptio Vendito
Emptio Vendito ist
ein Konsensualvertrag,
durch den
der Austausch von Ware gegen Geld
vereinbart wird.
Emptor
Käufer
Venditor
Verkäufer
Was ist mit ein synallagmatischer Vertrag?
(3P)
der Kauf (emptio vendito) ist ein synallagmatischer Vertrag.
synallagmatische Verträge werden durch folgendes gekennzeichnet:
-zweiseitig verbindlich
(Käufer und Verkäufer werden jeweils Schuldner und Gläubiger des anderen)
-do ut des: ich gebe, damit du gibst
die emptio vendito als Konsensualvertrag
(3P)
-vertragliche Bindung entsteht durch den CONSENSUS –> einzige Voraussetzung für Konsensualverträge
-Konsensualverträge bedürfen keiner bestimmten Form
- Kaufpreiszahlung und Sachhingabe sind für den Kaufvertrag selbst egal (Vertragspflichten und Vertragserfüllung auseinanderhalten)
CONSENSUS
lat. Willensübereinstimmung
Voraussetzung für Konsensualkontrakte
essentialia negotii (2P) vs naturalia negotii (1P)
essentalia negotii:
-def. die unverzichtbaren Vertragsbestimmungen
-beim KV: Vereinbarung von Ware und Kaufpreis
naturalia negotii:
-def. die Regeln, die in Ermangelung konkreter Vertragsbestimmungen kraft bona fides eingreifen
id quod actum est
(3P)
lat. das, was vereinbart war
Umfasst:
1) das, was typischerweise gewollt ist
2) das, was die Parteien konkret artikuliert haben
(ergänzende) Vertragsauslegung nach dem hypothetischen Parteiwillen
- unter Berücksichtigung was die Parteien Vereinbart hätten, wären ihnen bestimmte Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt gewesen
Hauptverpflichtungen der emptio vendito
(2P)
Leistung der Ware
Leistung des Kaufpreises
Nebenpflichten der emptio vendito
(3P)
A - ufklärungspflichten
S - chutzpflichten
S - orgfaltspflichten
Klage des Verkäufers
Actio venditi
Klage des Käufers
Actio empti
lat.
was immer er zu leisten schuldig ist (aufgrund der bona fides)
(2P)
quod dare facere oportet ex fide bona
–>iudex ordnet an, was im konkreten Fall ex bona fide geschuldet wird
=bonae fidei iudicium
bonae fidei iudicium
(3P)
Der Klagetyp, bei dem der iudex ex bona fide die Pflichten ex bona fide festlegen soll
ohne exceptio
der iudex muss sich also nicht an die konkrete Streitformel festhalten und hat somit mehr entscheidungsfreiheit
bona fides im Schuldrecht
(2P)
Übung des redlichen Geschäftsverkehr
-nicht wie im Sachenrecht, wo bona fides grds als ein Nichtwissen benutzt wird
Unterschied zwischen modernen Recht und römischen Schuldrecht bezüglich consensus
Im römrecht ist für consensus eine Willensübereinstimmung relevanter als übereinstimmende Willenserklärungen.
Im modernen Recht stehen übereinstimmende Willenserklärungen im Vordergrund.
2 Arten von Konsens
Konsens/consensus:
Erklärungen und Willen stimmen überein
Konsens trotz unzutreffender Bezeichnungen:
Erklärung stimmt nicht überein, Willen stimmen überein
FALSA DEMONSTRATIO NON NOCET
2 Arten von Dissens
Offener Dissens:
Weder Erklärungen noch Willen stimmen überein
Versteckter Dissens:
nur Erklärungen stimmen überein, Willen nicht
Offener Dissens
Weder Erklärungen noch Willen stimmen überein
Versteckter Dissens
nur Erklärungen stimmen überein, Willen nicht
Konsens trotz uzutreffender Bezeichnung
Erklärungen stimmen nicht überein, Willen aber schon
Falsa demonstratio non nocet
Falsa demonstratio non nocet
eine Fehlbezeichnung schadet nicht
Irrtum
(3P)
eine Partei erklärt irrtümlich etwas, was ihren Willen nicht übereinstimmt
mind 1 der essentialia negotii liegt nicht vor:
1) Vertragstyp
2) Ware
3) Kaufpreis
(versteckter Dissens)- es entsteht kein KV
Typen von Irrtum
(4P)
1) error in negotio
–> Irrtum über den Geschäftstyp
2) error in obiecto
–> Irrtum über den Kaufgegenstand
3) error in sexu
–> Irrtum über das Geschlecht
4) error in substantia
–> Eigenschaftsirrtum