Darlehen - mutuum Flashcards
Welche 3 Sondertypen des mutuums gibt es?
1) Anweisungsdarlehen
2) Vereinbarungsdarlehen
3) contractus mohartae
Anweisungsdarlehen
der Darlehensgeber weißt einen Dritten, seinen Schuldner, an, aus seinem eigenen Vermögen die Darlehensvaluta an den Darlehensnehmer zu leisten.
Vereinbarungsdarlehen
A und B vereinbaren, dass B den aufgrund eines Mandats geschuldeten Betrag als Darlehen behalten kann.
Juristenstreit:
Julian sieht keine datio –> keine condictio, sondern actio mandati
Ulpian sieht von einer datio ab zwecks Vereinfachung –> bejaht condictio
Contractus mohatrae 5P
Es wird eine Sache hergegeben, die verwertet werden soll und der Wert als Darlehensvaluta behalten werden soll.
- mutuum entsteht erst nach dem erfolgreichen Verkauf der Sache
Problem: Untergang der Sache vor Verwertung
–> Haftung nach Haftungsmaßstab: Wollte der DG die Sache sowieso verkaufen, trägt er das Risiko und vice versa
- Klage, wenn der DN haftet: a. praescripits verbis (Innominatkontrakt), weil Mangels verkauf kein Mutuum zustandegekommen ist
Voraussetzungen des mutuums
1) conventio
2) datio
3) vertretbare Sache
4) dingliche Berechtigung des DG
5) Eigentumserwerb des DN
def. Darlehen
die Hingabe einer (vertretbaren Sache) wie Geld zum ZINSENLOSEN Verbrauch, bei der der Schuldner dieselbe Menge derselben Gattung wieder rückstellen muss.
dieselbe menge derselben gattung
tantundem eiusdem generis
Zinsen
können durch stipulatio vereinbart werden
werden nicht durch die actio triticaria o. actio certae creditae pecuniae eingetrieben-actio ex stipulatu (?)
Klagen aus dem mutuum
condictio
Klagen des DG:
actio triticatia (Getreideklage)
– auf Naturalien
actio certae creditae pecuniae
– auf Geld
-iudicium stricti iuris
Klagen bei irrtümlicher Übereignung:
condictio indebiti
Klage des DN bei dolus des DG:
exceptio doli oder actio de dolo
bestimmte Sache
certa res
bestimmte Summe Geldes
certa pecunia
Senatus consultum macedonianum
Zweck, Rechtswirkung, Zeitspanne und Schutzvoraussetzung
Zweck: Rechtsschuts von Hauskindern, die ein Darlehen eingehen
Rechtswirkung:
Befreit Hauskinder von Rückstellungspflicht
Zeitspanne: Kaiserzeit: 69-79 n. Chr.
–> ohne falsche Vorspiegelung und Zustimmung des pater familias
Klage des Darlehengebers
5P
-condictio
-weil sie auf einen bestimmten Geldbetrag oder eine bestimmte Sache geht
-iudicium stricti iuris
Klagen:
actio certae creditae pecuniae
actio triticaria
Einreden im mutuum
Weil die Klage aus dem mutuum eine condictio und somit ein iudicium stricti iuris ist, werden Einreden vom Prätor gewährt
exceptio doli (oder actio de dolo)
Verhältnis conventio - datio
10 Goldstücke werden übergeben, wobei nur 9 geschuldet werden:
-Es kommt eine Darlehensschuld von 9 zustande.
a) Bewusste zuwendung des 10. –> Schenkung
b) Irrtum –> condictio indebiti
Verhältnis conventio - datio
10 Goldstücke werden übergeben, wobei 11 geschuldet werden
Es kommt eine Darlehensschuld von 10 zustande.
a) es kam eine Stipulatio über das 11. Goldstück zustande –> 11. Stück ist klagbar
b) keine Stipulatio –> 11. Stück ist nicht klagbar
Juristenkontroverse Vereinbarungsdarlehen
Ulpian vs Julian
Ulpian:
bejaht Vereinbarungsdarlehen
reale datio egal zwecks vereinfachung
Klage: condictio –> actio certae creditae pecuniae
Julian:
verneint Vereinbarungsdarlehen
keine datio isd tbm weil sich sachenrechtlich nichts ändert (Egt ändert sich nicht)
kein mutuum kommt zustande
Klage: actio mandati (bfi)
Juristenkontroverse contractus mohatrae
Ulpian bejaht contractus mohatrae (entsteht im ZP des Verkaufes)
Klage also die condictio
Julian verneint mutuum (aufgrund des grundsatzes nuda pactione)
Klage: actio mandati (bonae fidei iudicium)
Entstehung eines mutuums bei fehlender dinglichen Berechtigung des Vormannes
Condictio oder rei vindicatio gg den (gutgläubigen DN) nach Geldverbrauch
Egtserwerb scheitert weil nemo plus iuris
Entstehung eines mutuums bei fehlender dinglichen Berechtigung des Vormannes + Vermengung mit eigenen Münzen
Der (gutgläubige) DN hat originär Egt erworben –> rei vindicatio gg DN scheitert
die einzige Klage ist die condictio vom unberechtigtem DG gg DN
den bestohlenen bleibt die condictio furtiva und die actio furti gg DG
Klagen des SC Madedonianum 3P
DG hat condictio
DN hat ggf die exceptio senatus consulti macedoniani
actio de in rem verso gg den pater familias