I. Einleitung Flashcards
Synonym für Schuldrecht
Obligationenrecht
obligatio 2P
eine Schuldrechtliche Beziehung
ist ein vinculum iuris/rechtsband
lat. Rechtsband
vinculum iuris
creditor
Gläubiger
debitor
Schulner
relative vs absolute Rechte
absolute Rechte kann man ggü jedermann geltend machen zB Egt
relative Rechte können nur ggü einer Person, die mit mir in einer Schuldbeziehung steht, geltend machen
Wann liegt für die römer eine privatrechtliche Befugnis vor?
Wenn die Befugnis mit einer actio geltend gemacht werden kann
actio in personam vs actio in rem
actio in personam: Klage eines relativen Rechts
actio in rem: Klage eines dingliches Rechts
Was passiert, wenn ein Schuldner seiner Schuld nicht nachkommen kann?
Sein Eigentum wird im Konkursverfahren verwertet.
Konkursverfahren näher beschreiben 3P
-Wenn ein Schuldner seiner/n Schuld/en nicht nachkommen kann, so wird sein Eigentum im Konkursverfahren verwertet
-ist dieser Betrag weniger als geschuldet wird, so werden die Forderungen der Gläbiger Quotenmäßig (einheitlich für jeden Schuldner) gesenkt
–>so ist der Fall im Schuldrecht
Konkurs im Sachenrecht
-das dingliche Recht ist konkursfest
-der Herausgabeanspruch kann nicht gekürzt werden
Begriff:
Haftung
Haften=Einstehenmüssen
Haftung ist der Zugriff des Anspruchsberechtigten auf das Vermögen des Schuldners
2 Arten:
1) persönliche Haftung
–> bezieht sich auf das gesamte Vermögen der Person
2) Sachhaftung
–> es wird nur mit einzelnen Gegenständen gehaftet
Begriff:
Schulden
Schulden ist die Vorstufe zu der Haftung: erst, wenn der Schuldner nicht Leistet, kommt Haftung infrage
Exekutionsverfahren
–> der Schuldner haftet für die Nichterfüllung seiner Verpflichtung
–>der Gläubiger erlangt Zugriff auf das Schuldnervermögen
Haften vs Schulden
ex delicto = “Haften”
ex contractu= “Schulden”
die Schuld führt erst zu einer Haftung
Was kann alles Inhalt einer Schuldrechtlichen beziehung sein?
Dare
Facere
Praestare (Schulden, Haften)
Typen schuldrechtlicher Beziehungen
1) Kontrakte
2) Delikte
3) Quasikontrakte
4) Quasidelikte
1) Kontrakte
- zweiseitige Rechtsgeschäfte
- Verpflichtungsgeschäft
-Geltungsgrund: lex contractus- die Parteienvereinbarung
–>die lex contractus hat gesetzesähnliche Rechtskraft
2) Delikte
-unerlubte Handlungen
- dienen zum Schutz absoluter Rechtsgüter
- setzt rectswidriges und schuldhafter Verhalter voraus
Typen der Delikte:
1) iniuria: Persönlichkeisverletzung
2) furtum
3) damnum iniuria datum: Sachbeschädigung oder -zerstörung
3) Quasikontrakte
- Schuldverhältnisse aufgrund von erlaubten Handlungen, die nicht im Rahmen einer Vertraglichen beziehung erfolgen
- Leistungskondiktion und Geschäftsführung ohne Auftrag (negotiorum gestio)
Klage: condictio indebiti
4) Quasidelikte
- ein verschuldensunabhängiger Tatbestand wird erfüllt
- heute: Gefährdungshaftung