IPR- Rom I-VO Flashcards

1
Q

Schema zur Prüfung des Anw.bereichs einer Verordnung

A
  1. sachl Anw.bereich
    - Art.1 I Rom I-VO: vertragl SV in Zivil- u Handelssachen mit Bezug zum Recht versch Staaten
    - Art.1 II: NICHT Teilfragen der Rechts- u Gesch.fähigkeit u SV aus Familien-/ Erb-/ Güterrecht
  2. räuml Anw.bereich
    - gilt für alle Mitgliedsstaaten der EU außer Dänemark
    - Art.2: VO gilt universell auch dann, wenn sie zu einem drittstaatl Recht führt
  3. zeitl Anw.bereich
    - Art.28: für alle Verträge, die nach dem 17.12.09 geschlossen wurden
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2
Q

Def “vertragl SV” iSd IPR

A

= jede freiwillig eingegangene Verpflichtung

- autonome Auslegung

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3
Q

Grds der freien Rechtswahl Art.3 I

A

= Möglichkeit einer ausdrückl od konkludenten Wahl (zB Gerichtsstandsvereinbarung)

  • Verwirklichung der Parteiautonomie
  • Rechtswahl selbst ist unabhängig vom Hauptvertrag ein Rechtswahlvertrag (Verweisungsvertrag)
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4
Q

Nach welchem Recht bestimmt sich das Zustandekommen des Rechtswahlvertrags?

A
  • mat Zustandekommen bestimmt sich nach dem Recht, das auf den Hauptvertrag anzuwenden wäre, Art.3 V, 10 I
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5
Q

Grenzen der Rechtswahlfreiheit

A
  1. Inlandsfälle, Art.3 III
    - wenn außer der Rechtswahl kein Bezug zu dem Recht eines anderen Staates besteht
    - zB 2 Deutsche mit Wohnsitz in DE wählen für Verkauf in Berlin ital Recht
  2. Binnenmarktklausel Art.3 IV
    - wenn der SV außer der Rechtswahl nur Bezug zum Binnenmarkt der EU hat, können zwingende Bestimmungen des Gemeinsch.rechts nicht ausgeschlossen werden
  3. Günstigkeitsvergleich bei Verbraucherverträgen Art.6 II
    - Grds der Rechtswahl mögl, ABER nur diejenigen Verbraucherschutzvorschriften die im konkr Einzelfall für den Verbraucher günstiger sind, kommen zur Anw
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6
Q

Obj Regelanknüpfung des Art.4 I bei KV über bewegl Sachen

“mangels Rechtswahl durch Parteien, bestimmt sich anzuwendendes Recht nach?”

A

= bestimmt sich nach dem Recht, in dem der Verkäufer seinen gewöhnl Aufenthalt hat (Vgl Art.19)

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7
Q

Obj Regelanknüpfung des Art.4 I bei Dienstleistungsverträgen

“mangels Rechtswahl durch Parteien, bestimmt sich anzuwendendes Recht nach?”

A

= Recht des gewöhnl Aufenthalts des Dienstleisters

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8
Q

Def “Dienstleistung” iSd Rom I

A

= jede Tätigkeit gg Entgelt (nicht nur Dienstverträge, sondern auch Werkverträge)

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9
Q

Obj Regelanknüpfung des Art.4 I bei schuldrechtl Verträgen, die ein dingl Recht/ Miete/ Pacht an UNBEWEGL Sachen zum Gegenstand haben
(“mangels Rechtswahl durch Parteien, bestimmt sich anzuwendendes Recht nach?”)

A

= Recht am Belegenheitsort (lex rei sitae)

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10
Q

Def “dingl Recht” iSd Rom I

A

= ein ggü jedermann wirkendes Recht am Grundstück

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11
Q

Anknüpfung an die charakteristische Leistung Art.4 II

A

= für Vertragstypen, die nicht in Art.4 I gelistet sind (zB Bürgschaft) od gemischte Verträge
= es gilt das Recht des Staates, in dem die Partei die charakteristische Leistung zu erbringen hat

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12
Q

Anknüpfung an die engste Verbindung Art.4 IV

A

= wenn es an einer charakteristischen Leistung fehlt bzw diese nicht bestimmt werden kann (insbes Tauschvertrag)
= engste Verbindung wird durch Gesamtbetrachtung der Indizien bestimmt (zB Erfüllungsorte der Leistung/ Belegenheitsort)

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13
Q

Ausweichklausel Art.4 III

A

= Regelanknüpfung nach Abs.1 u 2 gilt nicht, wenn der Vertrag eine offensichtl engere Verbindung zu einem anderen Staat aufweist

  • durch Gesamtabwägung der Umstände zu ermitteln (Abschlussort/ Erfüllungsort/ Staatsangehörigkeit)
  • strenge Voraussetzungen einer offensichtl engeren Verbindung
  • zB Deutsche schließen in DE KV über Grunstück in Florida in deut Sprache in Euro
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14
Q

Prüfungsreihenfolge: Welches Recht ist anzuwenden?

A

I. Eröffnung des Anw.bereichs der Rom I-VO

  1. Sachl Anw.bereich, Art.1: vertragl SV
  2. Räuml Anw.bereich, Art.2: universell
  3. Zeitl Anw.bereich, Art.28

II. Bestimmung des Vertragsstatuts

  1. Subj Anknüpfung: Rechtswahl durch Parteien, Art.3
    a. ausdrückl Art.3 I 1
    b. stillschweigend Art.3 I 2
  2. Obj Anknüpfung Art.4
    a. Regelanknüpfung Abs.1, wenn (-) dann:
    b. charakteristische Leistung Abs.2, wenn (-) dann:
    c. engste Verbindung Abs.4
    d. Ausweichklausel Abs.3 wenn Abs.1 od 2 (+), aber eine offensichtl engere Verbindung zu einem anderen Staat besteht
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15
Q

Subj Anknüpfung Art.3

Stillschweigende Rechtswahl durch die Parteien, Art.3 I 2

A
  • “Rechtswahl muss sich eindeutig aus den Umständen des Falles ergeben”
    1. “eindeutig”= erfordert starke Indizienwirkung!
    2. mögl Indizienwirkung:
    a. Vereinbarung eines Gerichtsstandes in DE (starke Indizienwirkung)
    b. Verwendung eines deut Mustervertrags, der auf deut Vorschriften verweist u von Parteien beabsichtigt ist
    c. geringes Indiz: deut Sprache
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16
Q

Verbraucherverträge Art.6

1. Pers Anw.bereich

A

a. Verbraucher, Art.6 I (“nat Person, die einen Vertrag zu einem Zweck abgeschlossen hat, der nicht ihrer berufl od gewerbl Tätigkeit zugerechnet werden kann”)
b. Unternehmer (“andere Partei, die in Ausübung ihrer berufl od gewerbl Tätigkeit handelt”)

17
Q

Verbraucherverträge Art.6

2. Sachl Anw.bereich

A

= alle Arten von Verträge sind erfasst, sofern keine Ausnahme nach Art.6 IV vorliegt
- insbes für Dienstleistungen, wenn die geschuldete Dienstleistung ausschließl in einem anderen Staat als dem Aufenthaltsort des Verbrauchers erbracht werden)

18
Q

Verbraucherverträge Art.6

3. Situativer Anw.bereich

A

a. Ausüben einer Wirtschaftstätigkeit im Aufenthaltsstaat des Verbauchers
b. Ausrichten der unternehmerischen Tätigkeit auf den Aufenthaltsstaat des Verbrauchers

  • Vertrag aus dem Bereich der Tätigkeit
  • keine Kausalität für Vertragsschluss erforderl
  • kein Vertragsschluss im Fernabsatz erforderl
19
Q

Anwendbares Recht bei Verbraucherverträgen Art.6

A

= Sonderanknüpfung an das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnl Aufenthalt hat
- Vorrang vor Art.4

20
Q

Prüfungsschema für anw.bares Recht bei Verbraucherverträgen nach Art.6

A

I. Eröffnung des Anw.bereichs Rom I

  1. Sachl Anw.bereich Art.1
  2. Räuml Anw.bereich Art.2
  3. Zeitl Anw.bereich Art.28

II. Bestimmung des Vertragsstatuts

  1. Subj Anknüpfung: Rechtswahl durch Parteien Art.3 (-)
  2. Sonderanknüpfung an Verbrauchervertragsstatut Art.6 (-)
    a. pers Anw.bereich
    b. sachl Anw.bereich
    c. situativer Anw.bereich
  3. Obj Anknüpfung Art.4
21
Q

Verbraucherverträge Art.6
3. Situativer Anw.bereich

b. “Ausrichten” der unternehmerischen Tätigkeit auf den Aufenthaltsstaat des Verbrauchers

A
  • soll v.a. Vertragsschlüsse im elektron Gesch.verkehr erfassen
  • Zugänglichkeit einer Webseite allein nicht ausreichend, sondern der Wille eine Gesch.beziehung zu Verbrauchern herzustellen muss hinzukommen
  • Indizien, die auf den Willen schließen:
    a. andere Sprache als am Sitzstaat des Unternehmers kann Indiz sein, Verbraucher aus anderen Staaten anzusprechen
    b. Domäne (.com/ .eu)
    c. Angabe einer internat Vorwahl
22
Q

Ggf gesonderte Anknüpfung von Rechtsfragen

A
  1. Form Art.11
  2. Rechts- u Gesch.fhkeit Art.7 EGBGB, Art.13 Rom I
  3. RG- od gesetzl Forderungsabtretung Art.14, 15
  4. Gesamtschuldnerausgleich Art.16
  5. Aufrechung Art.17