IM Invest und Finanzierung Flashcards
Leitmaximen einer Unternehmung
- Erwerbswirtschaftliches Prinzip
- Wirtschaftlichkeitsprinzip
- Finanzwirtschaftliches Gleichgewicht
Erwerbswirtschaftliches Prinzip
Das erwerbswirtschaftliche Prinzip besagt, dass die Unternehmung ihr Handeln auf Gewinnerzielung richtet, wobei häufig darüber hinaus auch die Gewinnmaximierung angestrebt wird.
Was ist Rentabilität ?
Rentabilität ist das Verhältnis von einer Erfolgsgröße zu der sie verursachenden
Größe. Gängige Rentabilitäten sind beispielsweise die Eigenkapitalrentabilität,
Gesamtkapitalrentabilität oder auch die Umsatzrendite.
Eigenkapitalrentabilität
Eigenkapitalrentabilität =
Gewinn/ Eigenkapital
Die Eigenkapitalrentabilität misst die Verzinsung des von den Eigentümern
der Unternehmung bereitgestellten Kapitals, weshalb sie auch Unternehmerrentabilität genannt wird
Gesamtkapitalrentabilität
Gesamtkapitalrentabilität =
(Gewinn + Fremdkapitalzinsen) /
(Eigenkapital + Fremdkapital)
Die Gesamtkapitalrentabilität misst die Effizienz des gesamten im Unternehmen investierten Kapitals, weswegen sie auch Unternehmensrendite genannt
wird
Umsatzrendite
Umsatzrendite =
Betriebserfolg/Umsatzerlöse
Die Umsatzrentabilität, die in der einschlägigen Fachliteratur auch als Gewinnspanne bezeichnet wird, gibt an, wie hoch der Betriebserfolg am Umsatz
ist, oder anders ausgedrückt, wie hoch der Betriebserfolg pro € 1 Umsatzerlös
ist.
Betriebserfolg
Der Betriebserfolg - häufig auch ordentlicher Betriebserfolg oder operatives
Ergebnis genannt - ist das im Kernbereich der Unternehmung erzielte Ergebnis,
das sich grundsätzlich aus denjenigen Ertrags- und Aufwandskomponenten zusammensetzt, die mit dem eigentlichen Betriebszweck in direktem Zusammenhang stehen und Bestandteil der „gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ sind. Hierdurch ist der Betriebserfolg frei von betriebsfremden oder außergewöhnlichen
Einflüssen
Wirtschaftlichkeitsprinzip
Das Wirtschaftlichkeitsprinzip hat mit Minimal- und Maximalprinzip zwei Ausprägungen.
* Das Minimalprinzip besagt, dass ein vorgegebenes Ziel mit einem möglichst minimalen Faktoreinsatz erreicht werden soll.
* Das Maximalprinzip besagt, dass mit vorgegebenem Faktoreinsatz ein Ziel
in möglichst großem Ausmaß erreicht werden soll.
Die zwei Wirtschaftlichkeitsprinzipien sind mit dem erwerbswirtschaftlichen
Prinzip nicht gleichrangig. Vielmehr arbeitet das Wirtschaftlichkeitsprinzip der
Gewinnmaximierung zu, denn durch die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit steigert sich der Gewinn bzw. die Rentabilität.
Umgekehrt führt eine Gewinn- bzw. Rentabilitätssteigerung nicht automatisch
zu einer Erhöhung der Wirtschaftlichkeit.
Eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit führt bei sonst gleichbleibenden Bedingungen somit auch zu einer Steigerung der Rentabilität bzw. des Gewinns. Hohe
Rentabilitäten in Folge günstiger Absatzmarktbedingungen verführen die Unternehmen gelegentlich dazu, die Wirtschaftlichkeit ihres Leistungsbereiches zu
vernachlässigen.
Wirtschaftlichkeit (Rechnung)
Wirtschaftlichkeit =
Sollkosten/ Istkosten
oder
Wirtschaftlichkeit =
Ertrag/Aufwand
Produktivität (Rechnung)
Produktivität =
Output/Input
oder
Produktivität =
Ausbringung/Faktoreinsatz
Finanzwirtschaftliches Gleichgewicht
Unter dem finanzwirtschaftlichen Gleichgewicht wird die Fähigkeit der Unternehmung bezeichnet, ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen zu jedem Zeitpunkt betragsgenau nachkommen zu können. Hierfür wird synonym auch der
Begriff Liquidität verwendet.
Demnach lautet die Forderung:
Anfangsbestand und Einzahlungen ≥ Auszahlungen
Insolvenzgründe
- Überschuldung (§ 19 InsO) (nur bei juristischen Personen)
- Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)
- Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
Strömungsgrößen
Im güterwirtschaftlichen Leistungsbereich wird mit den Begriffen
* Erträge/Aufwendungen (Jahresergebnis) bzw.
* Leistungen/Kosten (Betriebsergebnis)
Im Zahlungsbereich wird mit den Begriffen
* Einzahlungen/Auszahlungen sowie
* Einnahmen/Ausgaben
Zahlungsmittelbestand
Kassenbestand
+ Sichtguthaben bei Banken
= Zahlungsmittelbestand
Geldvermögen
Kassenbestand
+ Sichtguthaben bei Banken
= Zahlungsmittelbestand
+ Forderungen aus L+L
- Verbindlichkeiten aus L+L
= Geldvermögen
Reinvermögen
Kassenbestand
+ Sichtguthaben bei Banken
= Zahlungsmittelbestand
+ Forderungen aus L+L
- Verbindlichkeiten aus L+L
= Geldvermögen
+ Sachvermögen
= Reinvermögen
Kapitalerhöhung
Die Kapitalerhöhung kann definiert werden als jedwede Erweiterung der Kapitalbasis eines Betriebes durch Einbringung bzw. Einbehaltung eigener oder
Aufnahme fremder Mittel. Gewöhnlich wird der Begriff jedoch enger gefasst
und nur für die Erhöhung des Eigenkapitals auf dem Wege der Außenfinanzierung verwendet, siehe Wöhe/Bilstein: Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, S. 78
Die ordentliche Kapitalerhöhung (§§ 182-191 AktG) ist der Normalfall zur
Beschaffung von zusätzlichem Kapital durch die Ausgabe neuer Aktien gegen
Einlage.
Die bedingte Kapitalerhöhung (§§ 192-201 AktG) ist eine zweckgebundene
Kapitalerhöhung in Sonderfällen. Sie wird erst wirksam, wenn bestimmte Bedingungen eingetreten sind.
Die genehmigte Kapitalerhöhung (§§ 202-206 AktG) stellt eine Vollmacht
seitens der Hauptversammlung an die Geschäftsführung zur Durchführung einer
ordentlichen Kapitalerhöhung dar.
Bei der nominellen Kapitalerhöhung handelt es sich um einen rein buchmäßigen Vorgang (Passivtausch), ohne zusätzliches Beteiligungskapital. Die Ausgabe von Berichtigungsaktien wahrt die Stimmrechts- und Mehrheitsverhältnisse. Demgegenüber werden in den zuvor genannten Fällen neue Aktien – so
genannte junge Aktien – ausgegeben
Externe Fremdfinanzierung
Kreditfinanzierung Kontokorrentkredit
Kundenanzahlungen
Lieferantenkredit
Finanzierungsarten
Externe Eigenfinanzierung
-Beteiligungsfinanzierung
-Subventionsfinanzierung
Interne Eigenfinanzierung
Externe Fremdfinanzierung
- Kreditfinanzierung
- Kontokorrentkredit
- Kundenanzahlungen
- Lieferantenkredit
Interne Fremdfinanzierung
Mischformen aus Eigen- und Fremdfinanzierung
-Finanzierung durch Vermögensveräußerung.
-Finanzierung aus Rationalisierungsmaßnahmen
-Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten
Kreditsicherung
Eigentumsvorbehalt
Sicherungsübereignung
Pfandrecht
Avalkredit
Bürgschaft/Garantie
Hybride Finanzierungsinstrumente
Leasing
- Operate-Leasingvertrag
- Finanzierungs-Leasingvertrag
Sale-and-Lease-Back-Verfahren
Factoring
Asset Backed Securities
Arten von Bürgschaften
- Ausfallbürgschaft:
Bei der Ausfallbürgschaft muss der Bürge erst dann zahlen, wenn der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldners ohne
Erfolg betrieben hat. Bis dahin steht dem Bürgen die Einrede der Vorausklage zu (vgl. § 771 BGB). - Selbstschuldnerische Bürgschaft:
Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft muss der Bürge auf Verlangen des
Gläubigers sofort zahlen, ohne dass dieser zuvor die Zwangsvollstreckung in
das Vermögen des Hauptschuldners betrieben haben muss. Der Bürge wird
so behandelt, als wenn er selbst Hauptschuldner wäre, da er auf die Einrede
der Vorausklage verzichtet hat.
Finanzierung
Unter Finanzierung wird jegliche Maßnahme der Mittelbeschaffung zur Aufrechterhaltung des finanziellen Gleichgewichts der Unternehmung verstanden.
Anders ausgedrückt:
Finanzierung umfasst alle Vorgänge der Mittelherkunft, die im Rahmen der Mittelverwendung (Investition) gebunden werden.
Finanzplanung
- stellt die langfristige Finanzplanung die Ausgangsbasis für eine klare und
aussagekräftige kurzfristige Finanzplanung zur Sicherung und Steuerung der
Liquidität dar, und - die kurzfristige Finanzplanung konkretisiert die längerfristige Abstimmung
von Kapitalbedarf und -deckung im Hinblick auf eine jederzeitige Zahlungsbereitschaft in den zeitnahen Perioden.
Horizontale Finanzierungsregeln
- die „Goldene Finanzierungsregel“ und
- die „Goldene Bilanzregel“.
Goldene Finanzierungsregel
kurzfristiges Vermögen/
kurzfristiges Kapital ≤ 1
bzw.
langfristiges Vermögen/
langfristiges Kapital ≤ 1