II. Völkerrechtsquellen Flashcards

1
Q

Wie entsteht Völkergewohnheitsrecht?

A

Völkergewohnheitsrecht entsteht durch langandauernde Übung einer Gewohnheit, die durch die Überzeugung getragen wird, dass es rechtlich geboten sei.

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2
Q

Wo findet man die Auflistung der Völkerrechtsquellen?

A

Art. 38 IGH- Statut

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3
Q

Welche Völkerrechtsquellen gibt es gem Art 38 IGH Statut?

A

Völkerrechtliche Verträge, Völkergewohnheitsrecht, allgemeine Rechtsgrundsätze

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4
Q

Wie werden Normenkonflikte gelöst?

A

Entweder durch spezifische Regelungen
oder mit den Prinzipien lex specialis derogat legi generali oder lex posterior derogat legi priori

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5
Q

lex specialis derogat legi generali

A

Grundsatz der Spezialität

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6
Q

lex posterior derogat legi priori

A

Grundsatz, dass eine spätere Rechtsnorm einer früheren derogiert

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7
Q

Zusätzliche Völkerrechtsquellen zu Art 38

A

Beschlüsse internationaler Organisationen und einseitige Rechtsakte
soft law…

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8
Q

Rechtserkenntnisquellen

A

🧑‍⚖️gerichtliche Entscheidungen und 🔍Doktrin (Lehre)
–> keine Rechtserzegungswirkung, dienen zur Feststellung

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9
Q

Erscheinungsformen in den gewohnheitsrechtslich Relevanten Praxis

A

nationale Gesetze
Verhalten der Exekutive
nationale Gerichtsentscheidungen
… sofern sie zwischenstaatliche Sachverhalte behandeln

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10
Q

Völkergrwohnheitsrecht entsteht aus 2 Elementen

A

objektiv - Verhalten (grds der Staatenpraxis)
subjektiv - 4 iuris

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11
Q

Was versteht man unter Staatenpraxis? 5P

A

nationale Gerichtsentscheidungen, diplomatische Noten,
militärische Kampfmaßnahmen, Enteignungsgesetze, Überflugsgenehmigungen

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12
Q

regionales vs bilaterales Völkerhewohnheitsrecht

A
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13
Q

persistent objector

A

Ein Staat kann einer Norm des VGR ausdrücklih Widersprechen. Führt dazu, dass sie in diesem Staat nicht gilt, nicht aber zu einer vollständigen Verhinderung der Entstehung.

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14
Q

Das IGH- Statut ist..

A

ein völkerrechtlicher Vertrag und ein integraler Bestandteil der Satzung der Vereinten Nationen

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15
Q

Aus welchen Rechtsordnungen werden Völkerrechtsverträge abgeleitet/ welchen unterliegen sie?

A

Sie können entweder dem Völkerrecht oder dem innerstaatlichem Recht
–> hängt vom Inhalt und Absicht der VP ab

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16
Q

Wo ist das VR Vertragsrecht geregelt?

A
  • Völkergewohnheitsrecht
  • Verträge:
    1) Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge 1969 und die Wiener Vertrgsrechtkonvention (WVK I) – in Kraft seit 1980!

2) Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisation oder zwischen internationalen Organisationen 1986 (WVK II) – nicht in Kraft!

3)Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Verträge 1978 – Österreich ist keine Partei, in Kraft seit 1996

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17
Q

Das WVK kodifiziert Völkergewohnheitsrecht. Was bedeutet das?

A

Bedeutet, dass es unabhängig von der Ratifikation gilt
die (Gewohnheitsrechtlichen) Regelungen des WVK gelten also auch vor dem Inkrafttreten 1980

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18
Q

Welche Verträgeunterliegen dem WVK?

A
  • schriftliche
  • zwischen Staaten
  • dem VR unterliegende
  • nach dem Inkrafttreten der WVK (Außer den Völkergewohnheitsrechtlichen Regelungen)

sonstige Verträge unterliegen nur den völkergewohnheitsrecht(lichen Kodifikationen)

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19
Q

Unterschiedliche Bezeichnungen der Verträge

A

paar Bsp.
Übereinkommen, Abkommen, Vertrag, Konvention Charta…

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20
Q

Unterschiedliche Weise des Abschlusses

A

als einheitliche Urkunde oder in Form eines Noten- oder Briefwechsels

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21
Q

Unterscheidung der Verträge nach Zahl

A

bilateral und multilateral

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22
Q

Uterscheidung der Verträge nach Inhalt

A

rechtssetzend und rechtsgeschäftlich

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23
Q

Unterscheidung der Verträge nach Beteiligungsmöglichkeit

A

offen, relativ geschlossen und geschlossen

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24
Q

Unterscheidung der Verträge nach Anwendbarkeit

A

self- executing und non self executing

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25
Q

multilaterale Verträge

A

Verträge, die zwischen mehreren Parteien abgeschlossen werden

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26
Q

multilaterale Verträge

A

Verträge zwischen mehreren Parteien

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27
Q

rechtsetzende Verträge

A

setzen Regelungen für das künftige Verhalten der Parteien
können nicht endgültig erfüllt werden (wie rechtsgeschäftliche Verträge)
–Dauerschuldverhältnis

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28
Q

rechtsgeschäftliche Verträge

A

Zielen auf einen Austausch der Leistungen ab und Pflichten erlöschen nach erfüllung
– Zielschuldverhältnis

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29
Q

offene Verträge

A

Beteiligungsmöglichkeit: alle Staaten dürfen Partei werden

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30
Q

relativ offene Verträge

A

Beteiligungsmöglichkeit: nur bestimmte Staaten dürfen beitreten

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31
Q

geschlossene Verträge

A

Beteiligungsmöglichkeit: kein Beitritt vogesehen

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32
Q

self-executing Verträge

A

unmittelbar anwendbar
Art. 86 ICC Statut

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33
Q

non self- executing Verträge

A

Anwendbarkeit: werden nicht unmitelbar, sondern mittelbar durch innerestaatliche Rechtsakte umgesetzt

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34
Q

Wer hat allgemeine Vertragsabschlusskompetenz?

A

der Staat (unbeschränkte Handlungsfähigkeit der Staaten!)

in ihrem ausschließlichen Wirkungsbereich:
die Länder
internationale Organisationen (implied powers/funktionelle Handlungsfähigkeit)

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35
Q

Welche konkreten Organe sind zum Abschluss von Verträgen berechtigt bzw wird es vermutet?

A

Nach Art. 7. WVK:
Berechtigt zur Annahme und Zustimmung (also Bindungsakt):
7/2a WVK: Staatsoberhaupt, Regierungschef und Außenminister
Berechtigung zur Annahme (keine Bindungswirkung nach WVK 7/2b;c)
Chefs diplomatischer Missionen und Vertreter bei Konferenz (Delegationsleiter)

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36
Q

Treaty making power

A

=allgemeine Vertragsabschlusskompetenz

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37
Q

Vollmachtsprinzip gem. Art 7 WVK

A

Die Vollmacht zum Abschluss von VR- Verträgen wird im sonstigen fällen gemäß der üblichen Übung/Absicht des Staates vermutet

Und jeder, der eine Vollmacht vorweist

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38
Q

Das einfache Vertragsabschlussverfahren

A

1) Verhandlungen
- enden mit Paraphierung oder Annahme
**2) Unterzeichnung **
- Bindungsakt
3) Übermittlung
4) Inkrafttreten
5) Registrierung
- bei UNO

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39
Q

zusammengesetztes Abschlussverfahren

A

1) Verhandlung
- Endet mit Paraphierung oder Annahme
2) Unterzeichnung
**3) Bindungsakt:
Ratifikation oder Beitritt
4) Übermittlung
5) Inkrafttreten
6) Registrierung

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40
Q

6P
Paraphierung vs Annahme

A

Mit Paraphierung und Annahme endet die Verehandlung und wird der Text vor weitere Veränderungen Geschützt.
- Parapierung ist die Einbringung der Initialen der Staatenvertreter auf den Text und ist bei bilateralen Verträgen relevant.
- Ein text wird angenommen durch einer Abstimmung nach einer vereinbarten mehrheit oder 2/3 oder durch consensus.

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41
Q

Unterzeichnung

A

Ist der Bindungsakt bei einfachen Abschlussverfahren (keine Ratifikation).
Dient bloß zur Feststellung des Vertragstextes bei zusammengesetzten Verfahren.
- ab der Unterzeichnung gilt gem. 18 WVK das Frustrationsverbot.

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42
Q

Frustrationsverbot
3P

A

18 WVK - greift nach Unterzeichnung
def. die Pflicht, Ziel und zweck des Vertrages nicht zu vereiteln
- gilt bis dem ZP, wo es klar wird, dass der Staat nicht gebunden werden will

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43
Q

Ratifikation vs Beitritt

A

beide sind Bindungsakte im zusammengesetzten Verfahren
Ratifikation: Erklärung eines Staates, gebunden zu sein
Beitritt: Bindung eines Staates, der nachträglich beitritt

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44
Q

Wie weiß man, dass ein zusammengesetztes Verfahren zu tragen kommt?

A
  • nach den innerstaatlichen Bestimmungen und den vertrglichen Regelungen
    bei Normenkonflikten:
    siehht das innerstaatliche Recht ein zsmg. Verfahren vor, der Vertrag aber ein einfaches, so greift das innerstaatliche Recht bei den bestimmten Staaten (vice versa aber nicht)
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45
Q

Übermittlung

A

die Ratifikations- oder Beitrittsurkunde wird an den Depositär übermittelt.
Der Depositär ist im Vertrag bestimmt
Aufgabe des Depositärs: Aufbewahrung der Urkunde und Austausch von verträglichen Infos mit VPs

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46
Q

Regstrierung

A
  • um Geheimverträge zu verhindern
  • bei Generalsekretär bei UNO abgeben, der sie dann in der UNTS (United Nations Treaty Series) veröffentlicht
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47
Q

Inkrafttreten:
Die Zustimmung, gebunden zu sein kann auf 6 Weisen erfolgen:

A

1) Austausch von Vertragsurkunden
2) Ratifikation
3) Annahme
4) Genehmigung
5) Beitritt
6) Unterzeichnung (einf. Verfahren)
Art. 11-12 WVK

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48
Q

Wann tritt ein Vertrag in Kraft?

A

objektives Inkrafttreten:
Ein Vertrag tritt entweder
zum vereinbarten ZP in Kraft oder
Nach Hinterlegung der letzten Vertragsurkunde
- Zweck: sodass der Vertrag nicht vorzeitig zur Anwendung kommen kann

subjekives Inkrafttreten:
für Beitritt eine Staates- das subj. kann nie vor dem obj. Inkrafttreten stattfinden

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49
Q

In welchem Fall vor dem IGH wurde die Existenz von regionalem Gewohnheitsrecht diskutiert?

A

Asylum- Fall

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50
Q

Die Abkürzung ILC steht für…
und ist ein Hilfsorgan der…

A

International Law Commission
Hilfsorgan der Generalversammlung

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51
Q

Die innerstaatliche Wirkung völkergewohnheitsrechtlicher Normen hängt vom nationalen Verfassungsrecht ab.
W/F

A

Wahr

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52
Q

Die Rechtsüberzeugung der Staaten kann folgendermaßen zum Ausdruck kommen:
5P

A

durch:
Die Praxis;
- Abstimmungsverhalten in Internationalen Org.,
- Gerichtsurteile,
- Gesetz,
- Protestnoten,
oder implizit
zB Durch das Ergreifen von Gegenmaßnahmen

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53
Q

Die Urteile des Internationalen Gerichtshofs…
4P

A
  • sind nur zwischen den Streitparteien verbindlich.,
  • genießen eine hohe Autorität bei der Auslegung völkerrechtlicher Normen.,
  • werden immer wieder zitiert.,
  • sind Hilfsquellen zur Feststellung völkerrechtlicher Normen.
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54
Q

Allgemeine Rechtsgrundsätze dienen der Lückenfüllung. Sie werden häufig subsidiär zum Vertragsrecht und Völkergewohnheitsrecht angwendet. Dennoch kann man nicht von einer Normenhierarchie sprechen. W/F

A

Wahr

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55
Q

Einseitige Rechtsgeschäfte können nur schriftlich abgegeben werden. w/f

A

Falsch

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56
Q

Im Völkerrecht gibt es kein stare decisis nach dem Case Law System. Dennoch wird den Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs und anderer internationaler Gerichte eine hohe Autorität bei der Auslegung völkerrechtlicher Normen zuerkannt. Die führt im Ergebnis zu einer Art de-facto-Case-Law. W/F

A

Wahr

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57
Q

Zur “Doktrin” als völkerrechtliche Hilfsquelle nach Art. 38 des IGH Statuts zählt man
4P

A

die Lehrbücher anerkannter Völkerrechtler, Aufsätze in völkerrechtlichen Fachzeitschriften, Fallkommentierungen, die Aussagen anerkannter Völkerrechtler bei internationalen Konferenzen

58
Q

Vorbehalt def.

A

2/1/d WVK
einseitige Erklärung, durch die ein Staat bezweckt, die Rechtswirkung einzelner Vertragsbestimmungen in der Anwendung auf diesen Staat auszuschließen oder zu ändern.

59
Q

Voraussetzungen der Zulässigkeit von einem Vorbehalt

A
  • Der Vertrag verbietet den Vorbehalt
  • der Vertrag sieht nur bestimmte Vorbehalte vor
  • der Vorbehalt ist mit ziel und Zweck nicht vereinbar
60
Q

Wann muss ein Vorbehalt eingebracht werden?

A

Spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem der Staat seinen Bindungswillen erklärt

61
Q

Wie können VP auf einen Vorbehalt reagieren?

A

Annahme, stillschweigende Annahme, Protest oder qualifizierter Protest

62
Q

Wirkung eines qualifizierten Protests

A

Der Vertrag kommt zwischen diesen konkreten Staaten gar nicht zustande

63
Q

Wirkung eines einfachen Protests

A

der Vertrag kommt zwischen zwischen diesen konkreten Staaten zustande, allerdings ohne Vorbehalt

64
Q

Voraussetzung für einen wirksamen Vorbehalt
(es ist nicht nach der Zulässigkeit gefragt)

A

Er muss durch mindestens einen Staat angenommen werden (auch stillschweigend)

65
Q

Ein wirksamer Protest muss…

A

ab 12 Monaten ab Notifikation oder bis Bindungswirkung (Parteiwerdung) eingebracht werden

66
Q

Rechtswirkung von unzulässigen Vorbehalten

A

null und nichtig

67
Q

2 Auffassungen für die Vertragsbindung beim Einbringen unzulässiger Vorbehalte

A

Entweder Vertrag bindet ohne Vorbehalt oder Zustimmungserklärung als nichtig gesehen und Vertrag bindet nicht

68
Q

Problem bei Vorbehalten unbestimmten Inhalts

A

zB ein Vorbehalt ist insofern verbindlich, wie es die Verfassung erlaubt
Problem ist, dass es schwer festzustellen ist, ob der Vorbehalt unzulässig ist (also mit Ziel und Zweck des Vertrages vereinbar ist)

69
Q

pacta sunt servanda

A

Art 26 WVK: Ist ein Vertrag in Kraft, so bindet er die Vertragsparteien und ist von ihnen nach Treu und Glauben zu erfüllen.

–> Nach Inkrafttreten ist ein Staat verpflichtet, den Vertrag bona fides einzuhalten

70
Q

Art 27 WVK

A

Eine Vertragspartei kann sich nicht auf ihr innerstaatliches Recht berufen, um die Nichterfüllung eines Vertrags zu rechtfertigen. (Diese Bestimmung lässt Artikel 46 unberührt.)

71
Q

Ausnahme des 27 WVK:
46 WVK

A

Ein Staat kann sich auf innerstaatliches Recht berufer, um die Nichterfüllung eines Vertrages zu berechtigen, wenn die Verletzung offenkundig (für alle andere Staaten) und die Regelung wesentlich ist.
–> Formeller Willensmangel
Staat kann Gültigkeit des Vertrages anfechten

72
Q

Geltung eines Vertrages im Normalfall

A

keine Rückwirkung und für das gesamte Staatsgebiet

73
Q

Vorrang des Satzung der VN

A

Gem. Art 103 der Satzung genießt diese vorrang über allen anderen VR Verträgen

74
Q

pacta tertiis nec nocet nec prosunt

A

weder schaden verträge dritten noch nutzen sie ihnen

75
Q

Vertragsbindung von Drittstaaten

A

Bei Rechten zugunsten Dritter braucht man keine Zustimmung
Bei Verpflichtungen braucht man eine Schriftliche Zustimmung

76
Q

Aufhebung der Verpflichtungen von Drittstaaten

A

bedarf zustimmung des 3ten

77
Q

Aufhebung der Rechte zugunsten Dritter

A

Aufhebbarkeit muss im Vertrag bestimmt werden

78
Q

Primäre Auslegungmethode von VR Verträgen

A

nach dem Willen der VP:
objektive Methode: Auslegung nach dem Text/ Wortlaut der Norm
Art 31 WVK

79
Q

travaux préparatoires

A

vorbereitende Arbeiten zum Vertrag
relevant für historische Interpretation

79
Q

Relevant für die objektive Methode der Auslegung von VR Verträgen

A

Art 31 WVK:
1. Wortlaut(interpretation)
2. Zusammenhang (kontextuelle Interpretation): Text und Präambel sowie spätere Übereinkunfte der Parteien sowie spätere Vertragspraxis und anwendbare Rechtsgrundsätze
3. teleologische Interpretation: Ziel und Zweck des Vertrags

79
Q

Welche Interpretationsmethode kann außer der objektiven herangezogen werden?

A

Historische Interpretation:
soll nur zur feststellung der Ergebnisse der objektiven Methode dienen.
- def. der Rückgriff auf die vorbereitenden Arbeiten (Travaux préparatoires)

79
Q

Wann ist eine Änderung eines (multilatieralen) Vertrags zulässig?

A

Wenn ALLE VP beteiligt sind oder
Wenn es der Vertrag nicht verbietet, wenn Rechte zugunsten Dritter nicht berührt werden und wenn Ziel und Zweck nicht beeinträchtigt werden (nicht alle VO nehmen teil)

79
Q

6 Amtssprachen

A

Englisch, Chinesisch, Russisch, Arabisch, Französisch, Spanisch

79
Q

Wann kann ein Vertrag aufgehoben werden?

A

Willensmangel oder unvereinbarkeit mit ius cogens (Anfechtung)

80
Q

Beendigung

A

die Vertragsbeziehung ist endgültig beendet:
Kündigung vs Rücktritt
Kündigung bei bilateralen Verträgen
Rücktritt bei multilateraten Verträgen
nachtraglich

81
Q

Suspendierung

A

Zeitweise aussetzung der Vertragswirkungen

82
Q

Was ist Anfechtung und welche Rechtswirkung?

A

Geltendmachung von Willensmängel oder Unvereinbarkeit mit ius cogens
- Aufhebung ex nunc außer bei Betrug, Bestechung und Zwang sowie bei Verletzung wegen ius cogens: ex tunc

83
Q

2 Arten von Willensmängel

A

Formeller und Materieller

84
Q

Formeller Willensmangel

A

der Vertrag verletzt offenkundig eine wesentliche innerstaatliche Regelung

85
Q

Wann besteht eine offenkundige Verletzung isv formellen Willensmängeln?

A

Wenn die Verletzung für jeden Staat, der sich bona fide verhält objektiv erkennbar ist
Art 46 WVK

86
Q

Materielle Willensmängel

A

Umstände, die den Willen bei Vertragsabschluss beeinträchtigt haben
zB Irrtum, Betrug, Zwang (gg Staat oder Staatenvertreter) und Bestechung

87
Q

Wann ist eine berufung auf Irrtum unzulässig (isv mat. Willensmängel)

A

Wenn der Staat damit rechnen musste oder wenn der Staat dazu beigetragen hat

88
Q

Ius cogens

A

Grenze der Vertragsfreiheit
def. Art 53 WVK
jene Normen, die von der Staatengemeinschaft als solche anerkannt sind, von denen nicht abgewichen werden darf und die nur durch andere ius cogens normen abgeändert werden dürfen

89
Q

Wie wird der Inhalt von Ius cogens bestimmt?

A

Keine Allgemeine übereinstimmung, wird aber in folgenden Rechtsgrundsätzen zusammengefasst:
1. Gewaltverbot
2. Verbot des Völkermordes
3. Verbot vion Apartheid
4. Folter- und Sklavereiverbot

90
Q

ius cogens superveniens

A

Bildet sich nach Vertragsabschluss eine Norm des ius cogens, so ist sie kein anfechtungsgrund und fürht zur Rückwirkenden AUTOMATISCHEN beendigung aller wiedersprechenden Verträge
64 WVK

91
Q

Recht zur Beendigung und Suspendierung

A

gem Art 42 WVK
1. Kündigungsklausel (implizit o explizit)
2. VGRechtliche gründe (auch aus WVK oder desuetudo u. obsoleszenz)

92
Q

wann sind Beendigungsgründe aus dem Vertrag (Kündigungsklausel) vorhanden?

A
  1. explizit aus Vertrag
  2. implizit aus Natur oder Willen der VP
93
Q

Beendigungsgründe aus WVK

A

Art 60-62
1. erhebliche Vertragsverletzung
2. nachträgliche Unmöglichkeit der Erfüllung
3. clausula rebus sic stantibus (grundlegende Änderung der Umstände)

94
Q

Gabčíkovo-Nagymaros-Fall

A

Richtlinie für Auslegung 60-62 WVK (Beendigungsgründe)

95
Q

clausula rebus sic stantibus

A

grundlegende Änderung der Umstände

96
Q

Wann liegt eine erhebliche Vertragsverletzung vor?

A

durch die Ablehnung des Vertrags als Ganzes oder die Verletzung einer Für Ziel und Zweck wesentlichen Norm

97
Q

Berechtigung der VPs bei einer erheblichen Vertragsverletzung:

A

bilateral: andere VP kann beenden
multilateral:
- alle VP gg Verletzer können beenden oder suspendieren
- besonders Betroffener gg Verletzer kann suspendieren
- alle VP gg einanden suspendieren –> wenn in kollektive Rechte eingegriffen wird

98
Q

Wann tritt die nachträgliche Unmöglichkeit der Erfüllung ein?

A

wenn der für die Vertragserfüllung notwendiger Gegenstand endgültig ohne Verschulden untergeht

99
Q

Suspendierung oder Beendigung wegen clausula rebus sic stantibus

A
  1. der Umstand lag zum ZP des Vertragsabschlusses vor
  2. Umstand wesentlich für Vertragsabschluss
  3. unvorhergesehene Änderung
  4. die Änderung würde zu einer tiefgreifenden umgestaltung der Vertragsverpflichtungen führen
  5. die VP hat die Änderung nicht verschuldet (keine Vertragsverletzung)
    – Gilt nicht für Grenzenverträge
100
Q

Weitere Beendigungsmöglichkeiten (VGR)

A

Desuetudo und obsoleszenz

101
Q

desuetudo

A

wenn sich entgegenstehendes VGR gebildet hat

102
Q

Obsoleszenz

A

Erfüllung wegen neuer Situation wird nicht mehr erwartet

103
Q

Kann nur ein Teil des Vertrages angefochten werden?

A

Wenn dies der Vertrag vorsieht oder
im Fall der Trennbarkeit der Vertragsbestimmungen gem 44 WVK

104
Q

acquiescence/ Verschweigung

A

Wenn ein Staat durch sein Verhalten auf die Anfechtung verzichtet - dann kann ein Vertrag nicht mehr angefochten werden

105
Q

Wann ist der IGH für die Anfechtung zuständig?

A

bei Anfechtung wegen ius cogens- Verstoß
wirkung ex tunc nichtigkeit (sowie bei betrug zwang und bestechung)
sonst optionales Vergleichsverfahren gem. WVK

106
Q

Wofür ist die ILC zuständig?

A

Ausarbeitung der Kodifikationen und Entwicklung des VR

107
Q

Welche Organe sind für die VR- Kodifikationen zuständig?

A

ILC, UNCITRAL und der Europarat (EMRK)

108
Q

Zuständige Organe für Vertragsabschluss gem. B-VG

A

Bundespräsident (Gesetzesändernde Verträge mit Zustimmung des NR und allgemein)
BP delegiert Kompetenz für
Regierungsabkommen an Bundesregierung
Ressortabkommen an Ressortminister mit Außenminister
Verwaltungsabkommen an Ressortminister

Länder können in ihrem ausschleßlichen Wirkungsbereich Verträge mit Nachbarn abschließen

109
Q

Die Mitwirkung des NR und BR am Vertragsabschluss

A

bei politische, gesetzesändernden oder -ergänzenden Verträgen

bei Veränderungen der Grundlagen des EuR sind erhöhte Quoren

110
Q

VR Vertragswerdnug nach oeRecht

A

1) Verhandlung
2) Unterzeichnung
3) Ratifikation (Nach NR und BR bei Landesangelegenheiten)
4) Übermittlung der Ratifikationsurkunde an Depositär
5) Inkrafttreten
6) Registrirung im BGBl

111
Q

Was für einen Rang hat ein von OE abgeschlossener Vertrag?

A

denselben wie ein innerstaatlicher Rechtsakt über dieselbe Materie hätte

112
Q

Erfüllungsvorbehalt

A

Der Inhalt eines Staatsvertrages ist in spezielle Gesetze Umzuformen (Durchführungsgesetze)

113
Q

Was sind Durchfürhrungsgesetze

A

Spezielle Gesetze, durch die der Inhalt eines Staatsvertrages in die Rechtsordnung eingetragen wird (Erfüllungsvorbehalt)

114
Q

Actus contrarius

A

ist eine Handlung, die darauf abzielt, eine vorherige völkerrechtliche Handlung aufzuheben oder zu beenden
- Muss den gleichen Anforderungen unterliegen wie der Abschluss

115
Q

def. internationales Gewohnheitsrecht

A

ist Ausdruck einer allgemeinen*, als Recht anerkannten Übung

116
Q

Geltungsbereich des VGR

A

GIlt auch für Staaten, die an der Praxis nicht beteiligt waren

116
Q

Was bedeutet allgemeine Übung isd VGR?

A

keine Universalität, die Übung muss nur weitverbreitet und repräsentativ erfolgen.
- es ist eine ständige und einheitliche Übung erforderlich

117
Q

Die Dauer und Intensität einer Gewohnheit (VGR) muss…

A

ausgedehnt und gleichförmig sein (Nordsee- Festlandsockel Fall)

118
Q

Welche Rolle spiel VGR im innerstaatlichen Recht?

A

9 B-VG:
Das VGR Ist Bestandteil des Bundesrechts, d.h. die Gerichte müssen es beim fehlen von lex specialis heranziehen

119
Q

def. Allgemeine Rechtsgrundsätze

A

… sind die gemeinsamen Grundätze der wichtigsten Rechtssysteme aller Staaten

120
Q

Hauptfunktion der allgemeinen Rechtsgrundsätze

A

Lückenfüllung
… allg. Rechtsgrundätze kommen also nur subsidiär zur Anwendung

121
Q

Wieso kommen allgemeine Rechtsgrundsätze nur subsidiär zur Anwendung, obwohl unter den Völkerrechtsquellen keine Hierarchie herrscht?

A

Weil VGR und Vertragsrecht konkreter/”spezieller” sind –> lex specialis Regel

122
Q

Wie werden allgemeine Rechtsgrundsätze festgestellt?

A

durch den Vergleich repräsentativer Rechtsordnungen der wichtigsten staatlichen Rechtssysteme oder - kreise

123
Q

Beispiele für allgemeine Rechtsgrundsätze
9P

A
  1. Estoppel: Verbot des venire contra factum proprium
  2. res iudicata: Rechtskraft der entschiedenen Sache
  3. lis pendens: ein Gericht für eine Rechtssache
  4. Schadenersatzpflicht
  5. Verbot der ungerechtfertigten Bereicherung
  6. Verpflichtung Zahlung Verzugszinsen
  7. Verjährung von Forderungen
  8. Grundsatz der Wiedergutmachung
  9. Verbot des Rechtsmissbrauches
124
Q

Wo spielen Allgemeine Rechtsgrundsätze eine wichtige Rolle?

A

EuR: Schutz der Grundrechte
weil sie von allen Staaten anerkannt sind
… sind im Primärrecht kodifiziert

125
Q

def. einseitige Rechtsgeschäfte

A

… sind Rechtshandlungen oder Erklärungen, die ein Völkerrechtssubjekt vornimmt, um völkerrechtliche Reche und pflichten zu wahren, zu ändern oder zu begründen.

126
Q

Welche Grundsätze sprechen für die rechtliche Wirkung von einsietigen Rechtsgeschäften?

A

Vertrauensschutz (GS von Treu und Glauben) und Reziprozität (Gegenseitigkeit)

127
Q

Arten von einseitigen Rechtsgeschäften

A

Selbstständige und unselbstständige Rechtsgeschäfte

128
Q

Selbstständige einseitige Rechtsgeschäfte

A

… hängen von keiner anderen Rechtsquelle ab
zB. Protest, Anerkennung, Verzicht und Versprechen

129
Q

Was ist für selbstständige einseitige Rechtsgeschäfte entscheidend?

A

Rechtsfolgewillen, d.h., dass der Staat einen Rechtsalkt setzen will und mit den rechtlichen Konsequenzen rechnet
- kann wie opinio iuris implizit oder explizit zum Ausdruck kommen

130
Q

unselbstständige einseitige Rechtsgeschäfte

A

… sind von einem VR Vertrag untrennbar
zB. Zustimmung, durch einen VR Vertrag gebunden zu sein (Austausch der Urkunden, Unterzeichnung, Anerkennung, Genehmigung, Beitritt oder Ratifikation), Suspendierung, Beendigung, Vorbehalte, Anfechtung oder (v.a. wegen IGH bei Beitritt der UN (also Annahme der Charta)) Unterwerfungserklärung zu Streitbeteiligungsmechanismen

131
Q

Formen von einseitigen Rechtsgeschäften

A

diplomatische note, Verbalnote (note Verbale), Memorandum (aide mémoire) oder durch mündliche Erklärung

132
Q

Hilfsmittel laut 38 IGH-Statut

A

Rechtserkenntnisquellen: Judikatur und Lehre/Doktrin

133
Q

Funktion der Rechtserkenntnisquellen

A

Hilfsmittel zur Feststellung und Auslegung einer völkerrechtlichen Norm

134
Q

Warum spricht man von einem de-facto Case Law System bei der Judikatur des IGH?

A

-Urteile des IGH sind nur zwischen den Streitparteien und für den konkreten Fall verbindlich

-kein stare decisis (Bindung an Präjudizien), der Rechtssprechung des IGH wird aber hohe Autorität bei der Auslegung zugesprochen und wird immer wieder zitiert

135
Q

Lehre als Rechtserkenntnisquelle

A

…ist die Fachliteratur anerkannter Autoren, die Arbeiten der ILC und völkerrechtlicher Fachvereinigungen wie IDI (institut de droit international) oder ILA (Int. Law Association)