I. Grundlagen und Besonderheiten der Völkerrechtsordnung Flashcards

1
Q

Was ist Völkerrecht?

A

Def. Völkerrecht oder internationales Recht
ist die Summe aller Normen (Rechte und Pflichten)
die die beziehung zwischen Völkerrechtssubjekten regeln
–>über- und zwischenstaatliches Recht

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2
Q

Welche strukturellen Unterschiede gibt es zwischen Völkerrecht und innerstaatlichem Recht? 4P

A

Im innerstaatlichen Recht
gibt es eine klare hierarchische Machtaufteilung - der Staat hat ein Befehlsmonopol gegenüber dem Volk. Es gibt eine zentrale Normsetzungsinstanz als auch übergeordnete Kontrolleinrichtungen und Gerichtsbarkeit.
–> Vertikale staatliche Rechtsordnung/ Subordinationsrechtsordnung

Im Völkerrecht
gibt es keinen hierarchischen Aufbau aufgrund dem grundsatz der souveräner Gleichheit der Staaten. Es gibt keine zentrale Normsetzungsinstanz oder andere übergeordnete Organe der Rectssetzung, Rechtssprechung und Rechsdurchsetzung (Sicherheitsrat der Vereinten Nationen usw ist strittig).
–>horizontale Rechtsordnung/Koordinationssystem

-Dezentralisierung (keine Zentralen Organe der Judikative, Legislative und Exekutive)
-keine Gewaltentrennung (Grundsatz des Konsensualismus)
-Selbsthilfe als Sanktion

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3
Q

Wer führt im VR Sanktionen aus? 2P

A

Aufgrund einer fehlenden Rechtsdurchsetzungsinstanz sind die Völkerrechtssubjekte auf Selbsthilfe angewiesen. Die Ermessung von Sanktionen ist also im Zuständigkeitsbereich der Länder.

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4
Q

Welche Arten von Sanktionen gibt es (auf bilateraler Ebene)?

A

Gegenmaßnahmen (=Repressalien) und Retorisonen
Gegenmaßnahmen sind an sich rechtswidrig. Dienen aber zur Selbstverteidigung und daher sind sie verhältnismäßig zu bewerten. zB Ukraine im Ukrainekrieg

Retorsionen sind nicht rechtswidrig. Man beschreibt sie als unfreundliche Akte zB Ausweisung von Diplomat*innen, die verweigerung wirtschaftlicher Hlfeleistung …

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5
Q

Wo finden sich die Völkerrechtsquellen?

A

Art 38 des IGH- Statuts

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6
Q

Welche VRquellen gibt es?

A

1) Völkerrechtliche Verträge
2) Völkergewohnheitsrecht
3) allgemeine Rechtsgrundsätze

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7
Q

Was sind Erkenntnisquellen?

A

Hilfsmittel, die zur Feststellung des VR dienen
1) Judikatur des IGH
2) Rechtswissenschaftliche Publikationen

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8
Q

andere Völkerrechtsquellen

A
  • Beschlüsse internationaler Organisationen
  • einseitige Rechtsgeschäfte
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9
Q

Grundsatz des Konsensualismus 3P

A

Da es keinen zentralen Rechtssetzungsorgan gibt, müssen die VRsubjekte einer Norm zustmmen.
Völkerrechtssubjekte sind nur an die Normen gebunden, denen sie nicht ausrücklich widersprochen haben.
–>die souveränen Staaten sind gleichhzeitig Normsetzer und Normadressaten

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10
Q

Soft Law 2P

A

Normen unterhalb der Schwelle der völkerrechtlichen Verbindlichkeit
zB nicht bindende Resolutionen int. Organisationen

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11
Q

3 Arten von Völkerrechtssubjektivität

A

1) (volle) Völkerrechtssubjektivität

2) partielle Völkerrechtssubjektivität
–>nur einzelne Rechte und Pfichten

3) partikuläre Völkerrechtssubjektivität
–> VR Rechte und Pflichten nur ggü anerkennenden VRsubjekten

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12
Q

Wer sind Völkerrechtssubjekte?

A

souveräne Staaten und internationale Organisationen
(+ Sonderfälle: der Papst und das Rote Kreuz)

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13
Q

Wer hat partikuläre Völkerrechtssubjektivität?

A

nationale Befreiungsbewegungen

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14
Q

Wer hat keine Völkerrechtssubjektivität?

A

NGOs

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15
Q

Was ist kein Völkerrecht

A

-(Supranationales) Recht der EU–>Rechtsordnung sui generis
-Kollisionsrecht (wie das int. Privat-, Straf- und Prozessrecht)

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16
Q

Kollisionsrecht

A

Bestimmt welche Rechtsordnung anzuwenden ist und im welchen Staat das Verfahren durchzuführen ist

17
Q

2 Dimensionen der staatlichen Souveränität

A

Im Innenverhältnis:
-Autonomie und höchste Befehlsgewalt ggü dem Volk

Im Außenverhältnis:
-Unabhängigkeit und Gleichheit ggü anderen Staaten
–>ein Staat- eine Stimme

18
Q

Was unterscheidet Staaten von anderen Völkerrechtssubjekten?

A

die Ausübung hoheitlicher Gewalt (im Innenverhältnis)

19
Q

2 Arten von Souveränität

A

absolute und relative

20
Q

absolute Souveränität

A

laut Georg Friedrich Hegel
Ein Staat kann sich nach Belieben von internationalen Rechtsnormen einseitig lösen
–> extremer Nationalimus

21
Q

relative Souveränität

A

Alle Staaten unterliegen denselben internationalen Rectsnormen und können sich nicht von ihnen lösen–> Gleichheit der Staaten
–> Selbstverpflichtung zur Befolgung

22
Q

Realität des Völkerrechts 2P

A

-Interdependenz
-Ungleichheit zwischn Supermächten und Mikrostaaten (Abstimmungsprinzip ein Staat- eine Stimme)

23
Q

Behandlung des Individuums im Völkerrecht

A

Früher wurde die Behandlung des Individuums dem innerstaatlichen Recht überlassen. Die Staatsbewohner waren keine träger von völkerrechtlichen Rechten.
Durch die Menschenrechte kam es aber zur Mediatisierung des Individuums.
Die Ideologie vom Saat als Selbstzweck wird zurückgedrängt, da der Staat eigentlich die Interessen seiner Bewohner verfolgen sollte.

Der Staat hat gegenüber seinen Bürgern also Schutzverantwortung- R2P

24
Q

Elemente eines Staates

A

1) Staatsgebiet
2) Staatsvolk
3) effektive Staatsgewalt

25
Q

ubi interactio, ibi ius

A

Wo es interaktion gibt, gibt es Recht

26
Q

Wie ist es zu einer Grundlage der gemeinsamen Werte im VR gekommen?
4P

A

-das “klassische” VR war weitgehend von den westlichen Staaten geprägt, daher war diese Grundlage anfangs breiter.
-Oktoberrevolution 1917 Sowietunion stellt die westlichen Werte in Frage
- Dekolonisierung 1950-1980 - die neuentstandenen Staaten fanden in den westlichen Werten keinen Interessensausgleich und wollten sich aussuchen, welche Regeln sie annehmen (Pick and choose)
-Ende des Ost-West- Konflikts 1989–> Zusammenbruch des Kommunismus –> Staaten bejahen westlichen Werte wie Demokratie

27
Q

Kritik zum Status des VR als Rechtsordnung/ Effektivität 3P

A

John Austin
VR ist kein Recht, weiles nicht effektiv ist
aufgrund des fehlenden zentralen Gesetzgebers, übergeordneter Rechtsdurchsetzungsorgane und verbindlichen Zuständigkeit int. Gerichte

28
Q

Was spricht für die Effektivität des Völkerrechts? 3P

A

tatsächlich werden VR- Normen eingehalten, aufgrund:
- der Reziprozität/ Gegenseitigkeit
–>Alle Staaten ziehen vom Befolgen des VRs Vorteile, deswegen wird erwartet, dass sich die Staaten an sie halten = compliance pull
-Grundkonsens
–>da die Staaten nach dem Grundsatz des Konsensualismus nur denjenigen Regeln unterliegen, den sie nicht ausdrücklich wiedersprochen haben, schätzen alle VRSubjekte diese Regeln als sinnvoll und notwendig ein

29
Q

Nachteile aus VR-Verstößen auf multilateraler Ebene 9P

A

1) Hilfeleistung mächtiger Staaten (kollektive Selbstverteidigung)
2) der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kann andere Staaten zur Gewaltanwendung ermächtigen oder zu anderen nichtmilitärischen Sanktionen
3) rechtswidrig erzwungene Gewinne werden nicht anerkannt
4) Strfverfahren für Individuen vor int. Gericht
5) Ausschluss aus int. Org.
6) schlechtes Image, Verlust an “Goodwill” (zB Verweigerung eines Kredites)
7) Negative Präzedenzwirkung
8) Kettenreaktion
9) Verschlechterung des int. Klimas

30
Q

Innerstaatliche Kosten von Völkerrechtsbrüchen 6P

A

1) Argument für politische Opposition
2) Organisierte Interssentverbände leisten wiederstand
3) Kritik in Medien
4) NGOs beeinflüssen öffentliche Meinung
5) Gehorsamsverweigerung
6) Belastung der außerpolitischen Bürokratie