Haftpflichtrecht Werkeigentümerhaftung Art. 58 Abs. 1 OR Flashcards
Werkeigentümerhaftung Art. 58 Abs. 1 OR
- Schaden
- Werk
- Mangel
- Kausalzusammenhang
- Widerrechtlichkeit
- Werkeigentümereigenschaft
- Schaden
Jede unfreiwillige Vermögensverminderung, die in einer Verminderung der Aktiven und einer Vermehrung der Passiven besteht oder in einem entgangenen Gewinn
- Werk
Als Werke gelten insbesondere Gebäude. Sind stabile, mit dem Erdboden direkt/indirekt verbundene, künstlich hergestellte Gegenstände
- Mangel des Werkes
Liegt vor wenn es bei bestimmungsgemässen Gebrauch nicht die genügende Sicherheit bietet
- Nat. Kausalzusammenhang
Wenn ein Verhalten nicht hinweggedacht werden kann ohne dass auch der eingetretene Schaden entfiele
- Adäq. Kausalzusammenhang
Ein Verhalten dass nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allg. Lebenserfahrung geeignet ist, den eingetretenen Schaden herbeizuführen
- Widerrechtlichkeit
Widerrechtlich ist eine Schädigung dann, wenn sie in die absoluten Rechte des Geschädigten eingreift, bei reinem Vermögensschaden, oder eine einschlägige Schutznorm verletzt wird
- Werkeigentümereigenschaft
Der Sachenrechtliche Eigentümer des Werkes zum Zeitpunkt des Schadeneintrittes