Haftpflichtrecht Tierhalterhaftung Art. 56 Abs. 1 OR Flashcards
Tierhalterhaftung Art. 56 Abs. 1 OR
- Schaden
- Fehlverhalten eines gehaltenen Tieres
- Aus eigenen Antrieb
- Kausalzusammenhang
- Widerrechtlichkeit
- Tierhaltereigenschaft
- Misslingen des Sorgfaltsbeweises
- Schaden
Jede unfreiwillige Vermögensverminderung, die in einer Verminderung der Aktiven und einer Vermehrung der Passiven besteht oder in einem entgangenen Gewinn
- Fehlverhalten eines gehaltenen Tieres
Schädigung muss von einen gehaltenen Tier verursacht werden. Das Tier muss dem Willen des Halters unterworfen sein und kann durch dessen Verhalten beeinflusst werden
- Aus eigenem Antrieb
Tier hat den Schaden aus eigenem Antrieb verursacht. Dies ist zu verneinen wenn das Tier als willenloses Werkzeug von einem Menschen benutzt wird
- Nat. Kausalzusammenhang
Wenn ein Verhalten nicht hinweggedacht werden kann ohne dass auch der eingetretene Schaden entfiele
- Adäq. Kausalzusammenhang
Ein Verhalten dass nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allg. Lebenserfahrung geeignet ist, den eingetretenen Schaden herbeizuführen
- Widerrechtlichkeit
Widerrechtlich ist eine Schädigung dann, wenn sie in die absoluten Rechte des Geschädigten eingreift, bei reinem Vermögensschaden, oder eine einschlägige Schutznorm verletzt wird
- Tierhaltereigenschaft
Als Tierhalter gilt, wer die Verfügungsgewalt über das Tier hat. Es ist nicht entscheidend wer Eigentümer des Tieres ist, sondern wer das Tier hält
- Misslingen des Sorgfaltsbewseises
Nachweisen dass alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt zur Verwahrung und Beaufsichtigung angewendet wurde, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre