Haftpflichtrecht Produkthaftpflicht Art. 1 Abs. 1 PrHG Flashcards
Produkthaftpflicht Art. 1 Abs. 1 PrHG
- Schaden
- Fehlerhaftes Produkt
- Kausalzusammenhang
- Widerrechtlichkeit
- Herstellereigenschaft
- Misslingen des Sorgfaltsbeweises
- Schaden
Als Schaden gelten Sach oder Personenschäden
Personenschaden: Tötung / Körperverletzung
Sachschaden: Schäden die nicht direkt am Objekt entstehen sondern an weiteren Gütern
- Fehlerhaftes Produkt
Als Produkt gelten bewegliche Sachen. Ein Produkt ist Fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist
- Nat. Kausalzusammenhang
Wenn ein Verhalten nicht hinweggedacht werden kann ohne dass auch der eingetretene Schaden entfiele
- Adäq. Kausalzusammenhang
Ein Verhalten dass nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allg. Lebenserfahrung geeignet ist, den eingetretenen Schaden herbeizuführen
- Widerrechtlichkeit
Widerrechtlich ist eine Schädigung dann, wenn sie in die absoluten Rechte des Geschädigten eingreift, bei reinem Vermögensschaden, oder eine einschlägige Schutznorm verletzt wird
- Herstellereigenschaft
Kommt die Herstellereigenschaft mehreren Personen zu, so haften Sie solidarisch
- Misslingen des Entlastungsbeweises
- Herstellerin hat das Produkt nicht auf den Markt gebracht
- Es lag kein Fehler zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens vor
- Herstellung zu privaten Zwecken