Haftpflichtrecht Geschäftsherrenhaftung Art. 55 Abs. 1 OR Flashcards

1
Q

Geschäftsherrenhaftung Art. 55 Abs. 1 OR

A
  1. Schaden
  2. Fehlverhalten einer Hilfsperson
  3. In Ausübung dienstlicher Verrichtung
  4. Kausalzusammenhang
  5. Widerrechtlichkeit
  6. Geschäftsherreneigenschaft
  7. Misslingen des Sorgfaltsbeweises
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2
Q
  1. Schaden
A

Jede unfreiwillige Vermögensverminderung, die in einer Verminderung der Aktiven und einer Vermehrung der Passiven besteht oder in einem entgangenen Gewinn

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3
Q
  1. Fehlverhalten einer Hilfsperson
A

Hilfsperson ist ein Arbeitnehmer oder eine andere Person, die zum Geschäftsherren in einem Unterordnungsverhältnis steht

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4
Q
  1. In Ausübung dienstlicher Verrichtung
A

Erforderlich ist ein funktioneller Zusammenhang zw. Schädigung und Verrichtung

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5
Q
  1. Nat. Kausalzusammenhang
A

Wenn ein Verhalten nicht hinweggedacht werden kann ohne dass auch der eingetretene Schaden entfiele

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6
Q
  1. Adäq. Kausalzusammenhang
A

Ein Verhalten dass nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allg. Lebenserfahrung geeignet ist, den eingetretenen Schaden herbeizuführen

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7
Q
  1. Widerrrechtlichkeit
A

Widerrechtlich ist eine Schädigung dann, wenn sie in die absoluten Rechte des Geschädigten eingreift, bei reinem Vermögensschaden, oder eine einschlägige Schutznorm verletzt wird

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8
Q
  1. Geschäftsherreneigenschat
A

Geschäftsherr ist wer Geschäftsbesorgungen durch eine andere Person ausführen lässt, die zu ihm in einem Unterordnungsverhältnis steht

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9
Q
  1. Misslingen des Sorgfaltsbeweises
A

Nachweisen dass alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt zur Verhütung des Schadens erbracht wurde (Hilfsperson genügend instruiert, ausgewählt, überwacht), oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre

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