Haftpflichtrecht Geschäftsherrenhaftung Art. 55 Abs. 1 OR Flashcards
Geschäftsherrenhaftung Art. 55 Abs. 1 OR
- Schaden
- Fehlverhalten einer Hilfsperson
- In Ausübung dienstlicher Verrichtung
- Kausalzusammenhang
- Widerrechtlichkeit
- Geschäftsherreneigenschaft
- Misslingen des Sorgfaltsbeweises
- Schaden
Jede unfreiwillige Vermögensverminderung, die in einer Verminderung der Aktiven und einer Vermehrung der Passiven besteht oder in einem entgangenen Gewinn
- Fehlverhalten einer Hilfsperson
Hilfsperson ist ein Arbeitnehmer oder eine andere Person, die zum Geschäftsherren in einem Unterordnungsverhältnis steht
- In Ausübung dienstlicher Verrichtung
Erforderlich ist ein funktioneller Zusammenhang zw. Schädigung und Verrichtung
- Nat. Kausalzusammenhang
Wenn ein Verhalten nicht hinweggedacht werden kann ohne dass auch der eingetretene Schaden entfiele
- Adäq. Kausalzusammenhang
Ein Verhalten dass nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allg. Lebenserfahrung geeignet ist, den eingetretenen Schaden herbeizuführen
- Widerrrechtlichkeit
Widerrechtlich ist eine Schädigung dann, wenn sie in die absoluten Rechte des Geschädigten eingreift, bei reinem Vermögensschaden, oder eine einschlägige Schutznorm verletzt wird
- Geschäftsherreneigenschat
Geschäftsherr ist wer Geschäftsbesorgungen durch eine andere Person ausführen lässt, die zu ihm in einem Unterordnungsverhältnis steht
- Misslingen des Sorgfaltsbeweises
Nachweisen dass alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt zur Verhütung des Schadens erbracht wurde (Hilfsperson genügend instruiert, ausgewählt, überwacht), oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre