Haftpflichtrecht Verschuldenshaftung Art. 41 Abs. 1 OR Flashcards
Verschuldenshaftung Art. 41 Abs. 1 OR
- Schaden
- Kausalzusammenhang
- Widerrechtlichkeit
- Verschulden
- Rechtsfolge
- Schadenersatzberechnung
- Schaden
Jede unfreiwillige Vermögensverminderung, die in einer Verminderung der Aktiven und einer Vermehrung der Passiven besteht oder in einem entgangenen Gewinn
- Nat. Kausalzusammenhang
Wenn ein Verhalten nicht hinweggedacht werden kann ohne dass auch der eingetretene Schaden entfiele
- Adäq. Kausalzusammenhang
Ein Verhalten dass nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allg. Lebenserfahrung geeignet ist, den eingetretenen Schaden herbeizuführen
Unterbrechungsgründe adäq. Kausalität
Zweite Ursache mit hoher Intensität, dass adäquates Schadensereignis als rechtlich nicht mehr beachtlich erscheint (z.B. Höhere Gewalt, grobes Slebstverschulden)
- Widerrechtlichkeit
Widerrechtlich ist eine Schädigung dann, wenn sie in die absoluten Rechte des Geschädigten eingreift oder bei reinem Vermögensschaden eine einschlägige Schutznorm verletzt wird
Absolute Rechte Art. 28 ZGB
Persönlichkeit: Leib & Leben, Psyche, Ehre, Name
Sachschaden: Eigentum, Besitz
Rechtfertigungsgründe
Einwilligung
Notwehr
Notstand (Billigkeitsentschädigung Art. 54 Abs. 1)
- Verschulden Objektiv
Setzt Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus
Vorsätzlich handelt wer Schaden mit Wissen und Willen zufügt
Fahrlässig handelt wer die nach den Umständen gebotene Sorgfalt missachtet. Massgebend: Die Sorgfalt die eine vernünftige Drittperson in der gleiche Situation aufgewendet hätte
- Verschulden Subjektiv
Setzt Urteilsfähigkeit voraus. Die Urteilsfähigkeit ist die Fähigkeit vernunftsgemäss zu handeln