Gute wissenschaftliche Praxis Flashcards
gute wissenschaftliche Praxis
lege artis arbeiten
Einhaltung ethischer Standards bei der Durchführung von Erhebungen
Sicherung & Aufbewahrung von Primärdaten
Dokumentation der Resultate
konsequentes Anzweifeln der eigenen Ergebnisse
Zusammenarbeit in Arbeitsgruppen (gegenseitige Kontrolle, Verantwortung)
strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten & Vorgängern
wissenschaftliche Veröffentlichungen als Medium der Rechenschaft von Wissenschaftlern über ihre Arbeit
Achtung fremden geistigen Eigentums
Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Wissenschaftliches Fehlverhalten Falschangaben durch Erfinden von Daten oder Verfälschung von Daten und Quellen, wie z.B. durch
Unterdrücken von relevanten Quellen, Belegen oder Texten,
Manipulation von Quellen, Darstellungen oder Abbildungen,
Auswählen & Zurückweisen unerwünschter Ergebnisse ohne Offenlegung
unrichtige Angaben in einem Bewerbungsschreiben oder einem Förderantrag (einschließlich Falschangaben zum Publikationsorgan und zu in Druck befindlichen Veröffentlichungen)
unrichtige Angaben zur wissenschaftlichen Leistung von Bewerbern in Auswahl-oder Gutachterkommissionen
Wissenschaftliches Fehlverhalten
Verletzung geistigen Eigentums in Bezug auf ein von einem anderen geschaffenes urheberrechtliches Werk, wissenschaftliche Erkenntnisse oder Forschungsansätze durch
unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft (Plagiat)
Ausbeutung von Forschungsansätzen & Ideen, insbesondere als Gutachter (Ideendiebstahl)
Anmaßung wissenschaftlicher Autor oder Mitautorschaft ohne eigenen wissenschaftlichen Beitrag
unbefugte Veröffentlichung
Inanspruchnahme der Mit-Autorschaft einer anderen Person ohne deren Einverständnis
willkürliche Verzögerung der Publikation einer wissenschaftlichen Arbeit
Wissenschaftliches Fehlverhalten
Beeinträchtigungen der Forschungstätigkeit anderer durch Sabotage von Forschungstätigkeit anderer wie z.B. durch
Beschädigen, Zerstören oder Manipulieren von Versuchsanordnungen, Geräten, Unterlagen, Hardware, Software, Chemikalien oder sonstiger Sachen, die ein anderer zur Durchführung eines Experiments benötigt,
arglistiges Verstellen oder Entwenden von Büchern, Archivalien, Handschriften, Datensätzen sowie vorsätzliche Unbrauchbarmachung von wissenschaftlich relevanten Informationsträgern
Unerlaubtes Vernichten oder unerlaubte Weitergabe von Forschungsmaterial.
Die Ergebnisse psychologischer Forschung sind
der Fachöffentlichkeit zugänglich zu machen. Durch korrekte, vollständige und eindeutige Darstellung sind Fehlinterpretationen zu verhindern
Bei gemeinsamen Publikationen sind alle
Mitautorinnen bzw. Mitautoren aufzuführen. Ehrenautorenschaft gibt es nicht. Die Reihenfolge sollte ihrem Leistungsbeitrag, unabhängig von ihrem akademischen Status, gerecht werden.
Psychologinnen und Psychologen, die in ihren veröffentlichten Daten nachträglich bedeutsame Fehler entdecken, sind verpflichtet,
sinnvolle Schritte zu deren öffentlicher Korrektur, etwa durch ein Erratum oder durch andere angemessene Publikationsmaßnahmen zu ergreifen.
Die Nennung als Autor erfordert
Einleitende Initiative zur Inangriffnahme einer wissenschaftlichen Arbeit mit substantiellem Beitrag zu Konzeption und Studiendesign.
Erhebung, Verarbeitung, Interpretation & Formalisierung der Daten, wenn dies über die routinemäßige Anwendung wohlbekannter & etablierter Methoden hinausgeht.
Konzeption & oder kritische Revision des Manuskriptes.
Zustimmung zu bzw. Freigabe der endgültigen Version des Manuskriptes vor Einsendung zur Publikation.
Anleitung & Überwachung jüngerer akademischer sowie nicht akademischer Mitarbeiter bei der Erstellung der Daten.
Insbesondere sind Verfahren zu verwerfen, welche
sich zum Nachteil der Versuchspersonen auswirken; Würde & Integrität der teilnehmenden Personen dürfen nicht verletzt werden.
Die fortwährende Überprüfung & Erneuerung der verwendeten Methoden sind
wesentliche Bedingungen der Forschungstätigkeit.
Psychologen verwenden keine Methoden oder Verfahren, zu denen sie nicht
über die entsprechende Kompetenz verfügen.
Psychologen überlassen keinen fachfremden oder sonstwie unterqualifizierten Personen
die Sorge & Verantwortung für die Wahl & die Anwendung der einzusetzenden Methoden.
Die Teilnahme an psychologischen Versuchen erfolgt
freiwillig. Übermäßige & unangemessene Belohnungen/ Anreize zur Versuchsteilnahme, welche die Freiwilligkeit in Frage stellen könnten, sind zu unterlassen.
Psychologische Forscher informieren die VPs in verständlicher Weise über
1) Zweck des Projekts, die erwartete Dauer & die Verfahren,
2) ihr Recht, die Teilnahme abzulehnen/ zu beenden,
3) die absehbaren Folgen einer Nichtteilnahme/ Beendigung,
4) absehbare Einflussfaktoren auf die Teilnahmebereitschaft wie Risiken &Unannehmlichkeiten, 5) den voraussichtlichen Nutzen der Forschung,
6) die Grenzen der Vertraulichkeit &Anonymität,
7) Anreize & Belohnung der Teilnahme,
8) die Auskunftsperson über das Forschungsprojekt &die Rechte der Versuchspersonen.
Das Einverständnis von Versuchspersonen ist einzuholen, bevor
deren Stimme oder Bild aufgenommen wird.