Gute wissenschaftliche Praxis Flashcards

1
Q

gute wissenschaftliche Praxis

A

lege artis arbeiten
Einhaltung ethischer Standards bei der Durchführung von Erhebungen
Sicherung & Aufbewahrung von Primärdaten
Dokumentation der Resultate
konsequentes Anzweifeln der eigenen Ergebnisse
Zusammenarbeit in Arbeitsgruppen (gegenseitige Kontrolle, Verantwortung)
strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten & Vorgängern
wissenschaftliche Veröffentlichungen als Medium der Rechenschaft von Wissenschaftlern über ihre Arbeit
Achtung fremden geistigen Eigentums
Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Wissenschaftliches Fehlverhalten Falschangaben durch Erfinden von Daten oder Verfälschung von Daten und Quellen, wie z.B. durch

A

Unterdrücken von relevanten Quellen, Belegen oder Texten,
Manipulation von Quellen, Darstellungen oder Abbildungen,
Auswählen & Zurückweisen unerwünschter Ergebnisse ohne Offenlegung
unrichtige Angaben in einem Bewerbungsschreiben oder einem Förderantrag (einschließlich Falschangaben zum Publikationsorgan und zu in Druck befindlichen Veröffentlichungen)
unrichtige Angaben zur wissenschaftlichen Leistung von Bewerbern in Auswahl-oder Gutachterkommissionen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Wissenschaftliches Fehlverhalten
Verletzung geistigen Eigentums in Bezug auf ein von einem anderen geschaffenes urheberrechtliches Werk, wissenschaftliche Erkenntnisse oder Forschungsansätze durch

A

unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft (Plagiat)
Ausbeutung von Forschungsansätzen & Ideen, insbesondere als Gutachter (Ideendiebstahl)
Anmaßung wissenschaftlicher Autor oder Mitautorschaft ohne eigenen wissenschaftlichen Beitrag
unbefugte Veröffentlichung
Inanspruchnahme der Mit-Autorschaft einer anderen Person ohne deren Einverständnis
willkürliche Verzögerung der Publikation einer wissenschaftlichen Arbeit

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Wissenschaftliches Fehlverhalten

Beeinträchtigungen der Forschungstätigkeit anderer durch Sabotage von Forschungstätigkeit anderer wie z.B. durch

A

Beschädigen, Zerstören oder Manipulieren von Versuchsanordnungen, Geräten, Unterlagen, Hardware, Software, Chemikalien oder sonstiger Sachen, die ein anderer zur Durchführung eines Experiments benötigt,
arglistiges Verstellen oder Entwenden von Büchern, Archivalien, Handschriften, Datensätzen sowie vorsätzliche Unbrauchbarmachung von wissenschaftlich relevanten Informationsträgern
Unerlaubtes Vernichten oder unerlaubte Weitergabe von Forschungsmaterial.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Die Ergebnisse psychologischer Forschung sind

A

der Fachöffentlichkeit zugänglich zu machen. Durch korrekte, vollständige und eindeutige Darstellung sind Fehlinterpretationen zu verhindern

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Bei gemeinsamen Publikationen sind alle

A

Mitautorinnen bzw. Mitautoren aufzuführen. Ehrenautorenschaft gibt es nicht. Die Reihenfolge sollte ihrem Leistungsbeitrag, unabhängig von ihrem akademischen Status, gerecht werden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Psychologinnen und Psychologen, die in ihren veröffentlichten Daten nachträglich bedeutsame Fehler entdecken, sind verpflichtet,

A

sinnvolle Schritte zu deren öffentlicher Korrektur, etwa durch ein Erratum oder durch andere angemessene Publikationsmaßnahmen zu ergreifen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Die Nennung als Autor erfordert

A

Einleitende Initiative zur Inangriffnahme einer wissenschaftlichen Arbeit mit substantiellem Beitrag zu Konzeption und Studiendesign.
Erhebung, Verarbeitung, Interpretation & Formalisierung der Daten, wenn dies über die routinemäßige Anwendung wohlbekannter & etablierter Methoden hinausgeht.
Konzeption & oder kritische Revision des Manuskriptes.
Zustimmung zu bzw. Freigabe der endgültigen Version des Manuskriptes vor Einsendung zur Publikation.
Anleitung & Überwachung jüngerer akademischer sowie nicht akademischer Mitarbeiter bei der Erstellung der Daten.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Insbesondere sind Verfahren zu verwerfen, welche

A

sich zum Nachteil der Versuchspersonen auswirken; Würde & Integrität der teilnehmenden Personen dürfen nicht verletzt werden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Die fortwährende Überprüfung & Erneuerung der verwendeten Methoden sind

A

wesentliche Bedingungen der Forschungstätigkeit.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Psychologen verwenden keine Methoden oder Verfahren, zu denen sie nicht

A

über die entsprechende Kompetenz verfügen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Psychologen überlassen keinen fachfremden oder sonstwie unterqualifizierten Personen

A

die Sorge & Verantwortung für die Wahl & die Anwendung der einzusetzenden Methoden.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Die Teilnahme an psychologischen Versuchen erfolgt

A

freiwillig. Übermäßige & unangemessene Belohnungen/ Anreize zur Versuchsteilnahme, welche die Freiwilligkeit in Frage stellen könnten, sind zu unterlassen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Psychologische Forscher informieren die VPs in verständlicher Weise über

A

1) Zweck des Projekts, die erwartete Dauer & die Verfahren,
2) ihr Recht, die Teilnahme abzulehnen/ zu beenden,
3) die absehbaren Folgen einer Nichtteilnahme/ Beendigung,
4) absehbare Einflussfaktoren auf die Teilnahmebereitschaft wie Risiken &Unannehmlichkeiten, 5) den voraussichtlichen Nutzen der Forschung,
6) die Grenzen der Vertraulichkeit &Anonymität,
7) Anreize & Belohnung der Teilnahme,
8) die Auskunftsperson über das Forschungsprojekt &die Rechte der Versuchspersonen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Das Einverständnis von Versuchspersonen ist einzuholen, bevor

A

deren Stimme oder Bild aufgenommen wird.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Von diesem Einverständnis kann abgesehen werden, wenn

A

eine persönliche Identifizierung ausgeschlossen werden kann oder das Forschungsdesign eine Täuschung erfordert und das Einverständnis nachträglich im Rahmen des Debriefings eingeholt wird.

17
Q

(Potentiellen) Versuchspersonen, die eine Teilnahme verweigern oder diese vorzeitig beenden, dürfen

A

keine negativen Auswirkungen entstehen.

18
Q

Eine Täuschung der Versuchspersonen ist nur zulässig, wenn

A

sie durch den zu erwartenden wissenschaftlichen Nutzen gerechtfertigt ist & der Forschungszweck keine alternativen Vorgehensweisen ohne Täuschung ermöglicht.

19
Q

Verfahren mit Täuschung werden nicht eingesetzt, wenn

A

die Forschungsintervention physischen Schmerz oder eine schwere emotionale Belastung erwarten lässt.

20
Q

Eine erfolgte Täuschung wird der Versuchsperson

A

so bald als möglich, spätestens aber bei Abschluss der Datenerhebungsphase, erklärt & begründet. VPs haben das Recht, ihre Daten zurückzuziehen.