Grundlagen des Sachenrechts Flashcards
Publizitätsprinzip
Grundsatz, wonach dingliche Rechte (auf dem Gebiet des Immobiliarsachenrechts auch bestimmte andere Rechte an Sachen sowie rechtsgeschäftliche Realobligationen) für jedermann erkennbar, somit offenkundig zu machen sind.
Traditions-/Eintragungsprinzip
Grundsatz, wonach für den rechtsgeschäftlichen Erwerb eines dinglichen Rechts an einer beweglichen Sache neben einem gültigen Grundgeschäft die Übergabe der Sache vom Veräusserer auf den Erwerber (Tradition) erforderlich ist (Traditionsprinzip), bzw. Grundsatz, wonach die Entstehung und die Übertragung dinglicher Rechte an Immobilien sowie an bestimmten Kategorien von Mobilien (z.B. Schiffe, Luftfahrzeuge) durch die Eintragung in ein dafür vorgesehenes Register erfolgt (Eintragungsprinzip).
Typengebundenheit/Typenfixierung (Numerus Clausus)
Grundsatz, wonach das Gesetz den Rechtssubjekten eine geschlossene Anzahl (numerus clausus) sachenrechtlicher Institute zur Verfügung stellt.
Spezialitätsprinzip (Individualitätsprinzip)
Grundsatz, wonach Sachenrechte nur an Einzelsachen, d.h. an individualisierten, einzelnen Objekten entstehen können
Kausalitätsprinzip
Grundsatz, wonach sachenrechtliche Verfügungsgeschäfte in ihrer Wirksamkeit abhängig sind von dem ihnen zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäft (obligatorisches Grundgeschäft, Kausalgeschäft, causa).
Akzessionsprinzip
Grundsatz, wonach die Bestandteile einer Sache deren rechtliches Schicksal teilen. Ein an einer zusammengesetzten bzw. an einer Hauptsache bestehendes dingliches Recht (Eigentum, beschränktes dingliches Recht […]) erfasst auch jene Gegenstände, denen Bestandteilseigenschaft zukommt.
Prinzip der Alterspriorität
Grundsatz, wonach die Rangordnung beschränkter dinglicher Rechte an einer Sache durch deren Errichtungs- bzw. Entstehungsfolge bestimmt wird: Das früher errichtete geht dem später errichteten Recht vor (prior tempore potior iure).