Grundlagen Flashcards
F1 Grundlagen
Wie ist die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland aufgebaut?
Gesamtrechtsordnung–> Über-/Zwischenstaatliches Recht
Aufteilung in Öffentlich - Staatsrecht - Kirchenrecht - Verwaltungsrecht - Strafrecht
Privatrecht
- Bürgerliches Recht (BGB)
- Überiges Zivilrecht
- Sonstiges (z.B. Steuer-, Sozialversicherungsrecht
F2 Grundlagen
Worin findet das Wirtschaftsprivatrecht seine gesetzlichen Grundlagen?
BGB!!!
HGB, GmbHG, AktG, UWG, InsO
GG (Verfassung), Europarecht, Völkerrecht
F3 Grundlagen
Was regelt dabei das BGB?
Das Bürgerliche Gesetzbucht regelt dabei die Rechtsverhältnisse von natürlichen und juristischen Personen. Es enthält allg. Regeln, die für sämtliche Verträge gleichermaßen gelten.
Im Wirtschaftsrecht sind fast immer weitere spezille Gesetze heranzuziehen
Insbesondere das HGB, welches das BGB ergänzt oder abändert
F4 Grundlagen
Wie lautet der Grundsatz der Privatrechts?
“Privatautonomie”
Recht des Einzelnen Verträger mit anderen Personen zu schließen (Art. 2 GG)
Es gliedert sich in:
- Vertragsabschlussfreiheit (ob?)
- Vertragsgestaltungsfreiheit/ - formfreiheit (wie?)
- Vertragsinhaltsfreiheit (was?)
F5 Grundlagen
Was ist die Privatautonomie?
Die Privatautonomie umfasst auch die Eigentums- und Testierfreiheit (Art. 14 GG)
wird eingeschränkt durch den sog.
Kontrahierungszwang (z. B. Deutsche Bahn,
Energieversorger etc.)
und bei Verstoß gegen höherrangiges Recht, die guten
Sitten oder geltende Gesetze.
F6 Grundlagen
Was ist eine natürliche Person im Rechtsgebrauch?
Natürliche Person:
Der Mensch in seiner Rolle als Rechtsobjekt, als Träger von Rechten und Pflichten
als Verbraucher § 13 BGB
als Unternehmner §14 BGB
F7 Grundlagen
Was ist eine juristische Person?
Juristische Personen
besitzen ein Privatrecht: z.B. eingetragener Verein (§ 21ff. BGB), GmbH, AG, e.G., Ltd.
Öffentliches Recht: z.B. Stiftung (§§ 80ff. BGB),
Körperschaften, Anstalten
F8 Grundlagen - Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit
Wann besteht die Rechtsfähigkeit?
Die Person als Rechtssubjekt ist rechtsfähig und besitzt die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein:
Bei nat. Personen: Von Vollendung der Geburt bis zum Tod (§ 1 BGB)
Ausnahme “nasciturus” § 844 II BGB) auch schon vor der Geburt
bei jur. Personen:
Rechtsfähigkeit mit der Entstehung
z. B. die Eintragung in ein öffentliches Register
Beispiele: Eigentum erwerben; Schuldner eines Anspruchs sein
F9 Grundlagen - Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit
Was besteht die Geschäftsfähigkeit?
Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit, selbstständig im Rechtsverkehr aufzutreten und wirksame
Erklärungen abgeben zu können
Abstufungen:
Volle Geschäftsfähigkeit
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Geschäftsunfähigkeit
F10 Grundlagen - Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit
Wann gilt die Geschäftsunfähigkeit?
Geschäftsunfähigkeit
Fehlende Geschäftsfähigkeit, §§ 104, 105 BGB:
Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind (§ 104 Nr.1 BGB)
Dauernd Geisteskranke (§ 104 Nr.2 BGB)
Vorübergehend Geisteskranke (§ 105 I BGB)
Bewusstlosigkeit i.S.v. hochgradiger Bewusstseins- trübung
(z.B. Trunkenheit ab 3%.,Drogeneinfluss, Hypnose)
F11 Grundlagen - Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Beschränkte Geschäftsfähigkeit §§ 106-113 BGB
tritt mit Vollendung des 7. Lebensjahres ein, § 106 BGB
bringt das Geschäft lediglich einen rechtlichen Vorteil (§ 107
BGB), ist es wirksam
ansonsten ist es schwebend unwirksam
Lösungsmöglichkeiten zur vollständigen Wirksamkeit:
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (§§ 107, 182, 183 BGB)
Genehmigung des gesetzlichen Vertreters (§§ 108 I, 184 I BGB)
Dienst- oder Arbeitsverhältnis (§ 113 BGB)
F12 Grundlagen - Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit
Taschengeldparagraph §110 BGB
Taschengeldparagraph, § 110 BGB (Sonderfall)
Der Vertrag wurde ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
geschlossen:
Hat der beschränkt Geschäftsfähige seine Verpflichtung
vollständig erfüllt und
die Mittel zur Erfüllung wurden dem Minderjährigen zur freien
Verfügung oder zu diesem speziellen Zweck überlassen und
es wird sofort bezahlt (…“bewirkt”…)
dann ist das Geschäft wirksam
F13 Grundlagen - Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit
Was ist die Deliktsfähigkeit?
§§ 823 - 853 BGB
Fähigkeit, für schadensstiftende Ergebnisse ohne vertragliche Beziehung haftbar gemacht werden zu können
- Volle Deliktsfähigkeit
- Beschränkte Deliktsfähigkeit, §§ 828 II, III BGB
- Deliktsunfähigkeit, § 828 I BGB