Grundlagen Flashcards

1
Q

F1 Grundlagen

Wie ist die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland aufgebaut?

A

Gesamtrechtsordnung–> Über-/Zwischenstaatliches Recht

Aufteilung in 
Öffentlich
- Staatsrecht
- Kirchenrecht
- Verwaltungsrecht
- Strafrecht

Privatrecht

  • Bürgerliches Recht (BGB)
  • Überiges Zivilrecht
  • Sonstiges (z.B. Steuer-, Sozialversicherungsrecht
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2
Q

F2 Grundlagen

Worin findet das Wirtschaftsprivatrecht seine gesetzlichen Grundlagen?

A

BGB!!!
HGB, GmbHG, AktG, UWG, InsO

GG (Verfassung), Europarecht, Völkerrecht

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3
Q

F3 Grundlagen

Was regelt dabei das BGB?

A

Das Bürgerliche Gesetzbucht regelt dabei die Rechtsverhältnisse von natürlichen und juristischen Personen. Es enthält allg. Regeln, die für sämtliche Verträge gleichermaßen gelten.

Im Wirtschaftsrecht sind fast immer weitere spezille Gesetze heranzuziehen

Insbesondere das HGB, welches das BGB ergänzt oder abändert

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4
Q

F4 Grundlagen

Wie lautet der Grundsatz der Privatrechts?

A

“Privatautonomie”

Recht des Einzelnen Verträger mit anderen Personen zu schließen (Art. 2 GG)
Es gliedert sich in:

  • Vertragsabschlussfreiheit (ob?)
  • Vertragsgestaltungsfreiheit/ - formfreiheit (wie?)
  • Vertragsinhaltsfreiheit (was?)
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5
Q

F5 Grundlagen

Was ist die Privatautonomie?

A

Die Privatautonomie umfasst auch die Eigentums- und Testierfreiheit (Art. 14 GG)
wird eingeschränkt durch den sog.
Kontrahierungszwang (z. B. Deutsche Bahn,
Energieversorger etc.)
und bei Verstoß gegen höherrangiges Recht, die guten
Sitten oder geltende Gesetze.

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6
Q

F6 Grundlagen

Was ist eine natürliche Person im Rechtsgebrauch?

A

Natürliche Person:
Der Mensch in seiner Rolle als Rechtsobjekt, als Träger von Rechten und Pflichten
als Verbraucher § 13 BGB
als Unternehmner §14 BGB

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7
Q

F7 Grundlagen

Was ist eine juristische Person?

A

Juristische Personen

besitzen ein Privatrecht: z.B. eingetragener Verein (§ 21ff. BGB), GmbH, AG, e.G., Ltd.
Öffentliches Recht: z.B. Stiftung (§§ 80ff. BGB),
Körperschaften, Anstalten

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8
Q

F8 Grundlagen - Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit

Wann besteht die Rechtsfähigkeit?

A

Die Person als Rechtssubjekt ist rechtsfähig und besitzt die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein:
Bei nat. Personen: Von Vollendung der Geburt bis zum Tod (§ 1 BGB)
Ausnahme “nasciturus” § 844 II BGB) auch schon vor der Geburt
bei jur. Personen:
Rechtsfähigkeit mit der Entstehung
z. B. die Eintragung in ein öffentliches Register
Beispiele: Eigentum erwerben; Schuldner eines Anspruchs sein

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9
Q

F9 Grundlagen - Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit

Was besteht die Geschäftsfähigkeit?

A

Geschäftsfähigkeit

Fähigkeit, selbstständig im Rechtsverkehr aufzutreten und wirksame
Erklärungen abgeben zu können

Abstufungen:
Volle Geschäftsfähigkeit
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Geschäftsunfähigkeit

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10
Q

F10 Grundlagen - Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit

Wann gilt die Geschäftsunfähigkeit?

A

Geschäftsunfähigkeit
Fehlende Geschäftsfähigkeit, §§ 104, 105 BGB:
Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind (§ 104 Nr.1 BGB)
Dauernd Geisteskranke (§ 104 Nr.2 BGB)
Vorübergehend Geisteskranke (§ 105 I BGB)
Bewusstlosigkeit i.S.v. hochgradiger Bewusstseins- trübung
(z.B. Trunkenheit ab 3%.,Drogeneinfluss, Hypnose)

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11
Q

F11 Grundlagen - Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

A

Beschränkte Geschäftsfähigkeit §§ 106-113 BGB
tritt mit Vollendung des 7. Lebensjahres ein, § 106 BGB
bringt das Geschäft lediglich einen rechtlichen Vorteil (§ 107
BGB), ist es wirksam
ansonsten ist es schwebend unwirksam

Lösungsmöglichkeiten zur vollständigen Wirksamkeit:
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (§§ 107, 182, 183 BGB)

Genehmigung des gesetzlichen Vertreters (§§ 108 I, 184 I BGB)

Dienst- oder Arbeitsverhältnis (§ 113 BGB)

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12
Q

F12 Grundlagen - Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit

Taschengeldparagraph §110 BGB

A

Taschengeldparagraph, § 110 BGB (Sonderfall)
Der Vertrag wurde ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
geschlossen:
Hat der beschränkt Geschäftsfähige seine Verpflichtung
vollständig erfüllt und
die Mittel zur Erfüllung wurden dem Minderjährigen zur freien
Verfügung oder zu diesem speziellen Zweck überlassen und
es wird sofort bezahlt (…“bewirkt”…)
dann ist das Geschäft wirksam

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13
Q

F13 Grundlagen - Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit

Was ist die Deliktsfähigkeit?

A

§§ 823 - 853 BGB

Fähigkeit, für schadensstiftende Ergebnisse ohne vertragliche Beziehung haftbar gemacht werden zu können

  • Volle Deliktsfähigkeit
  • Beschränkte Deliktsfähigkeit, §§ 828 II, III BGB
  • Deliktsunfähigkeit, § 828 I BGB
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