GmbH Flashcards
Begriff GmbH
Eine aus einer oder mehreren Personen bestehende Gesellschaft mit eigener voll umfängliche Rechtsfähigkeit, die nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet
Vollumfängliche Rechtsfähigkeit
§13 (1) GmbHG
Beschränkung Haftung Gesellschaftsvetmögen
§13 (2) GmbHG
Voraussetzungen zur Errichtung
§§1-5 GmbHG
- Gesellschaft
- mind. 1 Gesellschafter
- Beschränkung Haftung auf Gesellschaftsvermögen
- beliebige, gesetzlich, zulässige Zweck
Gesellschaft
§1 GmbHG
= Privatrechtliche Personenvereinigung, deren Mitglieder sich durch Gesellschaftsvertrag zusammen geschlossen haben, um einen bestimmten Zweck gemeinsam zu verfolgen
-> Satzung
-> Förderung-/ Beitragspflicht
Gründung/ Entstehung GmbH
Einigung GmbH zu gründen
-> Vorgrümdungsgesellschaft (Rechtsform: OHG, GbR)
Notarielle Beurkundung:
-> Vorgesellschaft (rückwirkend Beginn KSt-Pflicht)
Eintragung HR
-> GmbH
Eintragung HR
Konstitutiv
-> §11 (1) GmbHG; GmbH entsteht erst mit Eintragung
Stammkapital
§5 (1): mind. 25.000 €
Rechtsfolgen Eintragung HR
- Emtstehung GmbH, §11 (1)
- Haftung Gesellschaft, §11 (2)
- Firma, §4
- Kaufmann, §6 HGB
Geschäftsanteil
= betragsmäßigr Beteiligung der G‘ter am Stammkapital
Mind. 1€, §5 (1), (2)
- können voneinander abweichen
- ein G‘ter kann mehrere Geschäftsanteile haben
- Gesamtbetrag aller muss Stammkapital rrgeben, §5 (3) S.2
Organe GmbH
- Gesellschafterversammlung §45 ff.
- Geschäftsführer §§35 ff.
- freiwillig: Aufsichtsrat, §52 GmbHG
- freiwillig: Beirat/ Verwaltungsrat
Definition Haftung
= Einstehen für eine Schuld (eigene oder fremde Schuld)
Gewinnbezugsrecht G‘ter
- gehört zu G‘terrechten, ist an Geschäftsanteil gebunden
- §29: bestimmt sich nch Beteiligungsquote
- Höhe grds. i.H.d. BilGew
Ausn: durch Gesetz (§5a (3)) oder Satzung
Beendigung GmbH
- Auflösung
= Einstellung lfd. Geschäftsbetrieb und Beginn Liquidation - Liquidation
= Abwicklung der Geschäfte mit aziel, das darin gebundene Kapital in liquide Mittel umzuwandeln - Löschung im HR
Unternehmergesellschaft
UG, §5a
Gliederung Eigenkapital
- Gezeichnetes Kapital
- Kapitalrücklagen
- Gewinnrücklagen
- Gewinn-/ Verlustvortrag
- Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag
Gezeichnetes Kapital
= Stammkapital
Mit Nennwert auszuweisen, §272 (2) S.2
Abweichung Stammkapital & eingezahltes Kapital
- eingeforderte Einlagen = Ford. ggü. G‘ter
- nicht eingeforderte Einlagen:
Gezeichn. Kap. 100.000
- nicht eingef. 20.000
= eingef. Kap 80.000
Kapitalrücklagen
§272 (2):
Zuführungen G‘ter, die nicht auf Stammkapital geleistet
- nicht erwirtschaftet, von außen hinzugefügt
Gewinnrücklage
§272 (3):
- kraft Gesetzes §5a (3) GmbHG
- aufgrund Beschluss G‘ter
- aufgrund gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung
Gewinnvortrag/ Verlustvortrag
Entsteht nicht, wenn gesamter Bilanzgewinn ausgeschüttet/ in Rücklage eingestellt wird
- wird auf neue Rechnung vorgetragen
Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag
Handelsrechtliches Ergebnis der G&V vor Ergebnisverwendung
- über Ergebnisverwendung entscheider G‘terversammlung