Besonderheiten GmbH & Co. KG Flashcards
Gründungskostem
≠ BA der KG
Grundsatz korrespondierende Bilanzierung
Forderungen eines G‘ters, die zugleich Verbindl. einer PG darstellt, sind in GHB und SB korrespondierend
Auswirkung korrespondierende Bilanzierung
- keine Abzinsung einer Verbindl.
- keine Ab- & Zuschreibung bei Ford.
- keine RückSt für drohende Verluste
Gliederung Eigenkapital
§264c HGB
Darstellung Kapitalanteile
Mind. Getrennt für Kpl./ Kdt.
Zulässig: Darstellung in mehreren KapKonten
Rücklagen
Rücklagen sind gesamthänderisch gebunden
-> Aflösung nur nach Maßgabe GEsellschaftsvertrag
- Rücklagen = Eigenkapital der Gesellschaft
Ausstehende Einlagen G‘ter
§272 (1) S.2 HGB:
- soweit noch nicht eingefordert -> offener Abzug auf Passivseite von KapAnteil
- soweit eingefordert -> Forderung dere G‘schaft
Beschränkter Verlustabzug bei Kommanditisten
§15a EStG
KapKten iSd §15a
- NIE Sonerbereich
- Mehr-/ Minderkapital aus Ergänzungsbilanz
- KapKto des G‘ters in StBil (nur Eigenkapital)
- KapKto 1 (Haft-& pflichteinlage)
- Verlustvortragskonto
- Kapital-/ Gewinnrücklagen
- KapKto2 (nicht entnahmefähige GewAnteile, Verluste, PE/ NE)
§15a (2) EStG:
Verrechenbar mit Verlusten in späteren Jahren (ohne zeitliche Beschränkung)
- lfd. Gew. Aus GHB
- V-Gew. ISd §16
- aus Beteiligung derselben KG
§15a (4)
Jährlich gesonderte Feststellung
- Bekanntgabe kann mit FestSt verbunden werde
Inhalt §15a Feststellung
Verrechenbarer Verlust vorangegangenes Wj
+ nicht ausgleichsfähiger Verlust nach §15 (1) lfd. Jahr
- Minderung lfd. Gewinn nach §15a (2)
= verrechenbarer Verlust